Gliederung unserer Kirche

Am Anfang des Evangelischen Glaubens steht der einzelne Mensch vor Gott mit der Bibel als einziger anerkannter Autorität. Darum ist die Evangelische Kirche als Organisation auf allen Ebenen basisdemokratisch strukturiert. Die Gemeinschaft der Glaubenden organisiert sich in den Kirchengemeinden – den Zentren des evangelischen Lebens. Geleitet wird jede Kirchengemeinde evangelischen Glaubens von einem Presbyterium, das alle vier Jahre von den Mitgliedern der Gemeinde gewählt wird. Im Presbyterium sind zwar üblicherweise auch Pfarrerinnen und Pfarrer vertreten. Die so genannten Laien sind jedoch stets in der Überzahl, so dass sich die Gemeinde als eine Gemeinschaft von Getauften selbst leitet. Die Kirche wird also nicht von Theologen „regiert“, sondern von engagierten, demokratisch gewählten, in aller Regel ehrenamtlich arbeitenden Gemeindegliedern. Dieses Prinzip macht auch vor der Wahl der Pfarrerin oder des Pfarrers nicht Halt – auch dabei hat das Presbyterium ein entscheidendes Mitspracherecht.

Die einzelne Kirchengemeinde ist souverän. Um aber aufwendigere übergemeindliche Aufgaben organisieren zu können, schließen sich mehrere Gemeinden zu Kirchenkreisen zusammen. Über die Belange des Kirchenkreises entscheidet die Kreissynode, zu der die einzelnen Gemeinden Abgeordnete entsenden. Diese wählt einen Kreissynodalvorstand, für dessen Leitung unter den Gemeindepfarrerinnen und -pfarrern eine Superintendentin oder ein Superintendent gewählt wird.

Im Fall des Evangelischen Kirchenverbandes Köln und Region haben sich 1964 aus dem damaligen „Gesamtverband der Evangelischen Kirchengemeinden im Kirchenkreis Köln“ vier Kirchenkreise zu einem Kirchenverband formiert, um im Zusammenschluss Aufgaben besser bewerkstelligen zu können, die das Vermögen des einzelnen Kirchenkreises überschreiten. Dem Kirchenverband steht die Stadtsuperintendentin oder der Stadtsuperintendent vor, der das höchste Gremium des Kirchenverbands, die Verbandsvertretung, leitet. Die Verbandsvertretung tagt zweimal im Jahr und besteht aus Abgeordneten der Kirchengemeinden – sowohl aus Theologinnen und Theologen als auch aus „Laien“.

Die Kirchenkreise wiederum arbeiten in der Landeskirche zusammen, für Köln und Region ist das die Evangelische Kirche im Rheinland (EKiR), wobei der Evangelische Kirchenverband Köln und Region dort die mitgliederstärkste Einheit ist – und mittlerweile den einzigen Verband aus Kirchenkreisen bildet. Höchstes Gremium der EKiR ist die Landessynode, die üblicherweise jährlich eine Woche lang tagt. Während der restlichen 51 Wochen lenkt die Kirchenleitung als Präsidium der Landessynode das rheinische Kirchenschiff durch das Jahr. Vorsitzender der Kirchenleitung ist der oder die Präses.

Die 22 Landeskirchen Deutschlands haben sich zur Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) zusammengeschlossen, die vom Rat der EKD geleitet wird.

Presbyterial-synodal: Das Ordnungsprinzip der EKiR und ihrer Gemeinden

Die Grundordnung der Evangelischen Kirche im Rheinland – und damit all ihrer Mitglieder – ist presbyterial-synodal. Das bedeutet auch für den Evangelischen Kirchenverband Köln und Region – der zur EKiR gehört -, dass sich seine Leitungsorgane grundsätzlich aus gewählten Vertretern der Gemeinden und Kirchenkreise zusammen setzen. Sie treffen alle wichtigen Entscheidungen in ihren Parlamenten. Presbyterien sind die Leitungsorgane der Kirchengemeinden. Diese entsenden ihre Vertreter in das Leitungsorgan des Kirchenkreises, die Kreissynode. Die Kreissynode entsendet wiederum Vertreter in das Leitungsorgan der Landeskirche, die Landessynode. Die Leitung der Evangelischen Kirche baut sich demnach von unten auf. Beschlüsse werden grundsätzlich gemeinschaftlich geschlossen. Das bedeutet, dss ausdrücklich nicht nur Geistliche befugt sind, eine Gemeinde zu leiten, sondern grundsätzlich alle Getauften, denn in den Leitungsorganen darf die Zahl der Theolog/innen die Zahl der Nicht-Theolog/innen nicht überschreiten.

Rheinische und westfälische Gemeinden haben ein starkes regionales Selbstbewusstsein. Laienbeteiligung und Selbstverwaltung werden großgeschrieben. Das spiegelt sich auch in der Kirchenverfassung, die die Verantwortung der Presbyterien und Synoden besonders betont. Die Evangelischen Kirchen im Rheinland und in Westfalen sind „presbyterial-synodal“ geordnet. Das heißt: Die Leitung liegt auf allen Ebenen bei gewählten Mitgliedern und geschieht grundsätzlich in Gemeinschaft. So geordnete evangelische Kirchen bauen sich also „von unten nach oben“ auf, in allen Leitungsorganen darf die Zahl der Theolog/innen die Zahl der Nicht-Theolog/innen nicht überschreiten. Dahinter steht die Überzeugung, dass jeder Mensch mit eigenen Begabungen, Erfahrungen und Ideen dazu beitragen kann, dass alle Menschen hoffnungsvoll und friedlich miteinander leben und die Grundlagen des Lebens erhalten können. Außerdem die Überzeugung, dass sich nur in der Beratung und Zusammenarbeit vieler Menschen mit- und untereinander gangbare Wege für alle herauskristallisieren.

Rechts- und Ordnungsgrundlagen

Geschäftsordnung des Vorstands des Evangelischen Kirchenverbands Köln und Region

Die Geschäftsordnung des Vorstands des Evangelischen Kirchenverbands Köln und Region (EKV) regelt den Aufbau und die Organisation des EKV: Durch den Aufbau und die Organisation des Verbands werden die Verbandsaufgaben von den Verbandsorganen Verbandsvertretung, Vorstand und Fachausschüsse wahrgenommen. Des weiteren gibt es Beratungsausschüsse der Verbandsvertretung, die die Arbeit der Verbandsvertretung und des Vorstands beratend unterstützen, sowie Arbeitskreise des Vorstands, die den Vorstand beraten.

Evangelischer Kirchenverband Köln und Region

Grundordnung der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD)

Die Grundordnung der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) ordnet die Gemeinschaft der ihr angehörenden lutherischen, unierten und reformierten Landeskirchen. Die EKD repräsentiert rund 25 Millionen Kirchenglieder in 22 Gliedkirchen und deren Diakonie auch im bundespolitischen Bereich. Ihre Verfassung ist 1948 nach langem Ringen der unterschiedlichen Kirchen und Bekenntnisse mit der Barmer Theologischen Erklärung verabschiedet worden.

Evangelische Kirche in Deutschland

Kirchenordnung der Evangelischen Kirche im Rheinland

Eine Kirchenordnung ist vergleichbar mit der Verfassung eines Staates. Die Kirchenordnung enthält die Bekenntnisgrundlagen und Regelungen über das gemeindliche Leben. Die kirchliche Gesetzgebung der Evangelischen Kirche im Rheinland liegt – wie in anderen Landeskirchen auch – bei ihrem obersten Organ, der Landessynode. Die Kirchenordnung sieht vor, dass die Landessynode die Kirchengesetze erlässt und auf deren Befolgung achtet. Die Kirchenordnung enthält außerdem auch die „Lebensordnung“ für die Gemeinden der Evangelischen Kirche im Rheinland.

Evangelische Kirche im Rheinland

Rechtssammlung der EKiR

Auf dieser Seite finden sich die wichtigsten Rechtssammlungen der Evangelischen Kirche im Rheinland: das kirchliche Verfassungrecht etwa oder das Staatskirchenrecht. Kirchliches Verfassungsrecht ist der Oberbegriff für Gesetze, die Rechtsregelungen über den Aufbau und die Organisation der Evangelischen Kirche im Rheinland (EKiR) enthalten, zum Beispiel Zusammensetzung der Leitungsorgane, Kirchenmitgliedschaft. Staatskirchenrecht bezeichnet das Recht, welches das Verhältnis zwischen Staat und Kirche regelt.

Evangelische Kirche im Rheinland

Satzung des Evangelischen Kirchenverbands Köln und Region

Die Satzung des Evangelischen Kirchenverbands Köln und Region ist zum 1. Januar 2006 in Kraft getreten. Auf der Grundlage des Kirchengesetzes über die Zusammenarbeit von Kirchengemeinden und Kirchenkreisen in gemeinsamen Angelegenheiten und die Errichtung von Verbänden (Verbandsgesetz) vom 11. Januar 2002 (KABl. S. 91 ff.), zuletzt geändert durch die Fassung vom 14.01.2005 (KABl. S. 104), hat die Verbandsvertretung am 11. Juni 2005 nach Anhörung der beteiligten Presbyterien und der Kreissynoden der beteiligten Kirchenkreise diese Satzung beschlossen.

Evangelischer Kirchenverband Köln und Region