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Trauung künftig auch für eingetragene Lebenspartnerschaften möglich

In der Evangelischen Kirche im Rheinland können künftig nicht nur Ehepaare getraut werden, sondern auch gleichgeschlechtliche Paare mit einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Diese Gleichstellung homosexueller mit heterosexuellen Paaren hat die Landessynode heute bei ihrer Tagung in Bad Neuenahr mit sehr großer Mehrheit beschlossen. Dem sei eine „intensive und respektvolle Diskussion“ vorausgegangen, meldet die Landeskirche.

Äußerst erfreut zeigt sich Markus Zimmermann, Superintendent des Kirchenkreises Köln-Nord, über das Ergebnis der Abstimmung. Der Kirchenkreis hatte im Herbst 2014 einen Antrag an die Landessynode gestellt und darum gebeten, die Kirchenordnung entsprechend zu ändern. Diesem Antrag hatten sich später auch der Kirchenkreis Köln-Mitte und der Kirchenkreis Düsseldorf angeschlossen.

Gleichberechtigt vor den Traualtar
„Homosexuelle Paare müssen gleichberechtigt vor den Traualtar treten dürfen“, sagt Zimmermann, „denn entscheidend ist nicht die sexuelle Orientierung eines Menschen, sondern die Bereitschaft, füreinander Verantwortung zu übernehmen, die Würde des anderen zu achten und dem Partner bzw. der Partnerin mit dem nötigen Respekt zu begegnen.“ Zimmermann weiter: „Wir haben als Evangelische Kirche heute klargestellt, dass wir jeder Diskriminierung und Demütigung homosexuell lebender Menschen entgegentreten.“

Exegetische Analyse der biblischen Texte
Nach Meinung des Superintendenten lasse die sorgfältige exegetische Analyse der biblischen Texte den Schluss zu, dass es in der Heiligen Schrift keineswegs nur eine einzige Lebensform gebe. „Die sieben Bibelstellen, die eine bestimmte Form männlicher homosexueller Praxis verurteilen, können nicht die Annahme stützen, die Liebe zwischen zwei Frauen oder zwischen zwei Männern sei durch die Bibel verboten.“ Eine solche Argumentation sei ebenso zurückzuweisen wie das Verbot der Frauenordination in 1. Korinther 14,34.

Superintendent Markus Zimmermann
Gottes Liebe entsprechend leben
Was biblisch abgelehnt werde, sei eine sexuelle Praxis, die die Würde von Menschen missachtet, wie zum Beispiel die Tempelprostitution in damaliger Zeit. Die zu alttestamentlicher Zeit durchaus übliche Vielehe entspreche genauso wenig den heutigen Vorstellungen wie das Paulus zugeschriebene Gebot, nach dem die Frau in der Gemeinde zu schweigen habe, erklärt Zimmermann. „Der Kern der biblischen Botschaft ist, dass Gott uns aufträgt, seiner Liebe entsprechend zu leben. Und das bedeutet eben auch, dass wir uns vor jeder Form von Diskriminierung gegenüber anderen Menschen hüten müssen“, betont der Pfarrer.

Ablehnung aus Gewissensgründen
Verständnis äußerte Zimmermann für einen weitergehenden Beschluss der Landessynode, der den Theologen vorbehält, aus Gewissensgründen die Trauung gleichgeschlechtlicher Lebenspartner abzulehnen. Die Diskussion im Vorfeld der Beschlussfassung hätte gezeigt, dass das Bibelverständnis nicht bei allen Pfarrerinnen und Pfarrern dasselbe sei. „Es entspricht aber dem Geist meiner Kirche, dass die Synode darüber hinaus beschlossen hat, die Gemeindeleitungen zu verpflichten, dafür Sorge zu tragen, dass die Trauung auf jeden Fall stattfindet, wenn auch in einer anderen Gemeinde“, so Zimmermann.

Trauung in der Kirchenordnung
Nach der Kirchenordnung (KO) der Evangelischen Kirche im Rheinland ist die Trauung „ein Gottesdienst anlässlich einer Eheschließung, in dem die eheliche Gemeinschaft unter Gottes Wort und Segen gestellt wird. Dabei bekennen die Eheleute, dass sie einander aus Gottes Hand annehmen, und versprechen, ihr Leben lang in Treue beieinander zu bleiben und sich gegenseitig immer wieder zu vergeben“. Dieser Artikel der KO wird künftig auch auf eingetragene Lebenspartnerschaften angewendet und die Trauung auch in die Kirchenbücher eingetragen.

Text: Angelika Knapic/EKiR
Foto(s): Anna Neumann