You are currently viewing Patientenverfügung: Union und SPD gehen getrennte Wege

Patientenverfügung: Union und SPD gehen getrennte Wege

Mit Patientenverfügungen wollen Menschen verbindlich festlegen, wie Ärzte sie behandeln sollen, wenn sie selbst aufgrund einer schweren Erkrankung keine Entscheidungen mehr treffen können. Dadurch hoffen sie zu verhindern, als Pflegefall einer ungewollten Behandlung ausgeliefert zu sein, etwa künstlicher Ernährung oder Beatmung. Doch: Bei der gesetzlichen Regelung von Patientenverfügungen gehen Union und SPD getrennte Wege, hat die Nachrichtenredaktion von „idea“ beobachtet.

CDU/CSU-Bundestagsabgeordnete haben zwei verschiedene Gesetzesentwürfe erarbeitet. Eine Gruppe um die Abgeordneten Hans Georg Faust und Wolfgang Zöller ist dafür, den in der Patientenverfügung geäußerten Willen grundsätzlich zu respektieren. Allerdings müssen Ärzte und Angehörige in jedem Einzelfall prüfen, ob der Wille des nicht äußerungsfähigen Kranken auch auf den aktuellen Zustand zutrifft. Dagegen will der stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende, Wolfgang Bosbach, Patientenverfügungen nur dann anerkennen, wenn der voraussichtliche Krankheitsverlauf tödlich ist.

Nach einem Spitzengespräch der Vorsitzenden der Bundestagsfraktionen von Union und SPD mit Kirchenvertretern am 6. März in Berlin erklärten die Unions-Parlamentarier, vor der Einbringung in den Bundestag wollten sie noch ausführlich mit den Kirchen reden. Dies geschehe aus Respekt vor den Kirchen, teilte eine Fraktionssprecherin idea mit. Die Kirchen befürworten eine gesetzliche Regelung von Patientenverfügungen. Der Rat der EKD hatte in seiner Erklärung vom Juli 2007 die Überzeugung vertreten, „dass über menschliches Leben, in welchem Stadium auch immer, nicht frei verfügt werden darf, sondern dass Gott allen Dingen ihre Zeit bestimmt hat“.

Anders geht eine Gruppe von mehr als 200 Abgeordnete aus SPD, FDP, Bündnis 90/Die Grünen und der Partei „Die Linke“ vor. Zu ihr gehört auch der Vorsitzende der SPD-Fraktion, Peter Struck. Sie legten ihren Entwurf am 6. März dem Parlament vor. Dieser strebt eine uneingeschränkte Gültigkeit von einmal abgefassten Patientenverfügungen an. Der Entwurf wird von der Bundesärztekammer scharf kritisiert. Er werde der Individualität des Sterbens nicht gerecht und laufe Gefahr, einen „fragwürdigen Automatismus am Ende des Lebens“ zu erzeugen, sagte Bundesärztekammer-Präsident Jörg-Dietrich Hoppe der Katholischen Nachrichten-Agentur.

Weitere juristische Informationen
im Internet zum Beispiel hier.

Text:
Foto(s): Wikipedia