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MAV-Stellungnahme: Arbeitszeit von Beamten, Urlaubs- und Weihnachtsgeld von Pfarrern und Beamten

Hier die Stellungnahme der Regio-MAV Köln zu den Änderungen bei Arbeitszeit der Beamtenschaft sowie bei Urlaubs- und Weihnachtsgeld der Pfarrer- und Beamtenschaft vom 8. März 2004, als Brief am 16. April an die Kirchenleitung der evangelischen Kirche im Rheinland gesandt:

Die Regio-MAV kritisiert den einseitigen Eingriff der Arbeit- und Dienstgeberseite, obwohl in der Dienstgemeinschaft der Grundsatz gilt, keine einseitigen Regelungen zu treffen.

Die Dienstgeberseite folgt dem Beamtenrecht des Landes, ohne zunächst im eigenen Bereich einen Diskurs über die grundsätzlichen Absichten und Wirkungen geführt zu haben – weder mit den Betroffenen noch mit den eigenen Fachdiensten. Der Hinweis auf das Beamtenrecht des Landes oder, allgemeiner gesagt, auf die Bindung an andere Rechtssysteme überzeugt nicht; er gilt nicht für Angestellte und Arbeiterschaft.

Arbeitszeiterhöhung ist zumindest theoretisch ein Mittel gegen die Beschäfti­gungs­förderung, für die sich Kirche zu früheren Zeiten und an die Adresse der Wirtschaft aussprach. Die Arbeitszeitverkürzung von 1988 hat keine zusätzlichen Stellen bei der Kirche geschaffen. Durch die Arbeitszeit­erhöhung kann auf den Erhalt von Arbeitsplätzen nur spekuliert werden. Die Arbeitsplatz­sicherung ist nicht das erklärte Ziel dieses Eingriffs ins Beamtenrecht und wird auch nicht zugesichert.

Für die Beamtinnen in – persönlich nicht veränderbarer – Teilzeit bedeutet diese Maßnahme eine  faktische Absenkung der Besoldung und ist folglich eine mittelbare Diskriminierung. Die Benachteiligung von Frauen mit zusätzlicher Familienarbeit hat eine ungünstige Wirkung wenigstens auf die eigenen Beschäftigten, auf das Gleichstellungsprinzip und wahrscheinlich auch auf die interessierte Außenwelt.

Arbeitszeiterhöhung für die Beamtenschaft, Kürzung der Sonderzuwendung und Streichung des Urlaubsgeldes für Pfarrer- und Beamtenschaft haben eine relativ geringe finanzielle Wirkung. Wenn die Rechnung des Stadtkirchenverbandes zutrifft, dass 3,2% der Jahresbezüge eingespart werden, so bezieht sich diese nur auf 12% aller kirchlichen Beschäftigten. Von einer bedeutsamen Einsparung ist also nicht auszugehen.

Die Eingriffe werden voraussichtlich dazu führen, dass auch in der eigenen Arbeitsrecht­lichen Kommission entsprechende Überlegungen folgen werden. Durch flächendeckende Entgeltabsenkung wird der Spareffekt wohl bedeutsam. Dies entspricht allerdings nicht der Wertschätzung, die die Belegschaft von ihrem Dienstgeber erwartet.

Die Maßnahmen der Landeskirche bringen die anderen kirchlichen Träger in Zug­zwang und eröffnet eine für den non-profit-Bereich unnötige „Teufelsspirale“, die bald nicht mehr umkehrbar sein wird. Nicht die sozialpolitischen Akteure werden in die Pflicht genommen, sondern die eigene Belegschaft.

Es ist auch nicht einzusehen, warum unser kirchlicher Dienstgeber nicht die Bearbeitung der BAT-Modernisierung im gesamten Öffentlichen Dienst abwartet.
Die beschlossenen und drohenden Eingriffe widersprechen allen Regeln der partnerschaftlichen Personalfüh­rung. Die aber erwarten wir, wenn in Krisenzeiten über solidarische Maßnahmen zum Erhalt kirchlicher Arbeit und Arbeitsplätze zu diskutieren ist.

Text: Hannelore Morgenstern-Przygoda
Foto(s): Regio-MAV