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Noch mal aus der EKD: In welchem Verhältnis stehen eigentlich Synode, Kirchenkonferenz und Rat der EKD? Außerdem: Vier Kandidaten aus NRW für den neuen Rat

Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) verfügt über drei Gremien: Die Synode, die Kirchenkonferenz und den Rat. Synode und Rat sind nach der Verfassung gleichrangige Gremien, allerdings mit unterschiedlichen Aufgaben ausgestattet. Die Kirchenkonferenz spiegelt den föderalen Aufbau des deutschen Protestantismus in 22 Landeskirchen wider.

EKD-Synode
Das Kirchenparlament repräsentiert die evangelischen Christen in Deutschland. Die EKD-Synode besteht aus 126 Mitgliedern. Davon werden für eine Amtszeit von sechs Jahren 106 durch die Synoden der 22 Landeskirchen gewählt, 20 Synodale beruft der Rat, zumeist Personen des öffentlichen Lebens und kirchlicher Werke. Maximal die Hälfte der Kirchenparlamentarier dürfen Theologen sein. Geleitet wird die EKD-Synode von einem Präsidium, dem ein Präses vorsitzt. Aufgabe der Synode, die in der Regel einmal jährlich zusammentritt, ist es, die Arbeit der EKD und kirchliche Fragen zu beraten. Dazu gehören Beschlüsse über den EKD-Haushalt, Kirchengesetze und Kundgebungen für die Öffentlichkeit. Zusammen mit der Kirchenkonferenz wählt die EKD-Synode den Rat und aus dessen Mitte den Ratsvorsitzenden.

Rat der EKD
Er ist das einer „Regierung“ vergleichbare Leitungsgremium. „Soweit die Befugnisse nicht anderen Organen beigelegt sind, ist er für alle Aufgaben der EKD zuständig“, bestimmt die Verfassung. Von den 15 Mitgliedern des Rates werden 14 gemeinsam von der Synode und der Kirchenkonferenz für sechs Jahre gewählt. Dabei ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit nötig. Die Synoden-Präses ist automatisch Ratsmitglied. Aus der Mitte des Rates wählen Synode und Kirchenkonferenz gemeinsam den Ratsvorsitzenden und seinen Stellvertreter. In der Praxis vertritt der Ratsvorsitzende die evangelische Kirche in der Öffentlichkeit.

EKD-Kirchenkonferenz
Ihr gehören je zwei Vertreter aus den Kirchenleitungen der 22 Landskirchen an. In der Regel sind das der leitende Geistliche und der leitende Jurist einer Landeskirche. Die Kirchenkonferenz ist das dem Bundesrat vergleichbare Organ, mit dem die Landeskirchen direkt Einfluss nehmen, etwa indem es an der Gesetzgebung und der Ratswahl mitwirkt. Den Vorsitz in der Kirchenkonferenz, die in der Regel viermal im Jahr zusammentritt, hat stets der Ratsvorsitzende.

Vier Kandidaten aus NRW für den neuen Rat der EKD
Bei der Wahl der neuen Führungsspitze der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) am kommenden Dienstag in Ulm treten vier Kandidaten aus Nordrhein-Westfalen an. Insgesamt gibt es 22 Vorschläge für die 14 neu zu besetzenden Plätze im Rat der EKD. Bei der Kandidaten-Auswahl spielen Kriterien wie Vertretung der Landeskirchen und Regionen, Geschlecht und Alter eine Rolle. Traditionell gehören dem Rat auch profilierte evangelische Politiker an. Die Kandidaten aus Nordrhein-Westfalen sind in alphabetischer Reihenfolge:

Hermann Gröhe (Jahrgang 1961), Neuss/Berlin, Rechtsanwalt, Bundestagsabgeordneter, Staatsminister im Bundeskanzleramt seit 2008, zuvor Justiziar der CDU/CDU-Bundestagsfraktion.

Fidon Mwombeki (Jahrgang 1960), Wuppertal, Generalsekretär der Vereinten Evangelischen Mission (VEM) seit 2006; der tansanische Theologe und Wirtschaftswissenschaftler war zuvor Generalsekretär der Nordwest-Diözese Bukoba der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Tansania.

Nikolaus Schneider (Jahrgang 1947), Düsseldorf, Präses der Evangelischen Kirche im Rheinland seit 2003, Vorsitzender des Aufsichtsrates des Evangelischen Entwicklungsdienstes (EED) seit 2005 und Vorsitzender des Diakonischen Rates.

Klaus Winterhoff (Jahrgang 1950), Bielefeld, Juristischer Vizepräsident der Evangelischen Kirche vonWestfalen seit 1996, Vorsitzender des Finanzbeirates der EKD, Verwaltungsratsmitglied der Deutschen Bibelgesellschaft.

Text: epd-west
Foto(s): EKD