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Hier gibt es Geld! Für „neue Projekte freier, gemeinnütziger Organisationen, die zu mehr Gerechtigkeit beitragen“, in denen sich Menschen für andere engagieren

Rund 5.000 positive Beschreibungen einer idealen, friedlichen Gesellschaft bilden das Herzstück des Gesellschafter-Projektes, das die Aktion Mensch im März 2006 gemeinsam mit über 90 Partnern gestartet hat. Diese Beschreibungen sind zwar reine Utopie, bringen Haltungen, Wünsche, Ziele, Hoffnungen und Sehnsüchte zum Ausdruck, von denen nicht erwartet wird, dass sie sich in ihrer idealen Form realisieren lassen – aber dennoch: Sie entfalten Wirkung – zum Beispiel das so genannte Gesellschafter-Projekt. In diesem Projekt geht es nicht nur um das Denken, Wünschen, Reden, sondern auch um das Handeln. Deswegen bietet es vielfältige Möglichkeiten der Beteiligung an. Neben Literatur- und Kunstwettbewerben findet man auf der Gesellschafter-Website beispielsweise auch eine Freiwilligendatenbank, in der über 2.500 Organisationen aus den Bereichen Soziales, Umwelt und Menschenrechte Mitstreiter suchen. Per Postleitzahlensuche findet man alle Organisationen in der eigenen Umgebung, bei denen Mithilfe erwünscht ist. Und: Wer Startgeld für ein neues Projekt benötigt, kann dazu MIttel aus dem Gesellschafter-Förderprogramm beantragen.Die Förderhöchstgrenze für ein Projekt beträgt 4 000 €, der maximale Förderzeitraum ein Jahr. Es werden ausschließlich Zuschüsse für Honorar- und Sachkosten gewährt, die unmittelbar und zusätzlich durch das beschriebene Projekt entstehen. In den vergangenen Monaten wurden mehr als 2.900 Anträge gestellt, von denen über 1.500 bereits bewilligt werden konnten.

Wie komme ich an Geld aus dem Förderprogramm?
Im Rahmen des Förderprogramms können Projekte von freien gemeinnützigen Organisationen bezuschusst werden, die zu mehr Gerechtigkeit in der Gesellschaft beitragen und in denen sich Menschen auf freiwilliger Basis für Andere engagieren. Förderanträge können direkt hier auf der Website online gestellt werden. Gefördert werden können Projekte, die insbesondere in einem der in dieser Liste genannten Themenbereiche angesiedelt sind.

Welche Projekte können gefördert werden?
Es können Projekte gefördert werden, die zu mehr Gerechtigkeit in der Gesellschaft beitragen. Durch gelebte Partizipation und Teilhabe sollen mehr Chancengleichheit, Verteilungs-, Geschlechter- oder Generationengerechtigkeit für Menschen in sozial schwierigen Situationen geschaffen werden. Die Projekte sollen wesentlich von ehrenamtlichen und freiwilligen MitarbeiterInnen getragen werden oder zum Ziel haben, neue Freiwillige zu gewinnen. Von der Förderung ausgeschlossen sind Projekte, die bereits begonnen wurden, Projekte von öffentlichen Trägern oder kommerziellen Anbietern oder solche, die staatliche Pflichtaufgaben betreffen.

Wer kann einen Antrag stellen?
Einen Antrag auf Förderung können alle freien gemeinnützigen Organisationen stellen. Nicht antragsberechtigt sind dagegen Einzelpersonen, öffentliche Institutionen oder kommerzielle Anbieter. Auch Initiativen ohne eigene Rechtsform sollen die Möglichkeit zur Förderung ihrer Projektidee bekommen. Sie müssen sich eine freie gemeinnützige Organisation als Partner und Antragsteller suchen.

Warum können nur freie gemeinnützige Organisationen Anträge stellen?
Die Aktion Mensch ist ein von gemeinnützigen Organisationen gegründeter Verein, der wiederum ausschließlich gemeinnützige Organisationen fördern kann. Dieser Grundsatz ist in der Satzung und in den Förderrichtlinien der Aktion Mensch verankert. Die Aktion Mensch möchte, dass von ihrer Förderung möglichst viele Menschen profitieren. Die Förderung soll multiplikatorisch wirken und nicht nur einzelnen dienen. Über die Förderung schließt die Aktion Mensch einen privatrechtlichen Vertrag.

Muss die antragstellende Organisation Mitglied in einem der (im Kuratorium der Aktion Mensch vertretenen) Bundesverbände oder Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege sein?
Nein, Anträge können auch von gemeinnützigen Organisationen gestellt werden, die nicht Mitglied in einem der Bundesverbände oder Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege sind. Auf die Entscheidung zur Förderung oder Ablehnung eines Antrags hat eine solche Mitgliedschaft keinen Einfluss.

Wie wird ein Antrag gestellt?
Der Antrag auf Förderung wird direkt auf der Website www.dieGesellschafter.de gestellt. Benötigt wird nur eine gültige E-Mail-Adresse. Nach Anmeldung und Login kann’s losgehen. Der Antrag kann beliebig oft zwischengespeichert werden. Sind alle Angaben im Online-Formular komplett, kann er eingereicht werden. Bei erfolgreicher Antragstellung wird eine E-Mail zur Bestätigung mit einer übersichtlichen Zusammenfassung der gemachten Angaben verschickt.

Kann ein Antrag schriftlich eingereicht werden?
In Ausnahmefällen nimmt die Aktion Mensch auch schriftlich gestellte Anträge entgegen. Die notwendigen Unterlagen können direkt bei der Aktion Mensch, Gesellschafter-Förderprogramm, Heinemannstraße 36, 53175 Bonn angefordert werden. In diesem Fall muss allerdings damit gerechnet werden, dass die Bearbeitung des Antrags etwas länger dauert.

Können mehrere Förderanträge gestellt werden?
Grundsätzlich kann jeder Antragsteller pro Kalenderjahr einen Förderantrag stellen und bewilligt bekommen. Voraussetzungen für die Bewilligung eines zweiten oder weiteren Förderantrags sind, dass der neue Förderantrag im neuen Kalenderjahr gestellt und das bereits bewilligte Projekt abgeschlossen und bei der Aktion Mensch abgerechnet wurde. Die Fortführung bereits bezuschusster Projekte bleibt von einer weiteren Förderung ausgeschlossen. Stellt ein Träger mehrere Förderanträge im selben Kalenderjahr, kann dem Kuratorium trotzdem nur ein Antrag zur Bewilligung empfohlen werden. Alle weiteren Anträge werden leider abgelehnt. Stellt ein Träger einen weiteren Förderantrag bevor das zuvor geförderte Projekt bei der Aktion Mensch abgerechnet wurde, wird die Prüfung des neuen Förderantrags so lange zurückgestellt, bis die Voraussetzungen für eine Bewilligung erfüllt sind. Ausnahmen gelten nur für Organisationen, die unterschiedliche Projekte in jeweils eigenen Einrichtungen oder Diensten in ihrer Trägerschaft umsetzen.

Bis wann muss ein Antrag eingereicht werden?
Ein Antrag muss in jedem Fall vor Projektbeginn bei der Aktion Mensch eingereicht werden. Die Aktion Mensch behält sich bei entsprechender Anzahl der eingegangenen Förderanträge vor, die Möglichkeit zur Antragstellung für das laufende Jahr auszusetzen.

Text: Die Gesellschafter/AL
Foto(s): Aktion Mensch