Die EU-Forschungsminister haben sich jetzt darauf geeinigt, die EU-Finanzhilfen für die Forschung an embryonalen Stammzellen unter Auflagen beizubehalten. Es sollen zwar keine Projekte gefördert werden, die darauf abzielen, menschliche Embryonen für die Forschung zu töten, trotzdem schafften die EU-Gelder einen hohen Anreiz, mehr embryonale Stammzellen zu schaffen, wenden die Kritiker ein.
Huber: Ausgleich zwischen Lebensrecht des Embryos und Patienten-Recht auf Erforschung neuer Therapiemöglichkeiten
Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) hat mit Bedauern auf die Entscheidung des EU-Ministerrats reagiert, die Forschung an embryonalen Stammzellen unter Auflagen weiter zu fördern. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass von einer solchen finanziellen Förderung Anreize für die Zerstörung menschlicher Embryonen ausgingen, erklärte der EKD-Ratsvorsitzende, Bischof Wolfgang Huber. Er forderte einen „schonenden Ausgleich“ zwischen dem Lebensrecht des Embryos und dem Recht der Patienten auf die Erforschung neuer Therapiemöglichkeiten.
Die EKD hatte sich für die Einführung einer Stichtags-Regelung auf EU-Ebene ausgesprochen, wie sie auch in Deutschland gilt. Laut deutschem Gesetz ist nur die Verwendung von Stammzelllinien erlaubt, die vor dem 1. Januar 2002 hergestellt wurden.
Zusatzregelung: Keine finanziellen Anreize für die Zerstörung von menschlichen Embryonen
Zugleich würdigte der Ratsvorsitzende den Einsatz von Bundesforschungsministerin Annette Schavan, der zu einer Zusatzerklärung geführt hat. Darin wird die finanzielle Förderung der Zerstörung von menschlichen Embryonen zur Gewinnung neuer Stammzelllinien abgelehnt . Dadurch werde die geltende Praxis erstmals durch eine Selbstverpflichtung der Europäischen Kommission verbindlich festgeschrieben, betonte Huber. Der Ratsvorsitzende warnte aber vor einer Aushöhlung dieser Regelung. „Bei der nun geltenden Beschlusslage kann nicht ausgeschlossen werden, dass von der Forschungsförderung der EU finanzielle Anreize für die Zerstörung von menschlichen Embryonen ausgehen.“ So könnten in Ländern mit entsprechender Gesetzeslage Embryonen zur Gewinnung von neuen Stammzelllinien getötet und für die Forschung mit diesen neuen Stammzelllinien dann EU-Fördermittel beantragt werden.
Foto(s): EKD