
Muslimische Gemeinden können beantragen, dass ein Muezzin zum Freitagsgebet rufen darf. Zwei Anträge von Gemeinden sind bisher bei der Verwaltung eingegangen.
„Der Ruf des Muezzins ist vom Grundgesetz geschützt“: Podiumsdiskussion über ein Pilotprojekt in Köln
Die entscheidenden Sätze sagte Dr. Stefan Muckel gleich zu Beginn seiner Ausführungen: „Das Recht auf Glaubensfreiheit ist ein vorbehaltloses Grundrecht. Da muss die Verwaltung nichts gestatten. Der Ruf des Muezzin…