You are currently viewing Synode beschließt „Doppelspitze“ – Nachrichten von der Frühjahrssynode 2024 des Ev. Kirchenkreises Köln-Rechtsrheinisch

Synode beschließt „Doppelspitze“ – Nachrichten von der Frühjahrssynode 2024 des Ev. Kirchenkreises Köln-Rechtsrheinisch

Mit einem Kreativ-Gottesdienst eröffneten Pfarrerin Jennifer Scheier aus Lindlar, Pfarrerin Janneke Botta und Katharina Haubold von den beymeistern, einem Erprobungsraum des Evangelischen Kirchenkreises Köln-Rechtsrheinisch, die Frühjahrssynode des Kirchenkreises. Die Kirche am Vürfels war in Bereiche eingeteilt: dort wurde zum Beispiel gesungen oder gesegnet oder gebetet.  An einem Tisch konnte man sich mit Lego seine Kirche bauen. An einem Kleiderhaken hing ein Talar, mit dem, wer wollte, auf Tuchfühlung gehen konnte, und auch über kreative Zugänge zum Bibeltext aus Epheser 2 sollte Gottesbegegnung möglich gemacht werden. Im Bürgerzentrum Steinbreche in Refrath wurden im Anschluss mit den Beratungen die Synode fortgesetzt. Superintendent Torsten Krall erinnerte in seiner Begrüßung an die Barmer Bekenntnissynode, die vor fast auf den Tag genau vor 90 Jahren getagt hat. „Sie hat den Boden bereitet, auf dem wir heute stehen.“ Man solle immer daran denken, dass Synoden eine starke Kraft hätten. „Sie ist da, auch wenn sie manchmal unter Tagesordnungspunkten verborgen ist.“

Wahlen

Wahlen für die Abgeordneten zur Landessynode stand zuerst im Mittelpunkt der Beratungen. Eva Rath stellte als Vorsitzende des Nominierungsausschusses die Kandidatinnen und Kandidaten vor. Die Delegierten wählten Pfarrer Thomas Fresia, Pfarrer in der Brückenschlag-Gemeinde Stammheim/Flittard und in Dünnwald, zum theologischen Abgeordneten des Kirchenkreises bei der Landessynode, Pfarrer Sebastian Baer-Henney, Pfarrer in Mülheim und in der Kasualagentur, vertritt ihn. Als nicht-theologische Abgeordnete werden Manguela Fokuhl aus Porz und Katharina Haubold aus Mülheim entsandt. Sie werden vertreten von Martina Schönhals aus Dellbrück/Holweide und Claudia Heidkamp aus Bensberg.

Doppelspitze

Mit großer Mehrheit sprach sich die Synode dafür aus, dass der Kirchenkreis in Zukunft von einer „Doppelspitze“ geleitet wird. Der Kreissynodalvorstand hatte vorab darüber beraten und der Synode die Doppelspitze empfohlen. Beide Personen sollen das Superintendentinnen- und Superintendentenamt gleichberechtigt innehaben. Die Kirchenleitung hat hierzu eine sogenannte Erprobungsverordnung erarbeitet. Das musste geschehen, weil eine Doppelspitze in der Kirchenordnung nicht vorgesehen ist. So können, vorbehaltlich der endgültigen Genehmigung durch die Leitung der Landeskirche, im Ev. Kirchenkreis Köln-Rechtsrheinisch in Zukunft zwei Superintendenten oder Superintendentinnen gewählt werden. Das Amt des Assessors oder der Assessorin fällt weg. Beide Superintendentinnen beziehungsweise Superintendenten sind stimmberechtigte Mitglieder des Kreissynodalvorstandes und der Kreissynode. Die Vertretungsberechtigung für den Kirchenkreis besteht für beide in gleicher Weise. An der Landessynode nimmt nur eine Superintendentin oder ein Superintendent als stimmberechtigtes Mitglied teil. „Letztlich arbeiten wir ja seit unserer Wahl als Doppelspitze. Kerstin Herrenbrück und ich haben aufgeteilt, wer für welche Gemeinden zuständig ist“, erklärte Superintendent Torsten Krall. Auch seine Kollegin, die noch als Assessorin amtiert, lobte die Zusammenarbeit: „Das geht alles Hand in Hand“ und bedankt sich bei der Synode für das so eindeutige Votum für eine neue Form von Kirchenkreisleitung.  Die Doppelspitze kann nach dem Beschluss voraussichtlich auf der Herbstsynode des Kirchenkreises gewählt werden.

Innovationszentrum

Aufgegeben hat die Synode das Vorhaben, ein Zentrum Innovation im Kirchenkreis einzurichten. Es scheiterte an den Finanzen. Außerdem zeigt die Landeskirche neuerdings viel Initiative im Bereich Innovation. Im Mai 2023 hatte die Synode intensiv über Chancen und finanzielle Risiken diskutiert. Sebastian Baer-Henney begründete den Schlussstrich unter dem Projekt: „Wir haben nicht mehr die Mittel, die wir vor einem Jahr zu haben glaubten. Und andere haben uns links überholt.“ Er hofft, dass die Gemeinden, auch ohne das Innovationszentrum neue Ideen entwickeln und miteinander austauschen werden.

Regionen im Kirchkreis

Synodalassessorin Kerstin Herrenbrück

Ein weiteres wichtiges Thema auf der Synode war die Bildung von Regionen im Kirchkreis. Vertreterinnen und Vertreter aus den Gemeinden berichteten von ihren Erfahrungen auf dem Weg zu mehr Gemeinsamkeit. In Workshops habe man sich kennengelernt und die Themenfelder Gottesdienst, Kirchenmusik und Jugendarbeit als solche identifiziert, die sich als erste für eine Zusammenarbeit eignen. Pfarrer Andres Daniels hat in seiner Region mit den Gemeinden Porz, Porz-Wahnheide und Rath-Ostheim bei den Workshops eine „große Aufbruchstimmung erlebt“. So wird ein gemeinsamer Gottesdienst auf Gut Leidenhausen mit der Segnung von Menschen und Tieren gefeiert. Ein Öffentlichkeitsausschuss wurde gegründet, der über einen gemeinsamen Internetauftritt berät. In Dellbrück waren in einem großen Workshop die Mitglieder der Presbyterien aus neun Gemeinden zugegen. Auch hier wurden erste Schritte zu mehr Vernetzung verabredet: vernetzte Öffentlichkeitsarbeit, Treffen der Kirchmeister und eine Erkundungstour der Gemeinden in der Region mit dem Rad sind hierfür Beispiele. Man war sich einig, dass es Bewegung brauche und dass es nicht zielführend sei, zu Hause zu sitzen und darauf zu warten, was passiert.

Gebäudebedarfsplanung

Superintendent Torsten Krall

Superintendent Torsten Krall wies auf eine weitere große Aufgabe der Gemeinden hin: bis 2027 müssen die Gemeinden beschließen, welche Gebäude gehalten und welche aufgegeben werden. „Die Situation ist überfordernd.“ Aber gemeinsam und gut auch extern begleitet lasse sich hoffentlich manches abpuffern, damit die Mitarbeitenden in den Gemeinden die Belastung nicht alleine tragen müssen. Der Ev. Kirchenkreis Köln-Rechtsrheinisch hat die Gesellschaft für Projektentwicklung und Projektsteuerung für kirchliches Bauen in Baden (pro ki ba) mit der Unterstützung bei der Gebäudebedarfsplanung beauftragt. Sie wird ergänzt von der Antoniter Siedlungsgesellschaft. „Aber es geht ja nicht nur um die „Bepunktung“ der Gebäude“, sagt der Superintendent. Die sage ja nichts über Inhalte aus. Vielmehr seien diese Fragen wichtig: „Wo wollen wir in Zukunft mit welcher Arbeit vertreten sein? Wie wollen wir 2035 Kirche sein?“ Schon heute gebe es Zielkonflikte und schwierige Entscheidungen. „Sind in einem Gebäude Fenster undicht? Die Gemeinde müsste Geld investieren. Aber bleibt die Immobilie erhalten?“ Das Thema wird den Kirchenkreis und seine Gemeinden auch in den nächsten Jahren begleiten.

Finanzen

Finanzkirchmeister Jörg Rehnitz sprach über Geld. Auf Vorschlag des Finanzausschusses stellte die Kreissynode den Jahresabschluss des Kirchenkreises zum 31. Dezember 2021 mit einer Bilanzsumme von 6.506.138,77 Euro und einem positiven Bilanzergebnis von 432.922,26 Euro unter Berücksichtigung der Entnahmen aus Rücklagen in Höhe von 11.205,88 Euro und der Einstellungen in Rücklagen in Höhe von 10.040,96 Euro sowie einem Jahresüberschuss in der Ergebnisrechnung in Höhe von 431.757,34 Euro fest. Aus dem positiven Bilanzergebnis für 2021 werden 2,50 Euro pro Gemeindeglied an die Gemeinden überwiesen. Der Rest in Höhe von 224.352 Euro wird in die Ausgleichsrücklage des Kirchenkreises eingestellt. Der Jahresabschluss für 2023 wurde festgestellt mit einer Bilanzsumme von 7.103.063,37 Euro und einem positiven Bilanzergebnis von 306.408,70 Euro unter Berücksichtigung der Entnahmen aus Rücklagen in Höhe von 14.389,96 Euro und der Einstellungen in Rücklagen in Höhe von 2.792,15 Euro sowie einem Jahresüberschuss in der Ergebnisrechnung in Höhe von 294.810,89 Euro. Mit einer deutlichen Mehrheit beschlossen die Synodalen, dass aus dem positiven Bilanzergebnis zwei Euro pro Gemeindeglied an die Gemeinden ausgeschüttet werden. Der Rest in Höhe von 151.350 Euro geht in die Ausgleichsrücklage des Kirchenkreises.

Ev. Kirchenkreis Köln-Rechtsrheinisch

Der Kirchenkreis Köln-Rechtsrheinisch umfasst mehr als der Name auf den ersten Blick aussagt: von dem rechtsrheinischen Teil der Millionenstadt Köln erstreckt sich der Kirchenkreis über Rösrath und Bergisch Gladbach hinaus bis nach Kürten im Rheinisch-Bergischen Kreis und Lindlar im Oberbergischen Kreis. Auch der Altenberger Dom gehört zum Kirchenkreis Köln-Rechtsrheinisch. Ab dem 1.1.2026 wird auch die Ev. Kirchengemeinde Köln-Deutz/Poll zum Kirchenkreis gehören. Sie ist zurzeit noch Teil des Ev. Kirchenkreises Köln-Mitte. Dem hat die Synode ebenfalls zugestimmt. Die Grenze des Kirchenkreises Köln-Rechtsrheinisch verschiebt sich entsprechend im westlichen Bereich an den Rhein. Die nächste Synode im Kirchenkreis findet am 09. November 2024 statt.

Text: Stefan Rahmann
Foto(s): Stefan Rahmann / APK