Kirchenkreise – Unterstützung der Arbeit der Gemeinden

Foto: APK

Auf den einzelnen Christen folgt die einzelne Gemeinde in der Rangordnung der Evangelischen Kirche: Hier schließen sich Christinnen und Christen zusammen, um gemeinsam zu feiern und sich solidarisch zu engagieren. Einige Anstrengungen können jedoch von einzelnen Gemeinden nicht bewältigt werden. Deshalb schließen sich Kirchengemeinden zu Kirchenkreisen zusammen: Der Kirchenkreis unterstützt die Arbeit der Gemeinden und nimmt übergemeindliche Aufgaben wahr, zum Beispiel in der Jugendarbeit oder der Kirchenmusik.

Die geografischen Grenzen der Kirchenkreise stimmen nicht mit den bestehenden kommunalen oder politischen Grenzen überein, sondern sind historisch bestimmt. Das „Parlament“ des Kirchenkreises ist die Kreissynode, zu der alle Gemeinden ihre Delegierten entsenden. Die Kreissynode wählt einen Vorstand, dem ein Superintendent oder eine Superintendentin vorsitzt. Er oder sie repräsentiert den Kirchenkreis in der Öffentlichkeit, führt die Geschäfte und bietet Seelsorge für die Pfarrerinnen und Pfarrer des Kirchenkreises. Insgesamt 38 Kirchenkreise gibt es in der Evangelischen Kirche im Rheinland. Dazu gehört auch der Evangelische Kirchenverband Köln und Region. Er besteht aus vier unterschiedlich großen Kirchenkreisen: Kirchenkreis Köln-Mitte, Kirchenkreis Köln-Nord, Kirchenkreis Köln-Rechtsrheinisch, Kirchenkreis Köln-Süd.

Kirchenkreis Köln-Mitte

Kirchenkreis Köln-Nord

Kirchenkreis Köln-Rechtsrheinisch

Kirchenkreis Süd

 

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Verwaltungsverbände der Kirchenkreise und Gemeinden

 

Evangelischer Verwaltungsverband Köln-Nord
Friedrich-Karl-Straße 101, 50735 Köln
Telefon 0221/820 90-0, Fax 0221/820 90-11
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Evangelischer Verwaltungsverband Köln-Rechtsrheinisch
Wuppertaler Straße 21a, 51067 Köln
Telefon 0221/27 85 61-00

 

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Telefon 02232/15 101-0, Fax 02232/15 101-66
E-Mail kontakt@evv-ksm.de

 

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