Wer wir sind

In der Rheinischen Kirche hatten sich bis Anfang des 21. Jahrhunderts verschiedene Kirchenkreise zu Verbänden zusammengeschlossen, so auch die vier Kirchenkreise Köln-Mitte, -Nord, -Süd und -Rechtsrheinisch. Heute ist der Evangelische Kirchenverband Köln und Region als Zusammenschluss der genannten vier Kirchenkreise der letzte Verband dieser Art in der Evangelischen Kirche im Rheinland (EKiR) – wobei er die größte Zahl an Gemeindegliedern im Bereich des evangelischen Rheinlands unter seinem „Dach“ vereint. Die Idee hinter solch einem Zusammenschluss war und ist einleuchtend: Die Zusammenlegung zentraler Aufgaben (wie etwa die Besoldung der Mitarbeiterschaft oder die Pressearbeit) und eine gemeinsame Vertretung nach außen – das macht Sinn, spart Kosten und bringt mehr „Gewicht“ in Öffentlichkeit und Politik.

Eine Demokratie „für sich“: der Evangelische Kirchenverband Köln und Region

Aus dem damaligen „Gesamtverband der Evangelischen Kirchengemeinden im Kirchenkreis Köln“ haben sich 1964 die vier evangelischen Kirchenkreise Köln-Mitte Köln-Nord, Köln-Rechtsrheinisch und Köln-Süd zum „Evangelischen Kirchenverband Köln und Region“ formiert. Das klingt kompliziert – und das ist es auch. Im Gegensatz zum Erzbistum ist der Evangelische Kirchenverband Köln und Region nach einem „basis-demokratischen“ Prinzip organisiert, der „presbyterial-synodalen“ Ordnung. Und die muss man erstmal verstehen: Versuchen wir’s!

Die Leitung der Gemeinde

Alle vier Jahre wählen die Kirchengemeinden des Verbandes ihr Leitungsgremium – das Presbyterium, den sogenannten Rat der „Ältesten“. Doch „alt“ ist ein Mitglied des Presbyteriums hier schon mit 16 Jahren – denn ab dann, besser gesagt: mit ihrer Konfirmation, sind junge Frauen und Männer wählbar in die Leitung einer Gemeinde. Das kommt allerdings (noch) selten vor. Theologinnen und Theologen dürfen im Presbyterium nie die Mehrheit haben – dieser Grundsatz gilt in der evangelischen Kirche für alle Leitungsebenen. Das Presbyterium entscheidet über die Finanzen und Nutzung der Kirchbauten, stellt Personal ein, organisiert Veranstaltungen, gibt Publikationen heraus und vieles mehr: Im Grunde handelt ein Presbyterium – einmal wirtschaftlich betrachtet – wie der Vorstand eines Unternehmens. Dieser Grundsatz gilt für alle folgenden Leitungsebenen.

Die Leitung des Kirchenkreises

Im „Parlament“ des Kirchenkreises – das ist die „Kreissynode“ – versammeln sich Delegierte aus den Gemeinden. Das Präsidium dieses Leitungsgremiums ist wiederum ein Vorstand – der sogenannte „Kreissynodalvorstand“, abgekürzt KSV. Den Vorsitz hat die Superintendentin oder der Superintendent, der von der Kreissynode alle vier Jahre gewählt wird. Die Kreissynode tagt mindestens einmal, vielfach zweimal pro Jahr.

Die Leitung des Kirchenverbandes

Synode und höchste Leitungsversammlung des Evangelischen Kirchenverbandes Köln und Region ist die „Verbandsvertretung“, in die Kirchenkreise und Gemeinden ihre Delegierten senden. Die Verbandsvertretung kann jedoch auch sachkundige Personen berufen, die kein Amt in der Kirche ausüben: Entscheidend für eine Berufung ist immer nur die „Befähigung zum Presbyter-Amt“. Wie die Kreissynode beschließt auch die Verbandsvertetung den Haushalt, den Stellenplan und trifft alle weiteren grundlegenden Entscheidungen des Verbandes demokratisch – wenn auch nicht im „klassischen“ Sinne: Nach „presbyterial-synodaler Ordnung“ bemühen sich auf jeder Ebene der Kirchenleitung die gewählten Vertreterinnen und Vertreter um „Einmütigkeit“ – und das ist mehr als „nur Mehrheit“. Die Verbandsvertretung wählt den Stadtsuperintendenten, der den Vorsitz hat. Das Präsidium der Verbandsvertretung ist der Vorstand, dem zwischen den Tagungen der Verbandsvertetung – in aller Regel einmal im Frühjahr und einmal im Herbst – die Leitung des Kirchenverbandes von der Verbandsvertretung übertragen wird.

Wie arbeitet der Vorstand?

Im Prinzip funktioniert die Leitung durch den Verbandsvorstand wie auf allen anderen oben beschriebenen Ebenen. Der Vorstand empfiehlt der Verbandsvertretung Beschlüsse, fixiert die Tagesordnung ihrer Versammlungen und steht für die kirchenpolitische Ausrichtung der evangelischen Kirche in Köln und Region. Er führt, mit Hilfe der Verwaltung, die Geschäfte des Verbandes und agiert in Ausschüssen und Arbeitskreisen. Interessant ist die Zusammensetzung des Gremiums. Von den 18 Mitgliedern stellen die sechs Theologinnen und Theologen wieder nur die (deutliche) Minderheit, die 12 anderen Vorstandsmitglieder sind „Laien“ – allerdings nur in Bezug auf das Pfarramt! In den Vorstand entsendet jeder Kirchenkreis vier Personen – nur der Kirchenkreis Köln-Rechtsrheinisch stellt fünf Mitglieder, weil er der geographisch größte und der Kirchenkreis mit den meisten Mitgliedern ist. „Geborene“ Mitglieder des Vorstandes sind unter den Geistlichen „der Zwölf“ immer die Superintendent/innen. Dazu kommt noch eine Pfarrerin oder ein Pfarrer des Verbandes. Den Vorsitz des Vorstandes führt der Stadtsuperintendent oder die Stadtsuperintendentin.

Der Sitz

1964 haben sich im Zuge der Aufteilung des damaligen „Gesamtverbands der Evangelischen Kirchengemeinden im Kirchenkreis Köln“ die vier evangelischen Kirchenkreise Köln-Mitte, -Nord, -Rechtsrheinisch und -Süd zu einem Verband formiert, der heute den Namen Evangelischer Kirchenverband Köln und Region trägt. Ziel war und ist, durch die Zusammenlegung zentraler Dienste und eine gemeinsame Vertretung nach außen Synergie-Efekte zu schaffen, um die Verbandsgemeinden und Kirchenkreise zu entlasten, durch fachliches Know-How wie auch finanziell. Diese Aufgaben werden von der Verwaltung sowie den Ämtern und Einrichtungen des Verbands wahrgenommen.

Seinen Sitz hat der Kirchenverband auf dem Areal der historischen Kartause, mitten im Herzen der Kölner Südstadt, dem Severinsviertel – genannt „Vringsveedel“, wie die einheimischen „Kölschen“ sagen. Synode und höchste Leitungsversammlung ist die Verbandsvertretung, in die Kirchenkreise und Kirchengemeinden ihre Delegierten entsenden. Die Verbandsvertretung beschließt unter anderem den Haushalt, den Stellenplan und alle weiteren grundlegenden Entwicklungen. Außerdem wählt sie den / die Stadtsuperintendenten/in. Präsidium der Verbandsvertretung ist der Verbandsvorstand, dem zwischen den Tagungen der Verbandsvertretung – in der Regel zweimal pro Jahr – die Leitung des Kirchenverbands von der Verbandsvertretung übertragen wird.

Gliederung unserer Kirche

Am Anfang des Evangelischen Glaubens steht der einzelne Mensch vor Gott mit der Bibel als einziger anerkannter Autorität. Darum ist die Evangelische Kirche als Organisation auf allen Ebenen basisdemokratisch strukturiert. Die Gemeinschaft der Glaubenden organisiert sich in den Kirchengemeinden – den Zentren des evangelischen Lebens. Geleitet wird jede Kirchengemeinde evangelischen Glaubens von einem Presbyterium, das alle vier Jahre von den Mitgliedern der Gemeinde gewählt wird. Im Presbyterium sind zwar üblicherweise auch Pfarrerinnen und Pfarrer vertreten. Die so genannten Laien sind jedoch stets in der Überzahl, so dass sich die Gemeinde als eine Gemeinschaft von Getauften selbst leitet. Die Kirche wird also nicht von Theologen „regiert“, sondern von engagierten, demokratisch gewählten, in aller Regel ehrenamtlich arbeitenden Gemeindegliedern. Dieses Prinzip macht auch vor der Wahl der Pfarrerin oder des Pfarrers nicht Halt – auch dabei hat das Presbyterium ein entscheidendes Mitspracherecht.

Die einzelne Kirchengemeinde ist souverän. Um aber aufwendigere übergemeindliche Aufgaben organisieren zu können, schließen sich mehrere Gemeinden zu Kirchenkreisen zusammen. Über die Belange des Kirchenkreises entscheidet die Kreissynode, zu der die einzelnen Gemeinden Abgeordnete entsenden. Diese wählt einen Kreissynodalvorstand, für dessen Leitung unter den Gemeindepfarrerinnen und -pfarrern eine Superintendentin oder ein Superintendent gewählt wird.

Im Fall des Evangelischen Kirchenverbandes Köln und Region haben sich 1964 aus dem damaligen „Gesamtverband der Evangelischen Kirchengemeinden im Kirchenkreis Köln“ vier Kirchenkreise zu einem Kirchenverband formiert, um im Zusammenschluss Aufgaben besser bewerkstelligen zu können, die das Vermögen des einzelnen Kirchenkreises überschreiten. Dem Kirchenverband steht die Stadtsuperintendentin oder der Stadtsuperintendent vor, der das höchste Gremium des Kirchenverbands, die Verbandsvertretung, leitet. Die Verbandsvertretung tagt zweimal im Jahr und besteht aus Abgeordneten der Kirchengemeinden – sowohl aus Theologinnen und Theologen als auch aus „Laien“.

Die Kirchenkreise wiederum arbeiten in der Landeskirche zusammen, für Köln und Region ist das die Evangelische Kirche im Rheinland (EKiR), wobei der Evangelische Kirchenverband Köln und Region dort die mitgliederstärkste Einheit ist – und mittlerweile den einzigen Verband aus Kirchenkreisen bildet. Höchstes Gremium der EKiR ist die Landessynode, die üblicherweise jährlich eine Woche lang tagt. Während der restlichen 51 Wochen lenkt die Kirchenleitung als Präsidium der Landessynode das rheinische Kirchenschiff durch das Jahr. Vorsitzender der Kirchenleitung ist der oder die Präses.

Die 22 Landeskirchen Deutschlands haben sich zur Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) zusammengeschlossen, die vom Rat der EKD geleitet wird.

Presbyterial-synodal: Das Ordnungsprinzip der EKiR und ihrer Gemeinden

Die Grundordnung der Evangelischen Kirche im Rheinland – und damit all ihrer Mitglieder – ist presbyterial-synodal. Das bedeutet auch für den Evangelischen Kirchenverband Köln und Region – der zur EKiR gehört -, dass sich seine Leitungsorgane grundsätzlich aus gewählten Vertretern der Gemeinden und Kirchenkreise zusammen setzen. Sie treffen alle wichtigen Entscheidungen in ihren Parlamenten. Presbyterien sind die Leitungsorgane der Kirchengemeinden. Diese entsenden ihre Vertreter in das Leitungsorgan des Kirchenkreises, die Kreissynode. Die Kreissynode entsendet wiederum Vertreter in das Leitungsorgan der Landeskirche, die Landessynode. Die Leitung der Evangelischen Kirche baut sich demnach von unten auf. Beschlüsse werden grundsätzlich gemeinschaftlich geschlossen. Das bedeutet, dss ausdrücklich nicht nur Geistliche befugt sind, eine Gemeinde zu leiten, sondern grundsätzlich alle Getauften, denn in den Leitungsorganen darf die Zahl der Theolog/innen die Zahl der Nicht-Theolog/innen nicht überschreiten.

Rheinische und westfälische Gemeinden haben ein starkes regionales Selbstbewusstsein. Laienbeteiligung und Selbstverwaltung werden großgeschrieben. Das spiegelt sich auch in der Kirchenverfassung, die die Verantwortung der Presbyterien und Synoden besonders betont. Die Evangelischen Kirchen im Rheinland und in Westfalen sind „presbyterial-synodal“ geordnet. Das heißt: Die Leitung liegt auf allen Ebenen bei gewählten Mitgliedern und geschieht grundsätzlich in Gemeinschaft. So geordnete evangelische Kirchen bauen sich also „von unten nach oben“ auf, in allen Leitungsorganen darf die Zahl der Theolog/innen die Zahl der Nicht-Theolog/innen nicht überschreiten. Dahinter steht die Überzeugung, dass jeder Mensch mit eigenen Begabungen, Erfahrungen und Ideen dazu beitragen kann, dass alle Menschen hoffnungsvoll und friedlich miteinander leben und die Grundlagen des Lebens erhalten können. Außerdem die Überzeugung, dass sich nur in der Beratung und Zusammenarbeit vieler Menschen mit- und untereinander gangbare Wege für alle herauskristallisieren.

Rechts- und Ordnungsgrundlagen

Geschäftsordnung des Vorstands des Evangelischen Kirchenverbands Köln und Region

Die Geschäftsordnung des Vorstands des Evangelischen Kirchenverbands Köln und Region (EKV) regelt den Aufbau und die Organisation des EKV: Durch den Aufbau und die Organisation des Verbands werden die Verbandsaufgaben von den Verbandsorganen Verbandsvertretung, Vorstand und Fachausschüsse wahrgenommen. Des weiteren gibt es Beratungsausschüsse der Verbandsvertretung, die die Arbeit der Verbandsvertretung und des Vorstands beratend unterstützen, sowie Arbeitskreise des Vorstands, die den Vorstand beraten.

Evangelischer Kirchenverband Köln und Region

Grundordnung der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD)

Die Grundordnung der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) ordnet die Gemeinschaft der ihr angehörenden lutherischen, unierten und reformierten Landeskirchen. Die EKD repräsentiert rund 25 Millionen Kirchenglieder in 22 Gliedkirchen und deren Diakonie auch im bundespolitischen Bereich. Ihre Verfassung ist 1948 nach langem Ringen der unterschiedlichen Kirchen und Bekenntnisse mit der Barmer Theologischen Erklärung verabschiedet worden.

Evangelische Kirche in Deutschland

Kirchenordnung der Evangelischen Kirche im Rheinland

Eine Kirchenordnung ist vergleichbar mit der Verfassung eines Staates. Die Kirchenordnung enthält die Bekenntnisgrundlagen und Regelungen über das gemeindliche Leben. Die kirchliche Gesetzgebung der Evangelischen Kirche im Rheinland liegt – wie in anderen Landeskirchen auch – bei ihrem obersten Organ, der Landessynode. Die Kirchenordnung sieht vor, dass die Landessynode die Kirchengesetze erlässt und auf deren Befolgung achtet. Die Kirchenordnung enthält außerdem auch die „Lebensordnung“ für die Gemeinden der Evangelischen Kirche im Rheinland.

Evangelische Kirche im Rheinland

Rechtssammlung der EKiR

Auf dieser Seite finden sich die wichtigsten Rechtssammlungen der Evangelischen Kirche im Rheinland: das kirchliche Verfassungrecht etwa oder das Staatskirchenrecht. Kirchliches Verfassungsrecht ist der Oberbegriff für Gesetze, die Rechtsregelungen über den Aufbau und die Organisation der Evangelischen Kirche im Rheinland (EKiR) enthalten, zum Beispiel Zusammensetzung der Leitungsorgane, Kirchenmitgliedschaft. Staatskirchenrecht bezeichnet das Recht, welches das Verhältnis zwischen Staat und Kirche regelt.

Evangelische Kirche im Rheinland

Satzung des Evangelischen Kirchenverbands Köln und Region

Die Satzung des Evangelischen Kirchenverbands Köln und Region ist zum 1. Januar 2006 in Kraft getreten. Auf der Grundlage des Kirchengesetzes über die Zusammenarbeit von Kirchengemeinden und Kirchenkreisen in gemeinsamen Angelegenheiten und die Errichtung von Verbänden (Verbandsgesetz) vom 11. Januar 2002 (KABl. S. 91 ff.), zuletzt geändert durch die Fassung vom 14.01.2005 (KABl. S. 104), hat die Verbandsvertretung am 11. Juni 2005 nach Anhörung der beteiligten Presbyterien und der Kreissynoden der beteiligten Kirchenkreise diese Satzung beschlossen.

Evangelischer Kirchenverband Köln und Region