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Zurzeit tagt die Landessynode in Bad Neuenahr – wie arbeitet die eigentlich?! Ablauf, Zeitrahmen, Tagesordnung…

Die Landessynode ist das oberste Leitungsgremium der Evangelischen Kirche im Rheinland. Die derzeit 236 Männer und Frauen aus den 44 Kirchenkreisen der zweitgrößten evangelischen Landeskirche Deutschlands  vertreten knapp drei Millionen Protestanten und Protestantinnen der 809 Kirchengemeinden, die zur rheinischen Kirche gehören. Die Landessynode tritt einmal im Jahr zusammen und entscheidet über Aufgaben, die alle Gemeinden, Kirchenkreise und landeskirchlichen Einrichtungen betreffen. Sie entscheidet in öffentlicher Abstimmung, auch in Personal- und Haushaltsfragen, verabschiedet den Haushalt und ist zuständig für theologische Grundsatzfragen und rechtliche Regelungen. Die  55. ordentliche Synode der Evangelischen Kirche im Rheinland in Bad Neuenahr tagt noch bis einschließlich Freitag, 13. Dezember 2006.

(Tages-) Ablauf
Traditionellerweise wird die Landessynode mit einem Gottesdienst feierlich eröffnet. Es folgt die Konstituierung der Synode im Tagungshaus. Mit Zwei-Drittel-Mehrheit ist die Synode beschlussfähig. Am nächsten Tag steht der Präsesbericht im Mittelpunkt – er ist nicht nur ein Rechenschaftsbericht über die Arbeit des vergangenen Jahres, sondern thematisiert auch theologische Grundlagen und enthält Kommentare zur politischen Lage. Doch die Synode setzt sich auch mit weiteren Referaten über für die Kirche bedeutsame Themen auseinander. Beispiel bei der Synode 2006: Nach der ersten Plenarsitzung hielt Professor Dr. Hellmut Zschoch, Kirchengeschichtler an der Kirchlichen Hochschule in Wuppertal, einen Vortrag zum Thema „presbyterial-synodale Ordnung“. Der Anlass: Angesichts drastisch sinkender Mitgliederzahlen und knapper Kassen muss die Kirche im Rahmen der Prioritätendiskussion auch über Veränderungen ihrer Ordnung sowie des Dienst- und Arbeitsrechts nachdenken.

Zwischen den Plenarsitzungen geht es auf der Tagung ruhig zu. Sendepause im Nachrichtenfluss? Nein, denn die Themen werden in nicht öffentlichen Ausschusssitzungen beraten, in denen alle 236 Synodale vertreten sind. Beschlussvorlagen, vor der Synodaltagung erstellt von der Kirchenleitung in Zusammenarbeit mit den zuständigen Ausschüssen, werden in den synodalen Gremien überarbeitet und schließlich dem Plenum zur Abstimmung präsentiert.

Arbeitsgruppen
Über die Gremienarbeit hinaus berichten auf jeder Landessynode zahlreiche Arbeitsgruppen über die Ergebnisse ihrer Arbeit im Vorjahr. Dabei geht es beispielsweise um das Dienst- und Arbeitsrecht oder die presbyterial-synodale Ordnung.

Finanzen
Die Kirchensteuerhoheit liegt im Rheinland bei den 809 Gemeinden. Sie leiten 10,25 Prozent der Einnahmen an die Landeskirche weiter. In diesem Jahr werden das 51,3 Millionen Euro sein, 0,8 Millionen mehr als 2005. Größter Ausgabeposten in den Haushalten der Landeskirche ist auch in diesem Jahr die zentrale Pfarrbesoldung, die mit 184,5 Millionen Euro zu Buche schlägt – drei Millionen weniger als letztes Jahr.

Tagesordnung: Von der Synodenvorlage bis zur Entscheidung
Die häufigsten Fragen an den Ausschusstagen lauten immer wieder: Wann kommt die Tagesordnung? Wann wird über welche Synodenthemen entschieden? Offenheit für intensiven Austausch und faire Kommunikation, bei der alle zu Wort kommen, gehören zu den Grundsätzen der Beratungen. Wenn 236 Synodale sowie beratende Mitglieder und Gäste die Entscheidungsprozesse gestalten wollen, geht es nicht ohne Spielregeln. Deshalb ist die umfangreiche Kommunikationsarbeit der Synode nach einer Geschäftsordnung organisiert, die sie selbst verabschiedet hat.

Wann welche Themen auf die aktuelle Tagesordnung gesetzt werden, hängt entscheidend davon ab, wann die vorbereitenden Ausschüsse ihre Beschlussvorlagen fertig stellen. Auch ist es möglich, dass Anträge vom Präsidium oder Anträge von Mitgliedern der Synode während der Tagung auf die Tagesordnung gesetzt werden. Solche zusätzlichen Eingaben werden vom Präses bzw. von der, dem bzw. der Vorsitzenden des Präsidiums, angekündigt und an die zuständigen Ausschüsse verwiesen. Die Tagesordnung jeder Sitzung wird vom Präses meistens am Schluss jeder Plenumssitzung für die folgende bekannt gemacht. Aber diese Mitteilungen haben vorläufigen Charakter. Die endgültige Tagesordnung wird erst zu Beginn jeder Plenumssitzung vom Präses mitgeteilt.

Zeitrahmen
Wie lange die einzelnen Tagesordnungen diskutiert werden, hängt vom Diskussionsbedarf der Synode ab. Viele Fragen werden in den sieben Synodalausschüssen beantwortet. Doch Nachfragen und Diskussionen gibt es auch im Plenum. Hier wird entschieden und abgestimmt, und es kommt auch Grundsätzliches zur Sprache. Die Geschäftsordnung gibt dem Kommunikations-geschehen den notwendigen Rahmen. So heißt es beispielsweise in § 23: „Wer das Wort hat, darf nur von der bzw. vom Präses unterbrochen werden. Diese bzw. dieser hat Abschweifungen vom Gegenstand, bloße Wiederholungen von schon Gesagtem sowie das Ablesen von Reden tunlichst zu verhindern. Wird ein entsprechender Mahnruf nicht beachtet, so hat die bzw. der Präses die Landessynode zu fragen, ob sie den Redner länger hören will. Wird dies verneint, so hat die bzw. der Präses dem Redner das Wort zu entziehen.“ Wenn die Verhandlungen zu lange dauern, kann jede und jeder Synodale einen Antrag auf Schluss der Rednerliste stellen. Unerledigtes kann vertagt, an einen oder mehrere Tagungsausschüsse oder an die Kirchenleitung verwiesen werden.

Aktuelles
Über alle aktuellen Ereignisse der Landessynode informiert regelmäßig die Evangelische Kirche im Rheinland hier. Auch wir fassen im Internet (www.kirche-koeln.de) immer das Wichtigste aktuell zusammen.

Text: EKiR
Foto(s): EKiR