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Schlussbericht: Die wichtigsten Beschlüsse der Landessynode 2011

Viel Binnensicht, aber auch Beschlüsse, die über die Kirche hinausgehen, lautet das Fazit der Abschlusspressekonferenz der 62. Landessynode von Jaunuar 2011 der Evangelischen Kirche im Rheinland. Die Synode habe sich sehr mit „ihrem Innenleben“ beschäftigt, das sei aber auch nötig gewesen, erklärte Nikolaus Schneider, Präses der Evangelischen Kirche im Rheinland.

Haushalt
Zwar hat sich im vergangenen Jahr die Wirtschaft erheblich besser entwickelt als prognostiziert. Deshalb hat die Evangelische Kirche im Rheinland etwa 70 Millionen mehr eingenommen als geplant, insgesamt 565 Millionen Euro. Und mit dieser Summe rechnet die rheinische Kirche auch in diesem Jahr, basierend auf Schätzungen für die Wirtschaftsentwicklung. Doch es gehe nicht um eine Verteilung von Mehraufkommen, sondern um den Umgang mit einem Rückgang gegenüber den Vorjahren, betonte er.
Die Ausgaben des landeskirchlichen Haushalts sollen gegenüber 2010 (81,8 Millionen Euro) auf etwa gleichem Niveau (81,5 Millionen Euro) bleiben. Die Umlage, die die 758 Kirchengemeinden für den landeskirchlichen Haushalt aufbringen, beträgt 10,1 Prozent (2010: 10,13 Prozent) vom jährlichen Kirchensteueraufkommen. Sie wird für 2011 auf knapp 57 Millionen Euro geschätzt – fast 7,27 Millionen Euro mehr als 2010.
Trotz der Beschlüsse der Sondersynode 2006 ist der landeskirchliche Haushalt weiterhin defizitär. Für eine Haushaltskonsolidierung ist es nach Angaben von Vizepräsident Christian Drägert notwendig, dass die Abteilungen des Landeskirchenamtes, die Präsidialkanzlei und die Zentralen Dienste insgesamt gemeinsam 20 Prozent der ihnen aus Abteilung VI, dem Finanzdezernat, zugewiesenen Haushaltsmittel bis zum 31. Dezember 2022 einsparen. Beginn der Erarbeitungsphase für die Vorschläge ist der 1. Januar 2011. Auf der Landessynode 2013 soll das dann erarbeitete Maßnahmenpaket beschlossen werden. Umgesetzt sein müssen die Maßnahmen spätestens bis zum 31. Dezember 2022.

Mehr Geld für NKF und die Absicherung der Versorgungskasse
Bei Berücksichtigung der EKD-Hochrechnung für die kommenden Jahre sinke die Zahl der Gemeindemitglieder jährlich konstant um ein Prozent und das Kirchensteueraufkommen falle stärker als die Entwicklung der Gemeindemitglieder, führte Immel aus. So ist trotz der positiveren Entwicklung im Bereich der Kirchensteuer zur Deckung des Haushalts eine Entnahme aus der Ausgleichsrücklage in Höhe von rund 4,3 Millionen Euro eingeplant, rund 541.000 Euro mehr als im vergangenen Jahr. Dies erkläre sich damit, dass ein Teil des Überschusses von 2008 unmittelbar zur Deckung des Haushaltes 2010 eingesetzt worden sei, erklärte der Finanzdezernent.
Im Bereich der gesamtkirchlichen Aufgaben steigen die Ausgaben um circa 2,7 Millionen Euro auf 61,3 Millionen Euro. Grund dafür ist fast ausschließlich die begonnene Umstellung der Haushaltssystematik auf das Neue Kirchliche Finanzwesen, also die Umstellung von der kameralen zur doppelten Buchführung, mehr darüber hier.
Auf der Ausgabenseite der Landeskirche erwähnte Immel besonders die Erhöhung der Versorgungssicherungsumlage. So solle im Bereich der Pfarrbesoldung für die Absicherung der Versorgungskasse in 2011 weitere 64,7 Millionen Euro aufgebracht werden. Dies sei eine Steigerung um etwa 27,9 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr. Die erhöhte Zuführung habe ihren Grund in der Abhängigkeit vom Kirchensteueraufkommen, das für 2011 höher geschätzt wird als für das Vorjahr. Außerdem sollen ab 2011 jedes Jahr 22 Prozent des Aufkommens für die Versorgung zurückgelegt werden.

Presbyteriumswahlen sollen einfacher werden – Ausblick uf 2012
Die Presbyteriumswahlen in der Evangelischen Kirche im Rheinland sollen vereinfacht, Verwaltungsaufwand und Kosten niedriger werden. Das ist das Ziel des Kirchengesetzes zur Neuregelung des Presbyteriumswahlrechts, das die rheinische Landessynode jetzt beschlossen hat. Künftig sollen sich die Presbyterien nach Möglichkeit nur einmal im Vorfeld der Wahl mit allen wahlrelevanten Beschlüssen befassen. Unter anderem wird der Vertrauensausschuss abgeschafft. Zudem fällt die Gemeindeversammlung zu Beginn des Wahlverfahrens, eine reine Informationsveranstaltung, weg. Die Gemeindeversammlung zur Vorstellung der Kandidierenden bleibt jedoch weiterhin Pflicht. Einer in der Vorlage vorgeschlagenen Abschaffung des Mitarbeiterwahlgesetzes hat die Landessynode nicht zugestimmt.
Um dem Presbyterium die Arbeit zu vereinfachen, soll das Landeskirchenamt ein Formblatt für alle Wahlbeschlüsse des Presbyteriums erstellen. Darauf können alle für die Wahl notwendigen Beschlüsse in einer Presbyteriumssitzung zusammengefasst werden. Mit Hilfe dieses Formblattes soll auch der Kreissynodalvorstand in Kenntnis gesetzt werden.
Auch das Thema Wahlwerbung findet im neuen Gesetz Niederschlag. Zukünftig soll das Presbyterium beschließen, wie in der Gemeinde Werbung für die Wahl gemacht werden darf. Darüber hinausgehender Wahlwerbung muss das Presbyterium zustimmen. Kandidatinnen und Kandidaten, die gegen diese Vorschriften verstoßen, können von der Kandidatenliste gestrichen werden.
Ein Entwurf zum Zeitplan der kommenden Presbyteriumswahl am 5. Februar 2012 sieht vor, bis Mitte Juni 2011 mit den Vorbereitungen für die Wahl zu beginnen. Bis spätestens Ende Dezember 2011 sollten die Wahlbenachrichtigungen erstellt sein. Am 26. Februar 2012 steht laut diesem zeitplan die Abkündigung der Amtseinführung der Presbyteriumsmitglieder auf dem Programm. Die Amtseinführung ist entweder für den 4. oder 11. März terminiert.

Personalpolitik:
Stärkung der Kirchenkreise bei personellen Entscheidungen
Neben vielen anderen Themen ar wauch die kirchliche Persolanlpolitik ein umstrittenes Thema auf der Landessynode 2011. Es bleibt zwar dabei: Kirchengemeinden wählen ihre Gemeindepfarrerinnen und -pfarrer; die Presbyterien bestimmen ihre Mitarbeitenden. Was sich jedoch tendenziell ändert: Die Kirchenkreise legen künftig Personalkonzepte vor, um personelle Kooperationen der Gemeinden untereinander zu ermöglichen. Sinn der Sache sei der „Erhalt eines Mindestmaßes an Vollzeitstellen“, wie Kirchenrat Dr. Volker Lehnert in der Schlussberatung der Landessynode erläuterte. Lehnert ist der leitende Dezernent für Personalentwicklung im Landeskirchenamt. „Wir brauchen diesen Paradigmenwechsel“, sagte einer der Superintendenten der Online-Redaktion der EKiR. Man wolle „über den eigenen Kirchenturm hinaus schauen“, so Superintendent Jürgen Knabe, der dem Kirchenkreis An der Agger vorsteht. Hintergrund für den Grundsatzbeschluss, zu dem bis 2012 Details erarbeitet werden sollen, ist der demografische Wandel, der zu einem Rückgang von Mitgliedern und Geldern führt. So ging die Zahl der Mitarbeitenden bzw. Vollzeitstellen zurück, nicht zuletzt in Jugendarbeit und Kirchenmusik.
Im Vorfeld der Landessynode hatte insbesondere die Pfarrvertretung scharfe Kritik geäußert, die unter anderem die Beschneidung der Rechte der Presbyterien behauptet hatte. Dagegen meint der Grundsatz: Steuerung auf Kirchenkreisebene soll schleichendem Personalabbau abhelfen. „Ich möchte nicht Zeitzeugin einer Stellenerosion werden“, sagte Superintendentin Andrea Aufderheide aus dem Kirchenkreis Altenkirchen, die auch Mitglied der Kirchenleitung ist.
Inklusion:
Konfirmandenunterricht als Chance für alle Jugendlichen
Wichtiges Thema der Landessynode war auch die Zukunft des Konfirmandenunterrichts. In einer neuen Handreichung, die das Gremium beschlossen hat, wird unterstrichen, dass die Vielfalt innerhalb der „Konfi-Gruppe“ Gewinn und Chance für ganzheitliches Lernen ist. Im kirchlichen Unterricht begegnen sich Jugendliche, die in der Schule nicht aufeinander treffen, vom Förderschüler bis zur Gymnasiastin. Es soll allen Jugendlichen ermöglicht werden, sich mit Gleichaltrigen auf die Konfirmation vorzubereiten. „Inklusion heißt auch, räumliche und sprachliche Barrieren für die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler von Förderschulen in der Konfirmandenarbeit abzubauen“, so die Handreichung. Inklusion schließe wirklich alle Jugendlichen ein, wurde während der Debatte betont.

Personalie:
Manfred Rekowski zum Nachfolger von Jürgen Dembek gewählt
Am Donnerstag hatte die Landessynode den Wuppertaler Superintendenten Manfred Rekowski zum hauptamtlichen Mitglied der Kirchenleitung und damit zum Oberkirchenrat sowie zum Leiter der Abteilung I (Personal) gewählt. Der künftige Abteilungsleiter wird am 20. Februar als Nachfolger von Oberkirchenrat Jürgen Dembek (65), der in den Ruhestand tritt, in sein neues Amt eingeführt. Die Wahlperiode dauert bis 2017.

Ausblick auf 2012:
Verwaltung der EKiR-Gemeinden soll effizienter werden
Die 218 stimmberechtigten Synodalen brachten bei ihrer jährlichen Tagung auch eine Strukturreform auf den Weg: So soll die Verwaltung effizienter werden. Dazu werden bis zur kommenden Landessynode im Jahr 2012 entsprechende Vorschläge gemacht. Bislang gibt es in den Kirchenkreisen zwischen Emmerich und Saarbrücken 125 Verwaltungsämter, die von zentralen Einheiten für alle Gemeinden des Kirchenkreises bis hin zu kleinen Gemeindebüros reichen. Diese Struktur ist nach Überzeugung der Synode sehr teuer.
Zur Weiterführung der Strukturreformen, die die außerordentliche Landessynode 2006 für die Zeit bis zum Jahr 2012 beschlossen hatte, steht nun eine Aufgabenkritik der landeskirchlichen Arbeit an: Dabei werden alle Aufgaben des Landeskirchenamtes und der landeskirchlichen Ämter, Werke und Einrichtungen daraufhin überprüft, ob sie in verbesserter Form weitergeführt, eventuell ausgebaut, um- oder zurückgebaut oder ganz aufgegeben werden sollen.

Den Überblick über alle Beschlüsse, Berichte und Grußworte, Pressemitteilungen, O-Töne, Bilder, Plenarvorlagen und andere Dokumente der Landessynode 2011 finden Sie auf den Seiten der EKiR hier.

Text: EKiR/AL
Foto(s): ekir.de, Hans-Jürgen Vollrath