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Nachrichten von der Kreissynode Köln-Rechtsrheinisch: Pfarrerin Andrea Vogel zur Superintendentin gewählt

Pfarrerin Andrea Vogel wurde zur neuen Superintendentin des evangelischen Kirchenkreises Köln-Rechtsrheinisch gewählt. Bei der Frühjahrssynode des Kirchenkreises konnte sie 65 von 127 Delegiertenstimmen auf sich vereinigen. Ihr Gegenkandidat Christoph Nötzel, Pfarrer in Altenberg/Schildgen, erhielt 58 Stimmen. 4 Synodale enthielten sich. Andrea Vogel, seit 1986 Pfarrerin der Evangelischen Kirchengemeinde Köln-Höhenberg-Vingst, ist 51 Jahre alt. Sie ist verheiratet und hat einen 18-jährigen Sohn. Die neue Superintendentin hat in Bonn und Göttingen Theologie studiert. Sie vertritt ihren Kirchenkreis seit 1998 bei der Landessynode der Evangelischen Kirche im Rheinland (EkiR), und sie arbeitete in den vergangenen acht Jahren als Skriba im Kreissynodalvorstand ihres Kirchenkreises. Darüber hinaus war Vogel von 1996 bis 2006 Vorstandsmitglied im damaligen Amt für Diakonie des Evangelischen Kirchenverbandes Köln und Region. Seit 2001 arbeitet sie auch im Vorstand der Evangelischen Familienbildungsstätte Köln e. V.

Kirchenferne über soziale Arbeit erreichen
In ihrer Vorstellungsrede benutzte Andrea Vogel mehrfach das Bild der „Gemeinde als Herberge, wo Menschen zu Atem kommen und zu Gott finden“. Die Kirche könne man auch betrachten als „Fenster, das eine Aussicht auf eine neue Landschaft“ biete. Mit Blick auf die Finanzen meinte Vogel, es gelte, einer Unsicherheit entgegen zu wirken, die manchmal lähme: „Wir müssen prüfen, was leistbar und was finanzierbar ist“, erklärte sie. Während ihrer zweieinhalbjährigen Vertretungstätigkeit als Religionslehrerin an einer Berufsschule ist die Pfarrerin oft in Kontakt mit Menschen gekommen, „die von Kirche keine Ahnung mehr haben“. Diese Begegnungen mit diesen seien für sie ebenfalls Bestandteil der diakonischen Arbeit, die gerade in Höhenberg und Vingst große Bedeutung habe. Denn die sogenannten „Kirchenfernen“ erreiche man, so Vogel, am ehesten über die soziale Arbeit. Beispielhaft nannte sie das Engagement ihrer Gemeinde im HöVi-Land. Die neue Superintendentin will sich in ihrem künftigen Amt verstärkt für den Schutz des Sonntags einsetzen: „Da müssen wir mehr Stellung beziehen.“ Wichtig sei auch die inhaltliche Auseinandersetzung mit anderen Religionen, etwa dem Islam.

„Wir müssen ein Wir-Gefühl entwickeln“
Im Kirchenkreis Köln-Rechtsrheinisch gebe es große Unterschiede zwischen den Gemeinden. Es gebe Land- und Stadtgemeinden, reiche und arme Gemeinden. Wichtig sei es, alle Gemeinden mit ihren jeweiligen Schwerpunkten wahrzunehmen und die Zusammenarbeit zu unterstützen. „Wir müssen ein Wir-Gefühl entwickeln“, forderte die neue Superintendentin. „Denn alles steht und fällt mit der konkreten Arbeit vor Ort in den Gemeinden.“

Christoph Nötzel bleibt Synodalassessor
Pfarrer Christoph Nötzel, bei der Wahl zum Superintendenten unterlegen, amtiert weiter als Synodalassessor. Er war 2004 bis 2012 in dieses Amt gewählt worden. Somit wird Nötzel Stellvertreter von Andrea Vogel sein, nach deren Amtseinführung. Bis dahin leitet Christoph Nötzel in seiner momentanen Funktion als Synodalassessor auch den Kirchenkreis.

Neue Mitglieder im Kreissynodalvorstand
Neu in den Kreissynodalvorstand gewählt wurden Michael Flick aus der Evangelischen Kirchengemeinde Köln-Kalk, Ekkehard Schmidt aus der Evangelischen Kirchengemeinde Bergisch Gladbach und Norbert Lenke aus der Evangelischen Kirchengemeinde Volberg-Forsbach-Rösrath. Auf der Landessynode der EkiR wird der Evangelische Kirchenkreis Köln-Rechtsrheinisch künftig vertreten durch Pfarrerin Ingrid Kibilka aus Porz, Pfarrer Jörg Schmidt aus Bensberg, Henning Schützendorf aus Porz, Annegret Akkermann aus Altenberg/Schildgen und Dietrich Neuhaus. Andrea Vogel wird als Superintendentin „geborenes“ Mitglied der Landessynode sein.

Amtseinführung am 16. August
Die neue Superintendentin und die neuen Mitglieder des Kreissynodalvorstandes werden am 16. August in ihre Ämter eingeführt. Andrea Vogel ist die zweite Superintendentin nach Hannelore Häusler, die einem Kölner Kirchenkreis vorsteht. Häusler amtierte von 1992 bis zu ihrer Pensionierung im Jahr 2000 im Evangelischen Kirchenkreis Köln-Süd. Sie war die erste Superintendentin überhaupt in einem der 42 Kirchenkreise der Evangelischen Kirche im Rheinland. Derzeit amtieren in der Evangelischen Kirche im Rheinland drei Superintendentinnen: Karin Dembeck im Evangelischen Kirchenkreis Kleve, Ute Kannemann im Evangelischen Kirchenkreis Wetzlar und Marion Obitz im Evangelischen Kirchenkreis Wied.

Stichwort: Kirchenkreis Köln-Rechtsrheinisch
Mit 21 Kirchengemeinden im rechtsrheinischen Köln, Altenberg, Bergisch Gladbach, Kürten, Lindlar und Rösrath bildet der Kirchenkreis Köln-Rechtsrheinisch den größten Zusammenschluss innerhalb des Evangelischen Kirchenverbandes Köln und Region. In seinen Gemeinden leben rund 112.000 Mitglieder, deren Interessen im „Parlament“ des Kirchenkreises, der Kreissynode, von 143 Synodalen vertreten werden.

Stichwort: Superintendent/Superintendentin
Das Amt der Superintendentin/des Superintendenten ist evangelischen Ursprungs. Mit der Reformation wurde das Bischofsamt in den neuen evangelischen Kirchen zunächst abgeschafft. Die Aufgaben des Bischofs übernahmen in den Gebieten, in denen sich Luther mit seiner Lehre durchsetzte, die Landesherren, also die Fürsten. Die reformierten Kirchen entwickelten sich hingegen weitgehend unabhängig von den Fürsten, vor allem in den freien Städten, die schon eine eigene Verwaltung hervorgebracht hatten. Doch die Notwendigkeit einer Leitung oberhalb der einzelnen Gemeinden bestand auch hier. So wurde das Amt des Superintendenten geschaffen. Erstmals wurde ein Superintendent 1531 in Hessen eingeführt. 1538 rechtfertigte der Reformator Martin Bucer diesen Schritt gegenüber Kritikern, indem er einen Vergleich mit dem Bürgermeisteramt anstellte: „Die Bürgermeister haben die vornehmliche Aufgabe, alles zum Regieren Nötige zu erkundigen und vor den Rat zu bringen, aber im Namen des ganzen Rats, nicht aus eigener Gewalt.“ So sollte auch der Superintendent keine Herrschaft in der Kirche ausüben, sondern nur eine ordnende Funktion haben. Dazu gehörte etwa die Dienstaufsicht über die Pfarrer und die Vertretung der Gemeinde nach außen hin, beispielsweise gegenüber staatlichen Stellen. In der Kirchenordnung der rheinischen Landeskirche werden als wichtige Arbeitsbereiche genannt: Ordination und Einführung der Pfarrerinnen und Pfarrer, Visitation der Gemeinden in regelmäßigen Abständen, Leitung und Vertretung eines Kirchenkreises nach außen, Wahrung der Ordnung der Kirche und ihrer Bekenntnisse, Vorsitz der Kreissynode. Seelsorge und Beratung an Pfarrerinnen und Pfarrern. Der Evangelische Kirchenverband Köln und Region hat vier Kirchenkreise – und darum auch vier Superintendent/innen. Aus deren Reihen wird immer der Stadtsuperintendent/die Stadtsuperintendentin gewählt.

Text: Stefan Rahmann
Foto(s): Stefan Rahmann