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Was ist denn das?! Rabatte für kirchliche Einrichtungen und Mitarbeitende…. die Wirtschaftsgesellschaft der Kirchen in Deutschland stellt sich vor

Einige Mitarbeitende bei Kirche und Diakonie haben vielleicht schon einmal von ominösen „Rabatten“ für kirchliche Einrichtungen gehört… Nur: Selten ist bekannt, worum es hier geht – Rabatte worauf? Wer bekommt sie? Und wieviel? Erst einmal: Diese Rabatte können im Prinzip alle kirchlichen Einrichtungen – und Einzelpersonen, die dort arbeiten – bekommen. Dahinter steckt die die Wirtschaftsgesellschaft der Kirchen in Deutschland , kurz „WGKD“. Die hat mit manchen großen Firmen Rahmenverträge geschlossen, über die uns allen gewisse Rabatte gewährt werden können. Rabatte worauf? Da gibt es jede Menge Autos zu kaufen und zu mieten, Rahmenverträge mit einer Papierfabrik, einem Fair-Trade-Handelshaus, einem Versandhandelsunternehmen für Elektronik und Technik – dies nur als Beispiele für Privat-Nutzer. Für Gemeinden und Einrichtungen könnten andere Angebote interessant sein – etwa der Energieanbieter, der Einsparpotenziale aufdeckt und kostengünstig Energie anbieten kann, oder Anbieter im Arbeitsschutz, bei Dienstreisen oder in der Telekommunikation. Die gewährten Rabatte sind bei all den beteiligten Firmen höchst unterschiedlich, ein schneller Blick ergab Werte zwischen 4 und fast 20 Prozent Preisnachlass.
Eine weitere, möglicherweise interessante Geschichte ist das Projekt „Zukunft einkaufen“. Dieses Projekt hat die Aufgabe, den Gedanken des nachhaltigen Einkaufs, also: Einkaufen unter nachhaltigen Gesichtspunkten zur größtmöglichen „Bewahrung der Schöpfung“ aufzunehmen, die WGKD ist dabei Kooperationspartner.

Und so stellt sich die WGKD selbst vor:

Was ist die Wirtschaftsgesellschaft der Kirchen?
Die Wirtschaftsgesellschaft der Kirchen in Deutschland – WGKD – ist ein Zusammenschluss aus dem Deutschen Caritasverband, der Evangelischen Kirche in Deutschland, dem Diakonischen Werk, dem Verband der Diözesen Deutschlands und der Deutschen Ordensobernkonferenz. Die WGKD vertritt damit fünf große Träger auf katholischer und evangelischer Seite.

Hintergrund für die Gründung der WGKD waren zwei wesentliche Entwicklungen:
Zum einen sind im kirchlichen Bereich Rahmenvereinbarungen bereits seit langem üblich. Doch bisher wurden diese von jedem Träger einzeln abgeschlossen, mit der Folge, dass nicht selten ein Unternehmen mehrere Verträge auf katholischer und evangelischer Seite abschließen musste, die teils sogar noch unterschiedliche Konditionen aufwiesen. Die Kirchen konnten ihre gemeinsamen Interessen nicht bündeln und damit bessere Konditionen erreichen, das Unternehmen hatte unnötige Marketing- und Werbekosten und oftmals keinen Zugang zu allen potentiellen Kunden im kirchlichen Bereich. Dieser Zustand wird durch die gemeinsame WGKD sowohl für die kirchlichen Gesellschafter als auch für Unternehmen beendet.
Zum anderen ist aufgrund der sehr dezentralen Strukturen im kirchlichen Bereich eine aktuelle, professionelle und allen interessierten Einrichtungen und Mitarbeitern zugängliche Information über die bestehenden Rahmenverträge bisher nicht möglich gewesen. Mit der WGKD verfügen nun alle Einrichtungen und Mitarbeiter über einen Ansprechpartner und eine zentrale, allen zugängliche Internetseite, mittels derer Informationen und Angebote kostengünstig, schnell und effektiv angeboten und abgerufen werden können.

Wer kann an den Rahmenverträgen der WGKD teilnehmen?
Grundsätzlich ist zwischen Einrichtungen und Mitarbeitern zu unterscheiden:
Einrichtungen
Jede evangelische oder katholische kirchliche Einrichtung, sei es ein Diözesan-Caritasverband, ein Altenheim, eine Pfarrei, ein Kindergarten etc. – kann an den Rahmenverträgen, die die WGKD abgeschlossen hat, teilhaben. Alle Rahmenverträge richten sich an die kirchlichen Einrichtungen. Die genaue Vorgehensweise finden Sie unter den jeweiligen Rahmenverträgen unter dem Stichwort „So geht’s“ (vorherige Anmeldung auf www.wgkd.de erforderlich).
Mitarbeiter im kirchlichen Dienst
Alle Mitarbeiter im kirchlichen Dienst, das heißt, alle Geistlichen und Laien, die von einem der fünf Gesellschafter oder dessen Untergliederung beschäftigt werden, können grundsätzlich an den von der WGKD abgeschlossenen Rahmenverträgen teilhaben. Ob es sich um einen kirchlichen Mitarbeiter handelt, legt im Zweifelsfall die Einrichtung fest. Keine kirchlichen Mitarbeiter sind Beschäftigte, die nicht in einem arbeitsrechtlichen Verhältnis zu einer der berechtigten Einrichtungen stehen, etwa Ehrenamtliche. Zudem muss sich der jeweilige Rahmenvertrag explizit an Mitarbeiter richten, also nicht nur für Einrichtungen geöffnet sein. Beispielsweise werden Beratungsleistungen zu Energieeinsparungen nur für Einrichtungen angeboten, während etwa Mobilfunkverträge auch von den Mitarbeitern abgeschlossen werden können. Ob ein Rahmenvertrag auch für die kirchlichen Mitarbeiter geöffnet ist, lässt sich den Angaben zu den einzelnen Verträgen unter dem Stichwort „So geht’s“ (vorherige Anmeldung auf www.wgkd.de erforderlich) entnehmen.

Wie gelange ich an die Vorteile der Rahmenverträge?
Wichtig: Die WGKD wird nicht Ihr Vertragspartner, sondern schließt lediglich die Rahmenverträge mit den Unternehmen ab und informiert darüber auf ihrer Internetseite www.wgkd.de Wenn Sie als Einrichtung oder Mitarbeiter die Vorteile eines der von der WGKD ausgehandelten Rahmenverträge nutzen wollen, registrieren Sie sich kostenlos auf www.wgkd.de (unter „Noch nicht angemeldet?“). Ihre Angaben werden von unserer Geschäftsstelle daraufhin überprüft, ob es sich um eine den Gesellschaftern zugehörige Einrichtung handelt. Dieser Vorgang kann ein bis zwei Arbeitstage in Anspruch nehmen. Sofern Sie zum berechtigten Nutzerkreis zählen, werden Sie sodann freigeschaltet und können sich mit dem von Ihnen gewähltem Benutzernamen und Passwort einloggen. Sobald Sie sich eingeloggt haben, sehen Sie als registrierter Nutzer unter dem Stichwort „So geht’s“ zu jedem Rahmenvertrag genaue Informationen zu Ansprechpartnern, Konditionen und Adressen. Ein etwaiger Vertrag kommt dann unmittelbar zwischen Ihnen und dem Unternehmen zustande. Die WGKD wird nicht Ihr Vertragspartner!

Wie erhalte ich weitere Informationen?
Wenn Sie weitere Informationen zu den einzelnen Rahmenverträgen benötigen, können Sie sich unmittelbar an die unter dem Stichwort „So geht’s“ aufgeführten Ansprechpartner wenden oder sich einfach mit der Geschäftsstelle der WGKD telefonisch unter 0511-2796-446 oder per E-Mail unter dem Link „Kontakt“ auf www.wgkd.de in Verbindung setzen. Wir helfen Ihnen gerne!

Was mache ich, wenn mein Produkt nicht angeboten wird?
Sollten Sie nicht fündig geworden sein, da es noch keinen passenden Rahmenvertrag für Ihre Interessen gibt, teilen Sie uns dies bitte mit. Wir handeln je nach Bedarf gerne weitere Rahmenverträge aus. Senden Sie eine kurze E-Mail an die Geschäftsstelle. Wir freuen uns auf Ihre Anregungen.

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