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Am 5. Februar wird gewählt

Alle vier Jahre – immer im Jahr der Olympischen Sommerspiele – werden die Leitungen der Kirchengemeinden der Evangelischen Kirche im Rheinland (EKiR) neu gewählt. Nächster Wahltag: 5. Februar 2012.

Die Presbyterinnen und Presbyter bestimmen gemeinsam mit den Pfarrerinnen und Pfarrern die Prioritäten und Aufgaben der Kirchengemeinde, ganz wichtig: sie entscheiden über die Finanzen und das Personal. So gibt das Presbyterium seiner Gemeinde ein Gesicht – auch in geistlicher Hinsicht. Beispielsweise entscheidet das Presbyterium über die Gottesdienstordnung seiner Gemeinde. Das Presbyterium ist kein Aufsichtsrat oder Kuratorium, sondern ein Leitungsgremium, seine Entscheidungen orientiert es immer auch an geistlichen Kriterien.

Amtszeit beträgt vier Jahre
Die Amtszeit der Presbyterinnen und Presbyter beträgt vier Jahre. Eine Kirchengemeinde hat mindestens vier Presbyterinnen bzw. Presbyter. Je nach Gemeindegliederzahl liegt ihre Zahl entsprechend höher. Die Staffelung regeln das Presbyterwahlgesetz. Grundsätzliche Regelungen über Presbyterien trifft die Kirchenordnung der Evangelischen Kirche im Rheinland.

Von 18 bis 75 Jahren
Wer für das Amt der Presbyterin oder des Presbyters kandidiert, muss zunächst einmal der Kirchengemeinde angehören, in der sie oder er kandidiert. Das Presbyteramt ist altersmäßig beschränkt: Die Kandidierenden müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Spätestens mit Vollendung des 75. Lebensjahrs scheiden Presbyterinnen und Presbyter aus ihrem Amt aus. Es gibt noch eine dritte Voraussetzung: Die Kirchenordnung bestimmt, dass Presbyterinnen und Presbyter „zur Leitung und zum Aufbau der Kirchengemeinde geeignet“ sein müssen. Als geeignet gelten Menschen, die nicht Einzelinteressen, sondern alle Kirchenmitglieder im Blick haben, die gut kollegial handeln können, die Erfahrung im gemeindlichen Leben besitzen. Wer tragfähige Visionen für das kirchliche Leben mitbringt oder Projekte in Gang zu bringen und umzusetzen weiß, gehört ebenso zu den geeigneten Menschen.

Wählen kann, wer 16 Jahre alt ist
Wahlberechtigt für die Presbyteriumswahlen sind die jeweiligen Mitglieder einer Kirchengemeinde, die am Wahltag konfirmiert oder mindestens 16 Jahre alt sind. Genauer formuliert: Die Wahlberechtigten müssen ihren Hauptwohnsitz in der Kirchengemeinde haben. Sonderregelungen betreffen Menschen, die ins Ausland gezogen sind, sowie Soldatinnen und Soldaten. An die deutsche Staatsbürgerschaft ist die Zugehörigkeit zur Kirchengemeinde nicht gebunden.

Nicht in allen Gemeinden wird gewählt
Im Evangelischen Kirchenverband Köln und Region wird nicht in allen Kirchengemeinden gewählt. Wer so viele Kandidaten und Kandidatinnen gewonnen hat wie Plätze im Presbyterium bestehen, kann bei der Evangelischen Kirche im Rheinland beantragen, dass diese Personen als gewählt gelten – eine Wahl findet dann nicht mehr statt.

Text: neu/ekir
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