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Nachrichten von der Herbstsynode des Kirchenkreises Köln-Nord

Die Synode des Kirchenkreises Köln-Nord am 12. November begann wie immer mit einem Abendmahlsgottesdienst, dessen Predigt diesmal Pfarrerin Sybille Noack-Mündemann übernommen hatte. Die Synodalen trafen sich in der Auferstehungskirche Bocklemünd und setzten sich gemeinsam mit Noack-Mündemann mit dem Gleichnis des ungetreuen Verwalters aus dem Lukas-Evangelium auseinander, einem „sperrigen Text“, wie Noack-Mündemann einräumte, in dem es unter anderem um den sinnvollen Nutzen von Eigenliebe geht, etwa, wenn wir „Geld und Medien dazu nutzen, um von der Hoffnung auf Gott zu erzählen“ – beispielsweise der Hoffnung auf eine gerechte Welt. „Von dieser Art Eigenliebe kann die Welt noch eine ganze Menge gebrauchen“, schloss Noack-Mündemann ihre Predigt, bevor nach dem Abendmahl die Sitzung der Synode begann, zu der 88 stimmberechtigte Mitglieder erschienen waren. Zu Gast war auch Oberkirchenrat Georg Immel, der den Synodalen unter anderem Grüße von Präses Nikoalus Schneider überbrachte. Schwerpunktthema der Synode war „Erwachsen glauben“ – die Präsentation einer Greifswalder Studie zu diesem Thema. Ausgewählte Glaubenskurse und die praktischen Erfahrungen mit ihnen in Gemeinden des Kirchenkreises wurden vorgestellt, außerdem traf man die Verabredung zur Vernetzung untereinander bei weiteren, geplanten Glaubenskursen.


Bericht des Superintendenten Markus Zimmermann: Jahr der Taufe, Papstbesuch, Schutz des Sonntags
„Unglaublich, aber wahr: Da befindet sich mitten in unserer Stadt eine frühchristliche Taufstätte aus dem 5. Jahrhundert, aber versteckt und so gut wie vergessen hinter einem hässlichen Gitter“, wunderte sich Markus Zimmermann, der Superintendent des Kirchenkreises Köln-Nord, in seinem Jahresbericht auf der Kreissynode, in dem er sich auch mit dem „Jahr der Taufe“ beschäftigte, das 2011 begangen wird. Zimmermann begrüßte ausdrücklich die ökumenischen Bemühungen der „Arge Bap“, die sich dafür stark macht, dass die bauliche Situation rund um das Baptisterium verändert wird. Ziel sei, so Zimmermann, dass „es wieder zur Geltung kommen kann als ein außergewöhnliches Zeugnis für die lange christliche Tradition in unserer Stadt und als Ort des Taufgedächtnisses“. Er blieb beim Thema Taufe und zitierte eine Studie der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), der zufolge die Taufquote bei Kindern Alleinerziehender in den letzten Jahren überdurchschnittlich abgenommen habe. „Ein wesentlicher Grund dafür ist die finanzielle Situation“, berichtet Zimmermann, um zu mahnen: „Das Ja zur Taufe darf aber nicht von ökonomischen Gegebenheiten abhängig sein“. Deshalb forderte er die Kirche auf, über Lösungsmöglichkeiten nachzudenken. Von der EKD wurde beispielsweise vorgeschlagenen, dass Gemeinden Tauffeiern ausrichten könnten, so dass dieser private Kostenfaktor aufgefangen werden könne.
Im Rückblick auf das Jahr 2011 zeigte sich Zimmermann enttäuscht von der Bilanz des Papstbesuchs: „Das Ausbleiben eines noch so bescheidenen ökumenischen ‚Gastgeschenks‘ bleibt ein Ärgernis. Die ökumenische Bewegung an der Basis lässt sich jedoch glücklicherweise nicht beirren.“ Dankbar verwies der Superintendent auf die „vielen Stellen selbstverständlicher Ökumene an der Basis“.
Als besonderes Anliegen formulierte Markus Zimmermann die Forderung, im Engagement für den Schutz des Sonntags nicht nachzulassen, wenngleich es von Seiten der Landesregierung inzwischen Signale gebe, die hoffnungsvoll stimmten. „An die politisch Verantwortlichen in Köln und im Rhein-Erft-Kreis richte ich auch von hier aus noch einmal nachdrücklich den Appell, den grundgesetzlich verankerten Sonntags- und Feiertagsschutz zu bewahren und Ausnahmen nicht mehr so freizügig wie bisher zuzulassen.“

Diskussionen über die Verwaltungsstrukturreform
Besonders intensiv diskutiert wurden die anstehenden Veränderungen im Bereich der kirchlichen Finanzen und der Verwaltung. Mit Blick auf die Umstellung der Buchhaltung auf das so genannte „Neue Kirchliche Finanzwesen“, kurz NKF, formulierte Zimmermann ausdrücklich den Wunsch, dass diese Umstellung nicht nur als mühsame Aufgabe angesehen werde, sondern auch „als Chance“ begriffen, sich „über notwendige und nachhaltige Schwerpunkte in unseren Gemeinden und im Kirchenkreis neu zu verständigen“.
Mit der Neuordnung des Finanzwesens sind die Reformen der Kirchenkreise im Gebiet der Evangelischen Kirche im Rheinland jedoch noch nicht abgeschlossen. Eine zentrale Kirchenkreisverwaltung soll mit der so genannten Verwaltungsstrukturreform an die Stelle bisheriger dezentraler Einheiten treten. Dieses Konzept sei in etlichen Kirchenkreisen bereits mit Erfolg umgesetzt worden. Ein Vorteil sei, meinte Zimmermann, „dass die Qualität der Vorlagen sowie der Verwaltung des Kirchenkreises insgesamt auf allen Gebieten professioneller wird und Verwaltungswege einfacher werden. Das Bestehen eines gemeinsamen Amtes für alle Kirchengemeinden des Kirchenkreises würde diese Struktur in erheblichem Maße weiter optimieren, Doppel- oder sogar Dreifachstrukturen endlich beseitigen und Gremien entlasten.“ Obwohl die meisten Synodalen dieses Ziel teilten, wurde diskutiert, ob die Vorgabe der Umsetzung von Seiten der Landessynode nicht zu schnell angesetzt sei, und wie sehr man sich im Vorfeld schon auf das zu erreichende Ziel festlegen müsse. Nach lebhafter Diskussion konnte sich die Kreissynode Köln-Nord mit 58 von 88 Stimmen auf diesen gemeinsamen Beschluss verständigen: „Der Kreissynodalvorstand wird beauftragt, mit den Presbyterien des Kirchenkreises und den Gremien der Verwaltungsämter in Beratung zu treten, mit dem Ziel der Einrichtung eines gemeinsamen, kreiskirchlichen und gemeindlichen Verwaltungsamtes. Auf der Kreissynode 2013 ist ein Zwischenbericht zu geben. Das Ergebnis der Beratungen einschließlich einer Kostenaufstellung ist der Kreissynode 2014 zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Umsetzung muss bis spätestens Ende 2017 erfolgen.“ Zimmermann zeigte sich mit diesem Ergebnis zufrieden: „Ich bin sehr zuversichtlich, dass sich unsere Gremien mit der nötigen Offenheit und Sorgfalt, ohne Zeitdruck, aber mit einer klaren Zielsetzung konstruktiv zusammensetzen werden und sich auf den Weg zu einer gemeinsamen Verwaltungsstruktur im Kirchenkreis Köln-Nord machen.“ Er betonte aber auch, dass es verschiedene, denkbare Modelle zur Umsetzung dieses Ziels gebe, und ließ nicht unerwähnt, dass das im Kirchenkreis Köln-Nord „ausgeprägte Bewusstsein, ‚Gemeinschaft der Gemeinden‘ zu sein, beim Erreichen dieser Ziele zugute“ komme. „Das schließt selbstverständlich auch die Fürsorgepflicht für das Personal und die Prüfung der Kosten mit ein“, sagte Zimmermann.

Maßnahmen gegen „Übergriffe gegen Schutzbefohlene“
Superintendent Zimmermann informierte die Kreissynode über die Schritte, die von Seiten des Evangelischen Kirchenkreises Köln-Nord unternommen wurden, um die Schutzbefohlenen in den eigenen Einrichtungen vor sexuellem Missbrauch zu schützen. „Unser synodaler Jugendausschuss hat sich intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt und ist zu der Erkenntnis gelangt, dass neben den qualifizierten Führungszeugnissen die Prävention vor sexuellem Missbrauch durch entsprechende qualifizierte Schulungen gestärkt werden muss“, berichtete Zimmermann, der auch schon auf bereits durchgeführte Schulungen verweisen konnte. „Beabsichtigt ist, dass die Teilnahme an einer solchen Schulung zukünftig Voraussetzung sein soll für die Bezuschussung einer Freizeit durch den Kirchenkreis.“ Außerdem wurden vom synodalen Jugendausschuss Handreichungen erarbeitet, die Zimmermann als modellhaft für den eigenen, aber auch für andere Kirchenkreise einschätzt.

Kreissynode Köln-Nord bezieht Stellung zu den Unstimmigkeiten beim Moschee-Bau
Die Kreissynode des Evangelischen Kirchenkreises Köln-Nord begrüßt die Übereinkunft zwischen Moscheebeirat, DITIB und dem Architektenbüro Professor Paul Böhm, dass alle Beteiligten versuchen, Einigung zu erzielen. Die Beteiligten würdigen damit das gemeinsame, für die gesamte Stadtgesellschaft relevante Interesse an der Fertigstellung einer funktionstüchtigen Moschee für Köln ohne Verzögerung. Die Kreissynode Köln-Nord nimmt erfreut zur Kenntnis, dass sich alle Konfliktpartner auf einen Moderationsprozess einlassen wollen. Sie wünscht allen Beteiligten dazu Gottes Segen und versöhnende Kraft.

Seelsorge-Stellen in Justizvollzugsanstalten
Pfarrerinnen und Pfarrer der rheinischen Landeskirche werden bislang für acht Jahre als Seelsorgerinnen und Seelsorger an Justizvollzugsanstalten entsendet. Die Kreissynode Köln-Nord beantragt nun bei der Landessynode, diese Befristung aufzuheben. „Gefängnisseelsorge geschieht im hochsensiblen Bereich zwischen Kirche, Staat und Gesellschaft und bedarf dafür des Erwerbs spezifischer Kenntnisse und Kompetenzen“, erläuterten die Pfarrerinnen Claudia Malzahn und Eva Schaaf, die zur Zeit für die Evangelische Seelsorge an der Justizvollzugsanstalt Köln zuständig sind. Diese Kompetenzen und Kenntnisse alle acht Jahre neu aufbauen zu müssen, erschien der Kreissynode nicht sinnvoll. Sie bittet deshalb nach einstimmigem Beschluss bei einer Stimmenthaltung, die Landessynode möge beschließen, „die Pfarrerinnen und Pfarrer im funktionalen Dienst der Gefängnisseelsorge – analog der Pfarrerinnen und Pfarrer im funktionalen Dienst in den Schulen – unbefristet in Dienst zu nehmen“.

Zuschüsse für Müttergenesungseinrichtungen
Um Einsparungen im landeskirchlichen Haushalt zu erzielen, ist geplant, bislang gewährte Zuschüsse der Evangelischen Kirche im Rheinland an zwei Müttergenesungseinrichtungen nicht mehr weiterzuführen. Betroffen sind die Evangelische MutterKind-Klinik Spiekeroog, getragen von den Diakonischen Einrichtungen der Evangelischen Frauenhilfe im Rheinland, sowie das Mutter-Kind-Kurheim Waldquelle in Wegberg-Dalheim, dessen Träger der Evangelische Verein für Müttergenesung ist. Die Einrichtungen sind auch bei Müttern aus dem Kirchenkreis äußerst beliebt. Die Kreissynode beschloss bei drei Stimmenthaltungen einstimmig, die Landessynode zu bitten, die Zuschüsse auch für die Jahre 2012 und folgende weiter zu gewähren.

Haushaltsplan des Kirchenkreises Köln-Nord im Jahr 2011
Das Haushaltsjahr 2010 für den Evangelischen Kirchenkreis Köln-Nord wurde mit Einnahmen von 1.193.475 Euro sowie Ausgaben von 1.129.607 Euro abgeschlossen, so dass ein Rechnungsüberschuss in Höhe von 63.868 Euro verbleibt. Einstimmig beschloss die Synode, diesen Überschuss für drei Zwecke zu verwenden: 5000 Euro erhalten jeweils die Vereinte Evangelische Mission (VEM) zur Finanzierung der medizinischen Versorgung von jugendlichen Unfallopfern der GKJW-youth-Indonesien – der Partnergemeinde des Kirchenkreises – sowie die Organisation „Ärzte ohne Grenze“. Die restlichen 53.868 Euro werden der Prioritätenrücklage zugeführt. Die Kreissynode Köln-Nord stellte bei einer Enthaltung den Haushaltsplan 2012 des Kirchenkreises Köln-Nord, ausgeglichen in Einnahmen und Ausgaben, mit 1.200.616 Euro, einschließlich des Stellenplans, fest.

Termine der Kreissynode Köln-Nord 2012
Die Kreissynode Köln-Nord tagt im Jahr 2012 zur Wahlsynode am Montag, 14. Mai, in Weiden, sowie zur Herbstsynode am Samstag, 10. November.

Stichwort Kirchenkreis Köln-Nord
Dem Kirchenkreis Köln-Nord gehören 15 evangelische Gemeinden mit rund 80.000 Gemeindegliedern an. Sie liegen einerseits im Kölner Norden – in Worringen, Niehl und Chorweiler, von Ehrenfeld und Braunsfeld bis zum Rhein im Osten. Andererseits gehören auch die Kirchengemeinden im nördlichen Rhein-Erft-Kreis außerhalb von Köln in Bedburg, Bergheim, Elsdorf und Pulheim zum Kirchenkreis.

Text: Amt für Presse und Kommunikation
Foto(s): Amt für Presse und Kommunikation