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Nicht verpassen! Bis zum 30. Juni Zuschüsse zur Erhaltung kirchlicher Baudenkmäler beantragen

Ab sofort können sich Kirchengemeinden um die Zuschüsse der „Stiftung zur Bewahrung kirchlicher Baudenkmäler in Deutschland“ (KiBa) bewerben. Die Stiftung mit Sitz in Hannover hat insbesondere das Ziel, Baudenkmäler der Evangelischen Kirche zu erhalten und wiederherzustellen.

Im Detail bedeutet das, dass Zuschüsse für folgende Maßnahmen beantragt werden können:

  • Zuschüsse für die Sicherung, Sanierung und Renovierung erhaltenswerter kirchlicher Baudenkmäler
  • Beratung der Kirchengemeinden bei der Vorbereitung und Durchführung
  • Ausarbeitung von Nutzungskonzepten
  • Aufbau und Betreuung von Förderkreisen

Gefördert werden in der Regel Arbeiten an Dächern, Dach- und Glockenstühlen, Außenwänden und Gewölben sowie Maßnahmen, die den Innenraum einer Kirche wieder nutzbar machen. In besonders begründeten Fällen kann überdies auch die Sicherung bedeutsamer Ausstellungsstücke und Wandmalereien gefördert werden. Im vergangenen Jahr wurden so 105 Projekte im Bundesgebiet unterstützt und insgesamt mehr als 1,5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

Das Antragsverfahren hat am 24.01.2019 begonnen! Für das Jahr 2020 können Kirchengemeinden ab sofort Förderanträge an die Stiftung KiBa bis zum 30. Juni 2019 stellen. Das Antragsformular und weitere Informationen können auf der Homepage der Stiftung abgerufen werden: https://www.stiftung-kiba.de/

Text: APK
Foto(s): Celia Körber-Leupold