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„Hoffnung für die Kindergärten“: EKiR und Diakonie begrüßen den Konsens zum Kindergartengesetz in Nordrhein-Westfalen

Positiv bewerten die Evangelische Kirche im Rheinland (EKiR) und ihre Diakonie den Konsens zum Kindergartengesetz in Nordrhein-Westfalen (NRW). Die Eckpunkte seien Grundlage, auf der evangelische Kindergärten in Zukunft erhalten werden können.

„Hier sind Pflöcke eingeschlagen, die zur Hoffnung berechtigen, dass wir eine Finanzierung bekommen, die für die Träger evangelischer Kindergärten auch auskömmlich ist“, sagt der für Erziehung und Bildung zuständige Oberkirchenrat Harald Bewersdorff. Der Konsens des zuständigen NRW-Ministeriums, der Wohlfahrtsverbände und der Kirchen gebe nun die Möglichkeit zu einer Gesetzesnovelle, die zwischen den unterschiedlichen Gruppen und Wirklichkeiten im Kindergarten differenziere, die die Öffnung für Kinder unter zwei Jahren ernsthaft betreibe und – besonders wichtig für die Kirchen – eine Standardsicherung enthalte. Die befürchtete Qualitätsverschlechterung sei abgewehrt worden, so Bewersdorff. Zwar komme es jetzt noch auf die Details im Gesetzesentwurf an, aber die im Konsens festgelegten Rahmenbedingungen seien positiv zu bewerten.


Insbesondere die Verringerung des Trägeranteils von 20 auf 12 Prozent bringe eine Entlastung der kirchlichen Kindergartenträger. Die Gemeinden seien einfach nicht mehr in der Lage, ein Fünftel der Kosten aufzubringen. Allerdings blieben die evangelischen Träger auch bei der nun vereinbarten erheblichen Reduzierung weiterhin auf freiwillige kommunale Leistungen angewiesen.

Im Gebiet von NRW unterhält die Evangelische Kirche im Rheinland genau 691 Kindertageseinrichtungen. Rund 42.000 Mädchen und Jungen besuchen sie. „Es ist uns gelungen, die Aspekte der Fachlichkeit in dem gemeinsamen Konsenspapier von Land, Kommunen, Kirchen und Wohlfahrtsverbänden zum neuen Kindergartengesetz für NRW oben anzustellen.“ So kommentiert Dr. Uwe Becker den Konsens, der Sprecher des Vorstandes des Diakonischen Werkes der EKiR und Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in NRW.
Die Pauschalen für die Gruppen seien fachlich hinterlegt. Außerdem bleibe der Standard für die Arbeit und für die Kinder, um die es letztlich geht, bewahrt, betont auch Becker. „Zusammen gefasst lässt sich sagen: Wir haben ein hohes Maß an Fachlichkeit, Nachhaltigkeit und Arbeitsplatzsicherheit erreicht.“

Text: EKiR
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