You are currently viewing Jeder hat das Recht auf ein Girokonto

Jeder hat das Recht auf ein Girokonto

Seit dem 18. Juni gilt das neue Zahlungskontengesetz: Es verpflichtet deutsche Banken, allen Bürgerinnen und Bürgern – auch Wohnungslosen, Empfängern von Sozialhilfe bzw. Grundsicherung, überschuldeten Menschen, Auslandsstudenten sowie geduldeten Flüchtlingen mit Aufenthaltsbestätigung – auf deren Wunsch hin ein Guthabenkonto mit Basisfunktion einzurichten, um ihnen die Teilnahme am Wirtschaftsleben zu ermöglichen.

Weigern sich Kreditinstitute, ein solches Basiskonto auszustellen, kann die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) den jeweiligen Banken die Anweisung erteilen, Betroffene als Kunden anzunehmen. Das Basiskonto soll alle Funktionen umfassen, die zur Eröffnung, Führung und Schließung eines Zahlungskontos und für die Nutzung von Basis-Zahlungsdiensten wie Bar-Einzahlungen und Auszahlungen, Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen erforderlich sind.

Weitere Informationen zum neuen Zahlungskontengesetz finden Sie hier.

Schuldnerberatung des Diakonischen Werkes Köln und Region
Das Diakonische Werk Köln und Region bietet für überschuldete Menschen in Köln, im Rhein-Erft-Kreis und im Rheinisch-Bergischen Kreis umfassende Schuldnerberatung an. Alle drei Beratungsstellen sind vom Land NRW auch anerkannt für das Verbraucherinsolvenzverfahren. Die Beratung ist kostenfrei.
 Es werden keine Schulden oder Bürgschaften übernommen und keine Kredite gewährt.

Köln
Die Schuldnerberatung für Köln hat ihren mit Sitz im Haus der Evangelischen Kirche, Kartäusergasse 9-11. Ein Termin für ein Erstgespräch kann nur telefonisch vereinbart werden: dienstags zwischen 10 und 12 Uhr unter 0221/160 38-66.

Brühl
Die Schuldnerberatung für den Rhein-Erft-Kreis sitzt in Brühl. Terminvereinbarungen sind hier nur donnerstags zwischen 9 und 13 Uhr möglich unter 02232/94 65 0.

Bergisch Gladbach
Die Schuldnerberatung RheinBerg wird seit 1997 in ökumenischer Trägerschaft des Diakonischen Werks Köln und Region und des Caritasverbandes für den Rheinisch-Bergischen Kreis e.V. geführt. Neben der zentralen Geschäftsstelle in Bergisch Gladbach gibt es Beratungsangebote in Burscheid, Leichlingen, Overath und Untereschbach.

Terminvereinbarungen für alle Stellen im Kreis RheinBerg sind telefonisch möglich unter Telefon 02202/937 37-0 zu folgenden Geschäftszeiten: dienstags, mittwochs, donnerstags von 9 bis 12 Uhr und dienstags und donnerstags von 14 bis 17 Uhr. Eine offene Sprechstunde – ohne vorherige Terminvereinbarung – gibt es freitags von 8.30 bis 12 Uhr im Rathaus Leichlingen.

Weitere Informationen zur Schuldnerberatung des Diakonischen Werkes Köln und Region finden Sie hier.

Text: Martina Schönhals
Foto(s): Jürgen Schulzki