You are currently viewing Verwaltungsstrukturgesetz der Evangelischen Kirche im Rheinland umgesetzt

Verwaltungsstrukturgesetz der Evangelischen Kirche im Rheinland umgesetzt

Effiziente, qualitätssichernde und vergleichbare Strukturen innerhalb der Evangelischen Kirche im Rheinland (EKiR), die Nutzung von Synergieeffekten durch größere Verwaltungseinheiten mit einer personellen Mindestausstattung und geringere Kosten – das sind die Ziele der Verwaltungsstrukturreform, die die Landessynode 2012 mit großer Mehrheit beschloss. Seine Umsetzung findet das Gesetz nun landeskirchenweit seit dem 1. Januar – so auch in Köln und in der Region.

„Die Strukturen von kirchlicher Verwaltung sollen so gestaltet sein, dass ein möglichst hohes Maß an Qualität und Wirtschaftlichkeit gewährleistet wird. Hierzu dienen insbesondere die Übereinstimmung von Kirchenkreisgebiet und Verwaltungsbereich, eine ausreichende Größe von Verwaltungseinheiten sowie das Zusammenwirken von gemeindlichen und kreiskirchlichen Verwaltungen im Kirchenkreis, um rechtmäßiges Handeln von Leitungsorganen zu sichern und Prozesse im Kirchenkreis ausreichend unterstützen zu können“, heißt es im Verwaltungsstrukturgesetz, das von der rheinischen Synode 2013 verabschiedet wurde.

Das Grundmodell sieht vor, dass es pro Kirchenkreis eine gemeinsame Verwaltung für die Gemeinden und den Kirchenkreis geben soll, dessen Leitung beim Kreissynodalvorstand liegt.

Für Köln und Region gilt ein Ausnahmemodell
Die Beratungen von Vertretern der vier Kölner Kirchenkreise, die der Umsetzung des Gesetzes vorausgingen, ergaben, dass es aus wirtschaftlichen Gründen nicht vertretbar sei, dass der Kirchenkreis Köln-Mitte aufgrund seiner geringen Größe eine eigene Verwaltungsstruktur aufbauen muss. So beantragte man bei der Kirchenleitung der EKiR ein Ausnahmemodell, demzufolge es in Köln drei Verwaltungsverbände, nämlich Köln-Süd/Mitte, Köln-Nord und Köln-Rechtsrheinisch, geben soll. Die Gemeinden des Kirchenkreises Köln-Mitte werden nunmehr von Verwaltungsverbänden Köln-Süd/Mitte (Klettenberg und Lindenthal) und Köln-Nord (Riehl, Nippes, Gemeinde Köln und Deutz/Poll) verwaltet.

Gemeinden und Kirchenkreise als Träger
Wichtig war den Verantwortlichen, dass die Trägerschaft der neuen Verwaltungen nicht allein auf der Kirchenkreisebene liegt, sondern Gemeinden und Kirchenkreise als Träger der Verwaltung gleichberechtigt sind. Das bedeutet, die Verantwortung für die Verwaltung wird durch die Organe jedes neuen Verwaltungsverbandes – Verbandsvertretung, Vorstand und Geschäftsführer – wahrgenommen.

Mitglieder der Verbandsvertretung
Die Verbandsvertretung setzt sich aus Abgeordneten der Presbyterien der zugehörigen Verbandsgemeinden (die Zahl richtet sich nach Anzahl der Gemeindeglieder), Abgeordneten des Kreissynodalvorstands und dem Vorstand zusammen, der wiederum von der Verbandsvertretung gewählt wird. Im Kirchenkreis Köln-Nord ist auch der Evangelische Kindertagesstättenverband Köln-Nord als Mitglied des Verwaltungsverbandes in diesem Gremium vertreten.

Regionale Grenzen werden berücksichtigt
Nicht nur strukturell, sondern auch räumlich brachte die Verwaltungsstrukturreform Veränderungen mit sich. Unter Berücksichtigung regionaler Grenzen wurden nun aus ehemals fünf Verwaltungsämtern und zwei Gemeinden im Kölner Süden, die noch ein eigenes Amt verwalteten, drei Verwaltungsverbände, in denen sich auch die Büros der drei Superintenden, der Superintendentin und der synodalen Jugendreferate befinden.
Rolf Hintsch, Geschäftsführer des Verwaltungsverbandes Köln- Süd/Mitte
Seit 1999 unter einem Dach
Im Kirchenkreis Köln-Nord zog das Kirchenkreisbüro mit Blick auf die anstehende Veränderung bereits 2014 aus Ehrenfeld in die Räume des damaligen Gemeindeverbandes Köln-Nord in die Friedrich-Karl-Straße in Köln-Niehl. Die Kirchenkreise Köln-Süd und Köln-Mitte bezogen Anfang Dezember gemeinsam mit der neuen Verwaltung das soeben von der Antoniter Siedlungsgesellschaft (ASG) fertiggestellte Verwaltungsgebäude am Andreaskirchplatz in Brühl-Vochem.

Umzug in ein neues Verwaltungsgebäude
Für den Kirchenkreis Köln-Rechtsrheinisch steht ein Umzug in ein neues Verwaltungsgebäude im Laufe des Jahres an. Im September wird die ASG das neue Gebäude in der Wuppertaler Straße in Buchheim, fertiggestellt haben, sodass die bisher noch auf drei Orte verteilten Mitarbeitenden des ehemaligen Verwaltungsamtes Rhein-Berg, des Gemeindeamtes Köln-West und der Superintendentur bald zusammen an einem zentralen Ort arbeiten können.

Regelmäßiger Austausch zwischen den Verwaltungsverbänden
Wichtig war den Verantwortlichen die Vereinbarung, dass kein Mitarbeitender seinen Arbeitsplatz verliert. Dazu führte man intensive Gespräche auf allen Ebenen. Auch die drei Geschäftsführer Robert Kurz (Köln-Rechtsrheinisch), Christoph Borreck (Köln-Nord) und Rolf Hintsch (Köln-Süd/Mitte) wollen regelmäßig Gespräche zum gegenseitigen Austausch und zur Beratung führen, damit die von der Landeskirche mit der Genehmigung des Kölner Sondermodells verbundene Auflage, möglichst vergleichbare Arbeitsweisen und -prozesse in den drei Verbänden optimal umzusetzen, erfüllt werden kann.

Enger Kontakt zu Gemeinden
Vor allem aber steht für alle drei Verwaltungsverbände der enge Kontakt zu den zu verwaltenden Kirchengemeinden im Vordergrund, die von einem besseren Service, kürzeren Wegen und einer Verschlankung der Verwaltung profitieren sollen. Dazu wurden im Umsetzungsprozess viele Gespräche mit Presbyterien, Kirchmeistern und Ehrenamtlichen geführt.

Text: Susanne Hermanns
Foto(s): Susanne Hermanns, Verwaltungsverband Nord