You are currently viewing Zivilcourage bei Pflege-Missständen fördern: der epd berichtet von einer Tagung. Diakonie hat ein neues Handbuch „Diakonie-Siegel Pflege“ erstellt

Zivilcourage bei Pflege-Missständen fördern: der epd berichtet von einer Tagung. Diakonie hat ein neues Handbuch „Diakonie-Siegel Pflege“ erstellt

Pflegekräfte, die Missstände in der Pflege öffentlich machen, sollten nach Auffassung von Experten rechtlich besser geschützt werden. So genannte „Whistleblower“ (Alarmschläger) aus den eigenen Reihen seien keine Nestbeschmutzer, sondern könnten vielmehr wichtige Insider-Informationen liefern, sagte der Richter am Bundesverwaltungsgericht Leipzig, Dieter Deiseroth, auf einer Tagung des Kuratoriums Deutsche Altershilfe (KDA) in Köln. Wer pflegerische Missstände aufdecke, müsse häufig mit negativen, existenzbedrohenden Folgen rechnen. „Whistleblower“ könnten aber ihren Arbeitgeber möglicherweise vor erheblichen Folgekosten oder Regressansprüchen schützen, sagte Deiseroth. Deren Rechtslage sei unsicher: „Hier sollte es eindeutige Schutzklauseln im Heim- oder im Verbraucherrecht geben.“ Er regte zudem Ombudspersonen als Ansprechpartner an.

„Das größte Qualitätspotenzial steckt in den Mitarbeitern“
Die Tagung „Zivilcourage in der Pflege“ wurde gemeinsam vom KDA und der Aktion gegen Gewalt in der Pflege veranstaltet: „Das größte Qualitätspotenzial steckt in den Mitarbeitern selbst“, sagte KDA-Geschäftsführer Klaus Großjohann. Trotz aller Qualitätssicherung komme es im Alltag immer wieder zu kritischen Ereignissen, mit teils gravierenden Folgen für die Pflegebedürftigen. Der Münchner Rechtsanwalt Alexander Frey vom Arbeitskreis gegen Menschenrechtsverletzungen wies darauf hin, dass Pflegekräfte, die ihren Arbeitgeber wegen Pflegemissständen verklagen, vor Gericht häufig schlechte Karten hätten. Sie sollten sich im Konfliktfall daher eher an Beschwerdestellen wie Pflegenotruftelefone wenden, da sie dabei anonym bleiben könnten. Eine weitere Möglichkeit, anonym kritische Pflegeereignisse zu melden, werde voraussichtlich ab dem Frühjahr 2007 zur Verfügung stehen, teilten KDA-Experten mit. Dann solle eine Internetseite freigeschaltet werden, auf der Fehler, aber auch Lösungsansätze anonym öffentlich gemacht werden können.

Diakonie setzt auf Qualität in der Pflege – Neues Rahmenhandbuch „Diakonie-Siegel Pflege“ erschienen
Mehr Kundennähe und eine einfachere Handhabung für Pflegekräfte verspricht das neu aufgelegte Bundesrahmenhandbuch „Diakonie-Siegel Pflege Version 2“, das seit kurzem vorliegt. Die deutlich verbesserte Benutzerfreundlichkeit resultiert aus der konsequenten Umsetzung von Anregungen und Kritik aus Fachkreisen an der ersten Fassung. „Wir legen hier ein Handbuch vor, das den Anforderung der Zielgruppe in optimaler Weise entspricht,“ betont Christoph Langer vom Diakonischen Institut für Qualitätsentwicklung in Berlin. Das Diakonie-Siegel Pflege ist ein Qualitätsleitfaden für ambulante, teilstationäre und stationäre Pflegeeinrichtungen, der bundesweit Gültigkeit hat und erstmals systematisch beschreibt, was diakonische Pflegequalität beinhaltet.
„Mit dem Diakonie-Siegel Pflege sind klare Standards für die Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung nach innen und außen gesetzt, die dazu beitragen, dass die Bedürfnisse aller am Pflegeprozess beteiligten Menschen verstanden und erfüllt werden“, so Langer in Berlin. Der pflegebedürftige Mensch stehe im Mittelpunkt. „Folgerichtig berücksichtigen wir im neu überarbeiteten Rahmenhandbuch noch mehr die Wünsche der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen“. So erhalte nun die Erhebung der Kundenzufriedenheit eine größere Bedeutung. Außerdem wurden Regelungen reduziert und vereinfacht. Das werde die Arbeit der Pflegekräfte deutlich erleichtern, so Langer. Zugleich verweist Langer darauf, „dass Qualität auch in der Pflege ihren Preis hat“ – die Diakonie bedaure, dass die Politik sich einer ehrlichen Debatte hierüber entziehe. Das sei daran ablesbar, dass es nicht zu einer bedarfsorientierten Pflegevergütung kommt.

Die konsequente Umsetzung eines diakonischen Profils in allen Arbeitsbereichen der Pflege sei elementarer Bestandteil der Neubearbeitung. Die Anwendung des Bundesrahmenhandbuchs ist Voraussetzung für das Zertifikat „Diakonie-Siegel Pflege“. Bundesweit sind derzeit 160 Einrichtungen nach dem Diakonie-Siegel Pflege zertifiziert; unter den übrigen Einrichtungen richten etwa 65 Prozent ihre Maßnahmen im Qualitätsmanagement am „Siegel“ aus. Ab September 2006 ist eine Zertifizierung nach dem im Juli 2006 erschienenen Bundesrahmenhandbuch „Diakonie-Siegel Pflege Version 2“ möglich.
Wenn Sie hierzu Nachfragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an Christoph Langer, Tel.: 030-83001 281 oder: langer@diakonie.de

Text: epd-west; Pressestelle DWEKD
Foto(s):