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Der Buß- und Bettag – Historisches und Aktuelles

Der Buß- und Bettag fällt immer auf den Mittwoch vor dem letzten Sonntag des Kirchenjahres. In diesem Jahr ist dies der 19. November. Das ist aber eigentlich schon die einzige Konstante in der sehr wechselvollen Geschichte dieses Feiertags.


Seltsamerweise hat dieser – mittlerweile in den meisten deutschen Bundesländern abgeschaffte – Feiertag gar keine originär religiösen Wurzeln: Ursprünglich wurde er vom Staat eingeführt, und zwar vom römischen. Die Buß- und Bettage gehen auf einen Brauch im römischen Reich zurück: In Krisenzeiten sollte eine besondere Sühne die Götter gnädig stimmen. Doch die Protestanten haben aus diesem Brauch schon früh eine eigene Tradition gemacht: Der erste evangelische Buß- und Bettag fand 1532 in Straßburg als Reaktion auf die Türkenkriege statt. Für das 16. und 17. Jahrhundert kann die große Anzahl der regionalen Buß- und Bettage schon fast inflationär genannt werden. So gab es beispielsweise 1878 in den deutschen Ländern insgesamt 47 Bußtage an 24 Terminen.


Ein deutschlandweit einheitlicher Buß- und Bettag wurde erstmals 1852 von der Eisenacher Konferenz vorgeschlagen, eingeführt von der Evangelischen Kirche in Deutschland 1934. Und schon bald wieder abgeschafft: Mit Erlass von Adolf Hitler wurde er 1939 auf einen Sonntag verlegt und damit faktisch abgeschafft. Ab 1981 war er dann wieder in der ganzen Bundesrepublik Deutschland gesetzlicher Feiertag. Seit seiner Abschaffung im Jahr 1995, zugunsten der Finanzierung der Pflegeversicherung, ist er in Deutschland nur noch im Bundesland Sachsen arbeitsfreier Feiertag.


Trotz seiner Abschaffung als gesetzlicher Feiertag ist er immer noch ein wichtiger Bestandteil des protestantisch-christlichen Glaubens, der in zahlreichen Gemeinden – oft auch ökumenisch – gefeiert wird: Im Unterschied zu den Gottesdiensten anderer Tage wird auf das fröhliche Halleluja verzichtet und viele Pfarrer und Gemeindemitglieder nutzen gerade den Buß- und Bettag, um zur Selbstbesinnung aufzurufen und auf gesellschaftliche Missstände hinzuweisen. Die Gottesdienste in den Gemeinden des Stadtkirchenverbands: hier.

Wie aber kommt es, dass Sachsen diesen Tag noch immer als Feiertag kennt? 1997, zwei Jahre nach dessen Abschaffung, hat die Evangelische Kirche in Deutschland in einer öffentlichen Befragung auf die Frage „Wie werden von der EKD die Initiativen zur Wiedereinführung des Buß- und Bettags als gesetzlichen Feiertag beurteilt, und welche Chancen werden diesen Bemühungen eingeräumt?“ folgendes geantwortet: „Der Rat ist dankbar für die Bemühungen, den Buß- und Bettag als gesetzlichen Feiertag wieder zu gewinnen. Die Evangelische Kirche in Deutschland und ihre Gliedkirchen haben mehrfach deutlich gemacht, daß sie sich mit der Abschaffung des gesetzlichen Feiertages Buß- und Bettag nicht abfinden. […] Welche Chancen den Bemühungen um eine Wiedergewinnung des gesetzlichen Feiertages Buß- und Bettag einzuräumen sind, läßt sich nur schwer abschätzen. Es ist offenkundig, daß faktisch eine große Koalition besteht, das Pflegeversicherungsgesetz und die darin festgehaltene Kompensationsregelung möglichst nicht zur Disposition zu stellen. Immerhin hat der Freistaat Sachsen, wo die gesamten Beitragskosten für die Pflegeversicherung von der Arbeitnehmerseite zu tragen sind, von Anfang an gezeigt, daß auch andere Entscheidungen möglich und durchzuhalten sind.“

Text: Al-Mana
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