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Umweltschutzmaßnahmen in SKV-Gemeinden und -Einrichtungen: Es ist noch Geld da!!!

Bei der Sitzung der Kreissynode Köln-Mitte kam es zur Sprache: Es gibt Geld – und „niemand ruft es ab“, teilte Martina Hille-Peters, die Synodalbeauftragte des Kirchenkreises für Energiefragen und Ökologie, mit.
Die Rede ist von Geldern für Anschaffungen, Aktionen oder Umbauten nach ökologischen Richtlinien, zum nachhaltigen Wirtschaften, um Energie zu sparen.

„Christlicher Schöpfungsglaube braucht für die Umsetzung in das Alltagshandeln sowohl Kenntnisse aus Natur und Technik als auch immer wieder neue Motivation. Denn ‚Sachzwänge‘ des Alltags wie Know-How-Verlust durch Wechsel von Akteuren, Finanzknappheit und Zeitmangel erfordern beharrliches Gegensteuern. Im Evangelischen Stadtkirchenverband Köln besteht seit über zehn Jahren ein Arbeitskreis Energie und Ökologie, in dem die vier  Umwelt-Beauftragten der Kölner Kirchenkreise, der Energieberater der EKiR, Vertreter des Vorstands, der Bau- und der Finanzabteilung mitwirken. Der Arbeitskreis berät den Bauausschuss, führt Schulungen durch, erarbeitet Beratungsmaterial und initiiert sowohl praxisorientierte als thematische Aktionen.“ (Dieser Text stammt von der Internetseite „Nur eine Welt„, auf der es viele weitere nützliche Texte zum Thema gibt.)

Der Arbeitskreis Energie und Ökologie vergibt für Gemeinden und kirchliche Einrichtungen, die die notwendigen Sonderverträge mit lokalen Energielieferanten abgeschlossen haben, folgende :

Für jeden Einkauf hochwertiger Energiesparlampen für kirchliche Gebäude 2,56 EUR pro Stück.
Zur Bemusterung der verschiedenene Modelle kann in der Zentralen Technik der ASG ein Lampenkoffer ausgeliehen werden
Wie?
Formloser Antrag mit Rechnungskopie an die Verbandsverwaltung

Für neue Lampenkörper, wenn wegen des Einsatzes von Energiesparlampen eine Erneuerung notwendig wird.
Wie? 
Nach Befürwortung der synodalen Umweltbeauftragten 

Errichtung von solarthermischen Anlagen
Wie?
Nach Befürwortung durch die synodalen Umweltbeauftragten 

Bau von Gründächern mit Energieeinspareffekt im Innenstadtbereich
Wie?
Wenn die Gemeinde bei anderen Energiesparmaßnahmen deutliche Bemühungen nachweist

Erneuerung von Heizungssteuerungsanlagen
Wie?
Im Einzelfall, auf Befürwortung des Energieberaters der Landeskirche (s. unten) 

Dämmung von Heizungsanlagen
Wie?
Nach Vorschlag des Energieberaters der Landeskirche (s. unten) 

Errichtung von Photovoltaikanlagen
Wie?
Wenn eine ungenügende öffentliche Förderung trotz guter Rentabilität vorliegt.
In der Gemeinde sollte auch ein deutlicher Nachweis für Bemühungen hinsichtlich von Energieeinsparungen in den gemeindlichen Gebäuden erkennbar sein.

Ab Abrechnungsjahr 2000 je produzierte kWh (0,51 DM) 0,26 EUR durch gemeindliche Photovoltaikanlagen, unabhängig von der Bindung an die GEW RheinEnergie.

Exemplarischer Energiecheck eines Gebäudes (Kriterien in Vorbereitung)


Weitere Informationen
Empfehlungen zum Umgang mit Energie, hier

Richtlinien für die Berücksichtigung ökologischer und energiesparender Gesichtspunkte bei Neu- und Umbauten: hier

Energiesparfonds der Evangelische Kirche im Rheinland zur Förderung energiesparender Maßnahmen in Kirchengemeinden, Kirchenkreisen und kirchlichen Einrichtungen: hier

Richtlinien für die Berücksichtigung ökologischer und energiesparender Gesichtspunkte bei Neu- und Umbauten: hier.

die „Aktion Licht“ hier.

Adressen
Energieberater der Landeskirche:
Dietmar Donath
Telefon 0221 – 7 12 45 35, Fax: 0221 – 971 10 79 eMail:
donath@netcologne.de

Anträge und Anfragen können gestellt werden bei:
Tel.: 0221 – 33 82 206 / FAX 0221 – 33 82 162
eMail: jendreyzik@kirche-koeln.de

Zentrale Technik der ASG
Kartäusergasse 11, 50678 Köln, Telefon 0221/931 21 10.

Text: dj/hsc/AL
Foto(s): Nur eine Welt.de