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Neues aus der MAV: das Mitarbeitervertretungsgesetz und der Prüfauftrag

Im November 2002 novellierte die EKD ihr Mitarbeitervertretungsgesetz/MVG, ohne im Kernbereich Ausweitungen oder Einschränkungen vorzunehmen. Alle Änderungen soll die nächste Landessynode der Evangelische Kirche im Rheinland übernehmen. Was sich dabei ändert und was bleibt, zeigt die Tabelle hier.
Die Regio-MAV Köln kritisiert daran Folgendes:
– Nicht geplant ist die Bildung eines MAV-Gesamtausschusses als Gegenüber der Kirchenleitung und Landessynode, wie er in 18 anderen Landeskirchen existiert.
– „ACK“ steht für „Arbeitsgemeinschaft der Christlichen Kirchen in Deutschland“. Wird diese Klausel wieder eingeführt, dürfen nur Beschäftigte in die Interessenvertretungen gewählt werden, die Mitglied einer christlichen Kirche sind. Das beschneidet in der Diakonie das Wahlrecht etlicher Beschäftigten.
– Die Mitarbeitervertretungen hatten einen Wirtschaftsausschuss gemäß Betriebsverfassungsgesetz gefordert. Dort ist er ein eigenes Organ; seine Mitglieder müssen die entsprechende fachliche Eignung haben; der Ausschuss tagt monatlich. Dem Ausschuss gemäß MVG gehören nur MAV-Mitglieder an; in Wirtschaftsfragen können Sachkundige eingeladen werden. Die Dienststellenleitung ist verpflichtet, einmal im Jahr mit dem Ausschuss zu beraten. Das alles gilt nur in diakonischen Einrichtungen mit mehr als 150 Beschäftigten.

Zum Verfahren/Zustandekommen der Beschlüsse:
In der Absicht, für das kircheneigene Verfahren nach dem Arbeitsrechtsregelungsgesetz /ARRG „differenzierte und sachgerechte Entscheidungsstrukturen“ einzuführen, wurde auf der Landessynode 2002  im ersten Schritt über getrennte arbeitsrechtliche Kommissionen für Kirche und Diakonie diskutiert und im zweiten Schritt eine „Arbeitsrechtliche Kommission/ARK“ mit getrennten Fachgruppen verabschiedet. Bei diesen Diskussionen kamen Bedenken gegen die Arbeitsrechtssetzung nach kircheneigenem Verfahren – dem Dritten Weg – auf und wurden nicht ausgeräumt. Deshalb erteilte die Landessynode 2002 die Aufträge zu prüfen, wie die Legitimation der Mitarbeiterseite gestärkt werden könnte und welche Möglichkeiten sich für eigene kirchengemäße Tarifverträge bieten.
Die Ergebnisse des Prüfberichts und weitere Entwicklungen lesen Sie hier.

Hier finden Sie eine Übersicht über weitere arbeitsrechtliche Entwicklungen im Jahr 2003.

Text: HMP/AL
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