Satzung des Evangelischen Kirchenverbands Köln und Region und Geschäftsordnung des Vorstands des Evangelischen Kirchenverbands Köln und Region
Die Satzung des Evangelischen Kirchenverbandes Köln und Region ist zum 1. Januar 2006 in Kraft getreten. Auf der Grundlage des Kirchengesetzes über die Zusammenarbeit von Kirchengemeinden und Kirchenkreisen in gemeinsamen Angelegenheiten und die Errichtung von Verbänden (Verbandsgesetz) vom 11. Januar 2002 (KABl. S. 91 ff.), zuletzt geändert durch die Fassung vom 14.01.2005 (KABl. S. 104), hat die Verbandsvertretung am 11. Juni 2005 nach Anhörung der beteiligten Presbyterien und der Kreissynoden der beteiligten Kirchenkreise diese Satzung beschlossen.
Die Geschäftsordnung des Vorstands des Evangelischen Kirchenverbandes Köln und Region (EKV) regelt den Aufbau und die Organisation des EKV: Durch den Aufbau und die Organisation des Verbands werden die Verbandsaufgaben von den Verbandsorganen Verbandsvertretung, Vorstand und Fachausschüsse wahrgenommen. Des Weiteren gibt es Beratungsausschüsse der Verbandsvertretung, die die Arbeit der Verbandsvertretung und des Vorstands beratend unterstützen, sowie Arbeitskreise des Vorstands, die den Vorstand beraten.
Hier finden Sie die Satzung des Evangelischen Kirchenverbandes Köln und Region.
Hier finden die Geschäftsordnungen des Evangelischen Kirchenverbandes Köln und Region.