You are currently viewing Zwei Kölnerinnen auf Landessynode in Gremien gewählt – Verteilung der Kirchensteuerung geändert
Gabriele Orbach und Cathrin Mahler auf der Landessynode 2019

Zwei Kölnerinnen auf Landessynode in Gremien gewählt – Verteilung der Kirchensteuerung geändert

Die Synode der Evangelischen Kirche im Rheinland (EKiR) hat zwei Kölnerinnen in die Ausschüsse der Landeskirche gewählt. Gabriele Orbach aus der Evangelischen Kirchengemeinde Köln-Pesch wird in Zukunft im Nominierungsausschuss der Landeskirche mitarbeiten und die Kölner Region vertreten. Sie folgt auf Stadtsuperintendent Rolf Domning, der im Sommer in den Ruhestand geht und somit das Amt nicht weiter ausüben wird. Der Nominierungsausschuss bereitet Vorschläge für die Besetzung der Gremien der Landeskirche vor, die dann von der Synode verhandelt und verabschiedet werden. Cathrin Mahler aus der Evangelischen Kirchengemeinde Altenberg ist neues Mitglied im ständigen Theologischen Ausschuss der EKiR. Hier werden jeden Monat die theologischen Fragen der Landeskirche besprochen und Beschlüsse vorbereitet.

Das Team der beymeister auf der Landessynode 2019

Weiter hat die Synode der EKiR beschlossen, dass neue Gemeindeformen in Zukunft weiter unterstützt werden. Ein Beispiel hierfür ist das Konzept beymeister in Köln-Mülheim. In den sogenannten „Erprobungsräumen“ werden neue Formen von Gemeinde ausprobiert, die so neue Zielgruppen erschließen sollen. Daraus können neue Erkenntnisse für die Zukunft von Gemeinden entstehen. 600.000 Euro stellt die Landeskirche jährlich für diese Erprobungsräume zur Verfügung. Damit sollen Projekte für einen Zeitraum von drei bis fünf Jahren jeweils zu 50 % gefördert werden. „Für uns als beymeister ist das sehr spannend“, sagt Pfarrer Sebastian Baer-Henney, der das Projekt in Köln-Mülheim ins Leben gerufen hat. „Mit der Förderung haben wir die Chance, die beymeister auch mittelfristig zu planen. Das gibt uns neue Möglichkeiten für die Zukunft.“ Insgesamt hat die Landessynode beschlossen, die Erprobungsräume in den nächsten zehn Jahren zu fördern. Dadurch werden rund 12 bis 13 Mio. Euro in die Zukunft der Kirche investiert. Mit dem Beschluss der Landessynode wurde auch ein Antrag des Evangelischen Kirchenkreises Köln-Rechtsrheinisch mit aufgenommen und umgesetzt.

Doch die Landessynode setzte sich auch mit Themen auseinander, die für die vier Kirchenkreise in Köln und Region eher kritisch sind. So plante die Kirchenleitung der EKiR, dass die Verteilung der Steuern neu geregelt werden soll. Die Kirchenleitung beabsichtigte, das System der Kirchensteuerverteilung in der EKiR auf eine neue Verteilung umzustellen, die für jeden Kirchenkreis und für jede Gemeinde ein Aufkommen entsprechend dem durchschnittlichen Pro-Kopf-Aufkommen aus dem Verteilbetrag bedeuten würde. Dazu sollte ein schrittweiser Übergang vom Finanzausgleich auf der derzeitigen Basis des 95 %-Pro-Kopf-Anteils am Verteilbetrag auf den Weg gebracht werden. Hierdurch sollten strukturschwache Kirchenkreise mehr Geld erhalten. Den Kirchenkreisen in den Ballungsräumen stände hingegen weniger Geld für ihre Arbeit zur Verfügung, so auch den vier Kirchenkreisen in Köln und Region.

Stadtsuperintendent Rolf Domning meldete sich in der lebhaften Debatte um die Änderung der Steuerverteilung zu Wort

Die Synode diskutierte den Vorschlag in fünfzehn Arbeitsgruppen. Hier kamen sehr viele Fragen zu dem Vorschlag der Kirchenleitung auf. In der Beschlussvorlage für die Synode stellte der dazu neu gebildete „Ausschuss Kirchensteuerverteilung“ fest, dass „die intensive Beratung in den Arbeitsgruppen der Landessynode zu einem deutlichen Erkenntniszuwachs geführt hat“ und gleichzeitig aktueller Handlungsbedarf bestehe. In einem Kompromissvorschlag schlug der Ausschuss der Synode vor, den Garantiebetrag nach dem Finanzausgleichsgesetz bereits ab dem Haushaltsjahr 2020 stufenweise um jährlich 0,5 Prozentpunkte auf bis zu 97 % im Jahr 2023 des durchschnittlichen Pro-Kopf-Aufkommens anzuheben. Für die Kirchenkreise in Köln und Region bedeutet dies nach jetzigem Stand der Zahlen in vier Jahren voraussichtlich rund 6 Euro pro Gemeindeglied weniger an Steuern. Im gesamten Gebiet des Evangelischen Kirchenverbandes Köln und Region wären das mehr als 1,5 Mio. Euro im Jahr.

Mit mehr als 85 % der Stimmen der Delegierten nahm die Synode den Beschlussvorschlag an und setzte damit ein weiteres Zeichen der Solidarität. Festgestellt wurde aber auch, dass weiterer Handlungsbedarf für die Zukunft besteht. Neben der ursprünglich vorgeschlagenen Idee einer 100 % Pro-Kopf-Verteilung sollen alternative und ergänzende Vorschläge entwickelt werden. Dabei sollen zum Beispiel die Grundausstattung gemeindlicher Arbeit, übergemeindliche Aufgaben, Umlagen, Pauschalen etc. berücksichtigt werden. „Die schrittweise Anhebung der Pro-Kopf-Verteilung auf 97 % im Jahr bedeutet für uns größere Einschnitte“, stellte Stadtsuperintendent Rolf Domning nach der Abstimmung auf der Synode fest. „Die Solidarität mit den sogenannten ‚nehmenden Kirchenkreisen‘ ist uns sehr wichtig. Daher bin ich froh, dass wir einen Kompromiss gefunden haben, der hoffentlich die Diskussion um eine 100% Pro-Kopf-Verteilung auf längere Sicht beendet. Die kirchliche Arbeit in einer Großstadt wie Köln ist anders strukturiert als die Arbeit zum Beispiel in strukturschwachen Gebieten der Landeskirche. Für die Zukunft brauchen wir andere Modelle und nicht die weitere Umverteilung von Geldern.“

Die Landessynode der Evangelischen Kirche im Rheinland tagte vom 6. bis 11. Januar 2019 in Bad Neuenahr. Sie ist das oberste Leitungsgremium der mit mehr als 2,5 Millionen Mitgliedern zweitgrößten Landeskirche in Deutschland. Die Synode hat 206 stimmberechtigte Mitglieder, die sowohl aus Theologinnen und Theologen als auch Nichttheologinnen und -theologen aus den 37 Kirchenkreisen in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Hessen und dem Saarland besteht.

 

Text: APK
Foto(s): APK