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Unterbringung strafunmündiger Intensivtäter: Förderverein Kölner Flüchtlingsrat e.V. nimmt Stellung

Presseerklärung des des Fördervereins Kölner Flüchtlingsrat e.V. zum Beschluß des Rates der Stadt Köln vom 20.11.2003 zu strafunmündigen Intensivtätern:


Der Beschluß aller Kölner Ratsfraktionen sowie des Oberbürgermeisters Schramma vom 20.11.2003 über die Behandlung strafunmündiger Intensivtäter wird vom Förderverein Kölner Flüchtlingsrat e.V. kritisiert.


Claus-Ulrich Prölß, Geschäftsführer des Fördervereins Kölner Flüchtlingsrat e.V. sagt: „Man konzentriert sich einzig auf die Frage des Wegschließens von Roma-Kindern. Das verkürzt aber das Blickfeld und wird der sozialen Verantwortung und Problemstellung in ihrer Reichweite überhaupt nicht gerecht. Bereits woanders erfolgreich praktizierte oder hier anvisierte Modelle – übrigens sehr viel kostengünstiger als Heimunterbringung – werden in Köln überhaupt nicht mehr diskutiert.“


Der Förderverein Kölner Flüchtlingsrat e.V. kritisiert die Art der Debatte im Rat der Stadt Köln, die an vielen Stellen suggeriert, eine Unterbringung von Kindern unter 14 Jahren in geschlossene Einrichtungen sei möglich. Prölß: „Selbst der Oberbürgermeister sah sich genötigt, gegen Ende der Diskussion klarzustellen: ?… es gibt keine geschlossene Anstalt – das haben wir überprüfen lassen – für Kinder bis 14 Jahren. Es gibt keine! Das muß ich deutlich sagen.'“


Der Förderverein Kölner Flüchtlingsrat e.V. fordert anstelle der großen Koalition in Sachen „Insellösung“ nach Brandenburgischer Schönbohm-Manier die Geschlossenheit der Parteien, um folgende konkrete Forderungen umzusetzen:

1. Ernsthafte Unterstützung der Bemühungen des Runden Tisches für Flüchtlingsfragen der Stadt Köln, ein geeignetes Unterbringungs- und Betreuungskonzept – auch für Flüchtlingskinder – zu entwickeln.
2. Differenzierte und an den tatsächlichen Bedürfnissen orientierte Anwendung des Asylbewerberleistungsgesetzes, um den Verarmungsprozeß von Flüchtlingsgruppen zu stoppen.
3. Aufhebung des Arbeitsverbotes, d.h. der ausländerrechtlichen Auflage „Erwerbstätigkeit nicht gestattet“ seitens der Ausländerbehörde, um die Flüchtlinge zumindest grundsätzlich in die Lage zu versetzen, eine Erwerbsmöglichkeit zu finden.
4. Besondere Förderung der schulischen und beruflichen Integration junger Flüchtlinge durch spezialisierte Schulhilfen und Ausbildungsprogramme.
5. Eine für die Stadt Köln angepaßte Umsetzung des Frankfurter Projektes „Schaworalle“ sowie anderer sozialpädagogischer Maßnahmen (aufsuchende Flüchtlingssozialarbeit, Münsteraner Projekt des „National-Worker“ u.a.).
Auch der Förderverein Kölner Flüchtlingsrat e.V. wird ein entsprechendes Konzept erarbeiten.


In Richtung Land NRW bzw. Bund fordert der Förderverein Kölner Flüchtlingsrat e.V. insbesondere:
– die Einführung der Schulpflicht für alle in NRW lebenden Kinder,
– anstelle der von Vielen befürworteten bundesweiten Verteilung von unerlaubt eingereisten Personen und Familien eine angemessene Verteilung von Finanzmitteln sowie · eine Bleiberechtsregelung für schon lange in Deutschland lebende Flüchtlinge und Schaffung einer gesetzlichen Altfallregelung.

Tipp
Für Köln ist der Rom e.V. sehr aktiv, etwa mit einer Presseerklärung über die Ermittlungsmethoden der Kölner Sonderkommission gegen Roma-Kinder. Im Internet hier zu finden.

Text: Claus-Ulrich Prölß
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