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Neues von der Landessynode 2005: Wahlen, Finanzen, Kindergärten, Dienstwohnungspflicht und mehr

Wahlen
Nikolaus Schneider
ist mit „überwältigender Mehrheit“, wie die EKiR schriebt, für weitere acht Jahre zum Präses der Evangelischen Kirche im Rheinland gewählt worden. Mit 214 Ja-Stimmen, bei 8 Nein-Stimmen und 10 Enthaltungen bestätigte die Landessynode den 57-jährigen Theologen aus Neukirchen-Vluyn in seinem Amt, das er 2003 von seinem Vorgänger Manfred Kock übernommen hatte. Schneider war vom Nominierungsausschuss der Synode ohne Gegenkandidatin bzw. Gegenkandidaten zur Wiederwahl vorgeschlagen worden.
Da Schneider seinerzeit in die noch laufende Amtsperiode Kocks gewählt worden war, musste sich der Präses der zweitgrößten deutschen Landeskirche heute der turnusmäßigen Wahl stellen; alle vier Jahre wird die Hälfte der 16-köpfigen Kirchenleitung für eine achtjährige Amtszeit gewählt. Vorgänger Manfred Kock, der zugleich EKD-Ratsvorsitzender war, hatte sein Amt 2003 aus persönlichen Gründen vorzeitig abgegeben. Vor seiner ersten Wahl zum Präses im Januar 2003 war Nikolaus Schneider Leiter der Abteilung I im Landeskirchenamt (Dienst von Theologinnen/Theologen und Kirchenbeamtinnen/Kirchenbeamten). Ab 1987 war er zehn Jahre lang Superintendent des Kirchenkreises Moers. Nicht erst seit der Übernahme seiner ersten Pfarrstelle in Duisburg-Rheinhausen (1976-1984) stehen für Schneider, der aus einer Stahlarbeiterfamilie stammt, Sozialethik und Gesellschaftspolitik im Zentrum der Arbeit. Von 1984 bis 1991 arbeitete er, der neben Theologie auch einige Semester Volkswirtschaftslehre studiert hat, als Diakoniepfarrer im Kirchenkreis Moers.
Petra Bosse-Huber ist erwartungsgemäß für weitere acht Jahre zur Leiterin der Abteilung II im Landeskirchenamt (Dienst von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern; Innerkirchliche Dienste) gewählt worden. Mit 213 Ja-Stimmen, bei 11 Nein-Stimmen und 8 Enthaltungen bestätigte die Landessynode die 45-jährige Wuppertaler Theologin in ihrem Amt. Bosse-Huber war vom Nominierungsausschuss der Synode ohne Gegenkandidatin bzw. Gegenkandidaten zur Wiederwahl vorgeschlagen worden. In das Amt der Vizepräses war sie bereits auf der Synode im Jahr 2003 bis zum Jahr 2009 gewählt worden. Da Petra Bosse-Huber im Jahr 2000 in die noch laufende Wahlperiode ihrer Vorgängerin als Abteilungsleiterin gewählt worden war, musste sie sich heute der turnusmäßigen Wahl stellen; alle vier Jahre wird die Hälfte der 16-köpfigen Kirchenleitung für eine achtjährige Amtszeit gewählt.
Auch Georg Immel ist für weitere acht Jahre zum Leiter der Abteilung VI im Landeskirchenamt (Finanzen, Liegenschaften, Diakonie) gewählt worden. Mit  218 Ja-Stimmen, bei vier Nein-Stimmen und fünf Enthaltungen bestätigte die Landessynode den 51-jährigen Düsseldorfer Juristen in seinem Amt. Immel war vom Nominierungsausschuss der Synode ohne Gegenkandidatin bzw. Gegenkandidaten zur Wiederwahl vorgeschlagen worden.
Harald Bewersdorff ist ebenfalls für weitere acht Jahre zum Leiter der Abteilung IV im Landeskirchenamt (Erziehung und Bildung) gewählt worden. Mit 191 Ja-Stimmen, bei 22 Nein-Stimmen und 18 Enthaltungen bestätigte die Landessynode den 61-jährigen Duisburger Theologen in seinem Amt. Bewersdorff war vom Nominierungsausschuss der Synode ohne Gegenkandidatin bzw. Gegenkandidaten zur Wiederwahl vorgeschlagen worden.

Weitere Themen der Synode, eine Auswahl
Striktes Sparen genügt nicht, der Beschluss zur Prioritätendiskussion
Im Jahr 2004 hat die rheinische Kirche 498 Millionen Euro aus Kirchensteuern erhalten. Das sind gut 43 Millionen Euro weniger als im Vorjahr. Die Schätzungen für das neue Jahr 2005 deuten auf einen weiteren Rückgang. Geplant wird mit 483 Millionen Euro.
Für landeskirchliche Aufgaben gibt die rheinische Kirche rund 80 Millionen Euro aus – im Jahr 2005 sogar ein wenig mehr. Zu tragen ist beispielsweise die erhöhte Eigenbeteiligung der kirchlichen Schulen in Nordrhein-Westfalen.
Die rheinische Kirche zahlt 1,8 Millionen Euro an ihr Diakonisches Werk. 2,6 Millionen Euro fließen in die Vereinte Evangelische Mission (VEM). Außerdem spart sie weiterhin Geld für den Deutschen Evangelischen Kirchentag 2007 in Köln an.
Die Kirchensteuerhoheit liegt bei den 809 evangelischen Kirchengemeinden. Sie bezahlen über einen verabredeten Prozentsatz die übergemeindlichen landeskirchlichen Aufgaben.
Demografisch bedingter Mitglieder-Rückgang, fehlendes Wirtschaftswachstum, schlechte Arbeitsmarktsituation sowie Lohn- und Einkommensteuerentwicklung: Das sind die Gründe für den anhaltenden Rückgang der Kirchensteuereinnahmen. Für die nächsten drei Jahrzehnte rechnet der rheinische Finanzchef, Oberkirchenrat Georg Immel, mit einem Mitgliederrückgang von drei auf zwei Millionen.
Gründe genug, verschärft zu sparen. Mit ihrem Beschluss zur Prioritätendiskussion hat die Landessynode weitere Sparmaßnahmen auf den Weg gebracht. Das landeskirchliche Haushaltsvolumen soll auf Zukunft um ein Fünftel kleiner werden. Beschlüsse dazu hat sich die Synode für den Frühsommer 2006 vorgenommen – auf einer außerordentlichen Tagung.
Der Finanzbericht hier als pdf-Datei.

Evangelische Tageseinrichtungen für Kinder
Mit der Gefährdung ihrer Kindergärten befasst sich die Landessynode in besonderem Umfang. Anlass sind die Kürzungen durch das Land Nordrhein-Westfalen, die außerordentliche Finanznot vieler Kommunen und der Rückgang der Kirchensteuern, aber auch die sinkenden Geburtenzahlen. Zurzeit gibt es im Kirchengebiet der rheinischen Kirche 867 Tageseinrichtungen für Kinder mit zusammen 54.600 Plätzen (Stand: 1. November 2004). Die Trägerinnen sind meist evangelische Gemeinden, aber auch Verbände. Sie geben jährlich rund 55 Millionen Euro kircheneigene Mittel für diese Arbeit aus und bestreiten durchschnittlich 20 Prozent der Gesamtkosten, vielerorts auch erheblich mehr. Die rheinische Kirche, die sich über die Landesgrenzen von vier Bundesländern erstreckt, will mit den Landesregierungen verhandeln, dass die Trägerinnen nicht mehr als zehn Prozent der Gesamtkosten übernehmen müssen – so eine Forderung in der Beschlussvorlage, die in der Synode noch zu beraten ist. Die Beschlussvorlage umfasst erstmalig einen umfassenden 54-seitigen „Bericht zur Lage und Entwicklung der Tageseinrichtungen für Kinder in der Evangelischen Kirche im Rheinland„. Er enthält Fakten zur derzeitigen Lage, zur Finanzsituation der kirchlichen Träger und zur demografischen Entwicklung.

Offene Ganztagsschulen in NRW
Trotz ihrer grundsätzlichen Bedenken am pädagogischen Konzept der Offenen Ganztagsschule in Nordrhein-Westfalen sind die Evangelischen Kirchen im Rheinland und von Westfalen sowie die Lippische Landeskirche bereit, ihren Beitrag zu diesem Projekt zu leisten. Immer wieder hatten die Kirchen im vergangenen Jahr das Fehlen verbindlicher Qualitätsstandards für die Offenen Ganztagsschulen und den gleichzeitigen Abbau der Horte als bewährte Institution mit besonderen Betreuungs- und Förderungsangeboten kritisiert.  Um vorhandene Spielräume zu nutzen und neue Formen der Zusammenarbeit von Schule und Kirche zu fördern, legen die drei Landeskirchen jetzt eine Arbeithilfe mit dem Titel „Offene Ganztagsschule in Nordrhein-Westfalen. Informationen, Entscheidungshilfen und Anregungen für Kirchenkreise und Kirchengemeinden“ vor. Gemeinden, Kirchenkreise und kirchliche Einrichtungen werden ermutigt, die Mitwirkungsmöglichkeiten an der Ausgestaltung der Ganztagsangebote zu prüfen und konstruktive Partnerschaften anzustreben. Die Arbeitshilfe zeigt anhand praktischer Beispiele aus Hattingen-Witten, Duisburg, Leverkusen-Rheindorf und Dinslaken konkrete Umsetzungsmöglichkeiten der Vorschläge auf und enthält auch Finanzierungsmodellrechnungen.
Die Arbeitshilfe steht hier als Dokument zum Download zur Verfügung. In einem großen Interview nimmt der Präses des rheinischen Landeskirche, Nikolaus Schneider, unter anderem auch zum Thema Kindergärten und Tageseinrichtungen Stellung. Nachzulesen hier.

Dienstwohnungspflicht: Pfarrhaus bleibt die Regel, aber Ausnahmen sind möglich
Das Wohnen im Pfarrhaus bzw. einer Dienstwohnung ist in der rheinischen Kirche künftig nicht mehr obligatorisch. Zwar werde den Gemeindepfarrerinnen und -pfarrern „in der Regel“ eine Dienstwohnung zugewiesen, doch von diesem Grundsatz kann abgewichen werden, heißt es in dem Beschluss, den die Synode fasste. Er benennt auch die Kriterien für den Verzicht. Zu beachten ist die Vereinbarkeit mit der Gemeindekonzeption. Auch muss die Pfarrerin bzw. der Pfarrer ein geeignetes Amtszimmer in der Gemeinde haben, Präsenz und Erreichbarkeit in der Kirchengemeinde müssen gesichert sein. Darüber hinaus sollen die bauliche und finanzielle Zumutbarkeit der Dienstwohnung bzw. die Zumutbarkeit der privaten Anmietung einer Wohnung berücksichtigt werden. Über den Antrag eines Presbyteriums, auf eine Dienstwohnung bzw. ein Pfarrhaus zu verzichten, hat der Kreissynodalvorstand zu entscheiden. Die Lockerung der Dienstwohnungspflicht ermöglicht es Gemeindepfarrerinnen und -pfarrern grundsätzlich, sich vor Ort selbst eine Mietwohnung zu suchen oder auch eine Immobilie zu kaufen.

Landessynode befürwortet Ökostrom
Für die Umstellung der Stromversorgung auf Ökostrom sprach sich am späten Mittwochabend die Landessynode der rheinischen Kirche in Bad Neuenahr aus. „In Bezug auf die Schöpfungsverantwortung und die nachhaltige Entwicklung im Bereich der Stromerzeugung ist die Umstellung der Stromversorgung auf Ökostrom zu befürworten“, heißt es in dem Beschluss. Der Landeskirche komme dabei eine „Vorbild- und Multiplikatorenfunktion“, heißt es weiter. Deshalb wird für die landeskirchlichen Einrichtungen ein Preisvergleich von Ökostrom und konventionellem Strom eingeholt, wobei mögliche Energiesparpotenziale berücksichtigt werden sollen. Dasselbe wird den Kirchenkreisen empfohlen.

Kirchengesetz geändert: Entlastung des Superintendenten ist jetzt besser möglich
Nach lebhafter Debatte beschloss die rheinische Synode eine wichtige Änderung des Kirchengesetzes über die Errichtung, Freigabe, Finanzierung und Besetzung von Pfarrstellen zur Entlastung der Super-intendentinnen und Superintendenten (Entlastungspfarrstellengesetz). Nun ist es möglich, zur Entlastung der Superintendentin bzw. des Superintendenten eine Pfarrstelle einzurichten – vorausgesetzt, der Kirchenkreis trägt dafür die Kosten, die allerdings durch sinkende Ausgaben für die allgemeine Pfarrbesoldung ausgeglichen werden können.
Mehr über Funktion und Aufgabe von StadtsuperintendentInnen hier.

Berichtererstattung der Rheinischen Landeskirche
Immer aktuell über alle weiteren Themen der Synode – etwa die Opfer der Flutkatastrophe, den christlich-jüdischer Dialog in den Gemeinden, Bioethik, MIssion und vieles mehr  hat das Online-Team auf den Seiten der EKiR informiert –  einfach mal hier vorbei schauen!

Text: EKiR
Foto(s): EKiR