„Wie kann Kirche einfacher funktionieren und dabei auch noch effizienter werden?“ Mit dieser Frage haben sich die rund 210 stimmberechtigten Synodalen auf der 70. Synode der Evangelischen Kirche im Rheinland (EKiR) beschäftigt. Mit dabei waren auch die beiden Vertreter aus Köln, Dr. Bernhard Seiger, Superintendent im Kirchenkreis Köln-Süd, und Markus Zimmermann, Superintendent im Kirchenkreis Köln-Nord. Dr. Seiger leitete im Jahr 2015 auf der Synode den Ausschuss „Haushaltskonsolidierung“ und brachte bei dieser Synode den Bericht zum Abschluss des Konsolidierungsprozesses ein, Zimmermann war Mitglied der Arbeitsgruppe „Leichtes Gepäck“, die sich gerade mit der Vereinfachung der oft recht komplizierten kirchlichen Strukturen beschäftigte.
Nach sechs Tagen mit vielen Sitzungsmarathons auf der Synode in Bad Neuenahr in der vergangenen Woche schauen die beiden Superintendenten recht zufrieden auf das, was sie in der Rheinischen Kirche bewegen konnten. „Die Landesynode hat sich 2014 der Aufgabe gestellt, knapp 20 Millionen Euro jährlich einzusparen, um auf Dauer einen ausgeglichenen Haushalt zu bekommen“, berichtet Dr. Seiger von seiner Arbeit. Die Schritte, um diese gewaltige Einsparsumme zu erreichen, wurden 2015 beschlossen. Das Ziel des Ausschusses war dabei unter anderem, an vielen Stellen Aufgaben neu und anders zu organisieren und zu strukturieren, um Geld einzusparen.
Und es hat geklappt. Die diesjährige Synode hat seit langem wieder einen ausgeglichenen Haushalt verabschieden können. Damit konnte die Kirchenleitung auch ihre schwierige Arbeit weitgehend abschließen. Für den Haushalt des laufenden Jahres der EKiR bedeutete das jetzt Einsparungen in Höhe von rund 16,9 Millionen Euro von insgesamt notwendigen 19,4 Millionen Euro. Die noch ausstehenden Einsparbeträge werden voraussichtlich in den nächsten Jahren realisiert werden. Um so viel Geld einsparen zu können, hatten die Ausschüsse der Synode in den vergangenen Jahren alle Prozesse, alle Ämter und Einrichtungen quer durch die gesamte Landeskirche analysiert. Eine Sparmaßnahme war zum Beispiel, finanzielle Zuschüsse an dritte Einrichtungen zu kürzen oder zu streichen. Allein durch die zentrale Einrichtung des neu gegründeten „Zentrum Gemeinde- und Kirchenentwicklung“ in Wuppertal konnte eine halbe Million Euro eingespart werden. Dort arbeiten jetzt die verschiedenen gemeindeunterstützenden Ämter und Dienste zentral unter einem Dach zusammen. In Köln ist die Evangelische Studierenden-Gemeinde (ESG) betroffen. Diese muss in Zukunft ihr Studierendenwohnheim kostendeckend betreiben. Die Zuschüsse der Landeskirche gibt es nur noch für die interkulturelle Arbeit, die Bildungsarbeit und die Seelsorge an den Hochschulen. Das Kölner Wohnheim wird daher saniert, um es dann kostendeckend zu betreiben. Der ausgeglichene Haushalt der Landeskirche führt jetzt dazu, dass wieder Handlungsfähigkeit gegeben ist und auch neue Aufgaben, die sich ergeben, angegangen werden können.
„Dies war eine Mammutaufgabe angesichts der Fülle der Maßnahmen in den einzelnen Bereichen. Sie machten intensive Befassung im Detail notwendig. Es wurden vielfältige Verhandlungen geführt“, beschrieb Dr. Seiger in seinem Bericht auf der Synode die Arbeit des Ausschusses. Doch zur Haushaltskonsolidierung gehörte auch eine Aufgabenkritik. Dafür wurden so viele Bereiche wie möglich angehört, um zu sehen, welche Aufgaben und Prozesse gut und wichtig sind. Diese Untersuchung schloss eng an die Arbeit der Arbeitsgruppe (AG) „Leichtes Gepäck“ an, in der Markus Zimmermann mitgearbeitet hat. „Unsere Aufgabe war es, zu schauen, wie wir verkrustete Strukturen überwinden können und Gemeinden mehr Gestaltungsraum geben können“, fasst Zimmermann zusammen.
„Die EKiR ist eine Kirche, die sehr gut organisiert und professionell-spezialisiert arbeitet, auch jenseits der Grenzen der klassischen Gemeinde. Es gibt viele etablierte Strukturen, die einmal sehr hilfreich waren, heute aber nicht mehr mit den Herausforderungen mithalten“, hatte eine ökumenische Visite der rheinischen Landeskirche im Jahr 2015 attestiert. Daher hatte die Kirchenleitung die „AG Leichtes Gepäck“ ins Leben gerufen und ihr den Auftrag erteilt, Vorschläge für Maßnahmen zur Verwaltungsvereinfachung vorzulegen sowie Vorschläge zur Vereinfachung von Genehmigungsverfahren und zur Veränderung in der Aufsichtsführung zu erarbeiten. Dabei sollten auch die unterschiedlichen Voraussetzungen in den Kirchenkreisen der EKiR berücksichtigt werden. Ein weiteres Ziel war es, Vorschläge zur Vereinfachung der Verwaltung in Modellkirchenkreisen zu erproben.
In einem ersten Schritt hielt sich die Arbeitsgruppe an das Motto „Hören, was die Basis sagt“. Nach einer Befragung der 38 Kirchenkreise kamen gleich 150 Veränderungsvorschläge, die geprüft und bewertet wurden. Einen Teil davon wird auch umgesetzt. Dann erstellte die Arbeitsgruppe eine Liste mit zehn Leitlinien. Diese beinhalten unter anderem die „Entwicklung von der Aufsicht der Landeskirche hin zur Beratung der Gemeinden und Kirchenkreise“. Langwierige Genehmigungsverfahren sollen verkürzt werden. Das Motto „Ermöglichen statt einschränken“ soll mehr Handlungsräume schaffen. Ein weiteres Ziel ist es, mehr Vertrauen zwischen den Gremien zu schaffen. Risiken sollen in Zukunft stärker bewertet und ggf. bewusst in Kauf genommen werden. Die Kirchenordnung soll nach den Plänen der AG nur noch Grundsätze regeln und so den Gemeinden Gestaltungsräume öffnen. Außerdem sollen Doppelungen von kirchlichen und staatlichen Vorschriften abgeschafft werden. Bereits begonnene Prozesse sollen erst einmal in Ruhe zu Ende gebracht werden, bevor neue beginnen.
Erste kleinere Vereinfachungen hat die Synode bereits auf den Weg gebracht. So können Gemeindeglieder jetzt viel einfacher die Zugehörigkeit zu einer Gemeinde wechseln. Früher mussten bei einem Wechsel noch jeweils die Superintendentin oder der Superintendent zustimmen. Nach dem neuen Gesetz reicht eine schriftliche Mitteilung des Gemeindegliedes. „Das ist nur eines der Beispiele, die uns die Arbeit in Zukunft einfacher machen werden“, sagte Markus Zimmermann nach der Synode. „Wenn wir die Kommunikation zwischen allen Ebenen verbessern, dann wächst auch Vertrauen und viele alte Kontrollstrukturen können abgeschafft werden.“
Kirchenkreise und Gemeinden können in naher Zukunft auch schon diese vereinfachten Strukturen testen. Dazu hat die Synode das so genannte „Erprobungsgesetz“ auf den Weg gebracht. „Zweck der Erprobung ist es, Erkenntnisse darüber zu gewinnen, ob die Ausnahmen zu einer Entlastung von Aufsichtsorganen und Verwaltungen bei der Wahrnehmung von Aufsicht und ihrem Verwaltungshandeln führen oder den Entscheidungs- und Gestaltungsspielraum für Kirchengemeinden und Kirchenkreise erhöhen und welche Wirkungen damit verbunden sind“, heißt es im ersten Paragraphen des Gesetzentwurfes. Die Ausnahmen, die darin geregelt werden sollen, beziehen sich zum Beispiel auf die Ausübung von Aufsicht, die Aufgabenwahrnehmung durch die kirchlichen Verwaltungen oder die Durchführung von Presbyteriumswahlen. „Ich könnte mir vorstellen, dass wir im Kirchenkreis Köln-Nord auch die Möglichkeiten, die uns das Erprobungsgesetz bietet, austesten werden“, überlegte Zimmermann abschließend. Für den Superintendenten wäre dies sicherlich ein spannender Schritt, denn schließlich hat er zusammen mit den anderen Mitgliedern der AG „Leichtes Gepäck“ dieses Gesetz mit angeregt.
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