You are currently viewing Landessynode 2005: Die wichtigsten Beschlüsse und Diskussionen aus Sicht der MAV

Landessynode 2005: Die wichtigsten Beschlüsse und Diskussionen aus Sicht der MAV

Hannelore Morgenstern-Przygoda, die Bildungsreferentin des Sozialwerks im Evangelischen Stadtkirchenverband Köln, war als MAV-Beauftragte des Verbandes wie als Vertreterin der Regionalen Mitarbeitervertreter-Versammlung im Bereich des Evangelischen Stadtkirchenverbandes Köln („Regio-MAV“) auf der Landessynode 2005 in Bad Neuenahr. Sie hat die – nicht nur aus MitarbeiterInnen-Sicht – wichtigsten Themen der diesjährigen Landessynode verfolgt und faßt im Folgenden die Beschlüsse und Diskussionen zusammen.

Thema 1: Evangelische Tageseinrichtungen für Kinder
1.1. Beschlussvorlage des Ausschusses für Erziehung und Bildung (V) Bericht „Zur Lage und Entwicklung der evangelischen Tageseinrichtungen für Kinder im Bereich der Evangelischen Kirche im Rheinland“
1. Die Synode nimmt den Bericht zur Lage und Entwicklung der Tageseinrichtungen für Kinder in der Evangelischen Kirche im Rheinland zustimmend zur Kenntnis.
2. Die Synode dankt allen Gemeinden und Kirchenkreisen, die Tageseinrichtungen für Kinder vorhalten. Die Synode dankt den Bundesländern, die in der Vergangenheit erste Schritte für die Herabsetzung der gesetzlich festgelegten Eigenanteile der Träger umgesetzt haben. Die Synode nimmt mit Anerkennung zur Kenntnis, dass viele Kommunen durch freiwillige finanzielle Leistungen Kirchengemeinden unterstützen, damit sie ihre Tageseinrichtungen führen können.
3. Die Synode bittet die Gemeinden, in der Wahrnehmung der Verantwortung für Kinder und Familien nicht nachzulassen, notwendige Anpassungsprozesse mit den Verantwortlichen auf regionaler und kommunaler Ebene im Konsens zu gestalten und die Fachberatung dabei angemessen zu beteiligen. Die Synode bittet die Gemeinden ferner, sich erforderlichenfalls für neue Formen der Kooperation auf Kirchenkreis- oder Verbandsebene zu entscheiden.
4. Die Synode fordert die Kirchenleitung auf, eine Regelung zu schaffen, die es ermöglicht, pro Jahr die betriebswirtschaftlichen Daten aller Tageseinrichtungen für Kinder im Bereich der Evangelischen Kirche im Rheinland zentral zu sammeln, auszuwerten und zu dokumentieren.
5. Die Synode fordert die Kirchenleitung auf, dafür Sorge zu tragen, dass Risiken und Lasten der Kirchengemeinden für ihre Einrichtungen verringert werden. Sie beauftragt die Kirchenleitung, bei den Landesregierungen darauf hinzuwirken, dass der Eigenbeitrag evangelischer Träger 10% der Gesamtkosten nicht übersteigt. In die zu führenden Verhandlungen soll das Problem der Ungleichbehandlung kirchlicher Träger gegenüber anderen freien Trägern aufgenommen werden.

1.2. Frau Morgensterns „Notizen zum Gehörten“: Aussprache zum Kita-Bericht
Laut Statistik gibt es in der EKiR 867 Kita mit 54.596 Plätzen; davon sind 812 in verfasst-kirchlicher Trägerschaft. Von den ca. 8.000 Beschäftigten sind 160 Männer. Die Trägerkosten betragen ca. 160 Mio. Euro plus Overhead-Kosten und Fachberatung. Nach einer Blitzumfrage werden bis 2008 zehn bis 15% Schließungen von Kitas oder Gruppen erwartet.  Zu den Entwicklungen in der Kita-Arbeit gehören die demografische Abnahme der Kinder, die Zunahme altersspezifischer Angebote und die Abwanderung durch die Offene Ganztagsschule.
Als Gründe für die evangelische Kita-Arbeit werden gemeinde-missionarische und gesellschafts-diakonische Absichten gegenüber Kindern und Eltern genannt.
Das offene Konfessionsverständnis, die christliche Erziehung und religiöse Bildung sowie die Teilhabe von Kindern an Bildung sind Teil des evangelischen Gütesiegels.
Die Träger haben den Beschäftigten gegenüber eine besondere Verantwortung, auch für ihre Ausbildung. In der Fachberatung sind landeskirchenweit 26 Personen tätig; zu ihren Aufgaben gehört unter anderem die Begleitung der Einrichtungen im Falle von Umstrukturierung oder Schließung.
Um den sinkenden Finanzen gerecht zu werden, muss über neue Trägerstrukturen nachgedacht werden, insbesondere falls Förderpauschalen eingeführt werden. Die Refinanzierung wird in den Ländern unterschiedlich gehandhabt. So hat das Land Rheinland-Pfalz den Trägeranteil bei den Personalkosten gesenkt. Entsprechend dem Subsidiaritätsprinzip sind kirchliche Kita-Träger Partner im Bereich von Erziehung und Bildung (nicht Bittsteller); sie werden nicht subventioniert, vielmehr refinanziert.
OKR Bewersdorff weist darauf hin, dass es zwar regional schwierige, aber gesamtkirchliche noch akzeptable Entwicklungen gibt.
Zur Frage nach dem Erhalt von Hortgruppen führt er aus, dass es in NRW bereits 35.000 Plätze in der Offenen Ganztagsschule/OGS gibt; diese seien für ein bestimmtes Klientel. Inzwischen sei die politische Option für die anderen Kinder weicher geworden. Falls Kirchengemeinden für dieses andere Klientel Hortplätze anbieten wollen, die nicht refinanziert werden, müsse eine Klage erwogen werden um zu prüfen, ob es mit dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) vereinbar ist, ausschließlich Plätze in der OGS anzubieten. In diesem Zusammenhang wird festgestellt, dass die ErzieherInnen die Bündnispartnerschaft von Eltern benötigen. Grundsätzlich ist es möglich, zusätzliche Elternbeiträge in der Einrichtung zu halten (und sie nicht durch Verrechnung zu verlieren).
OKR  Bewersdorff spricht über die Notwendigkeit, gemeinsam mit der katholischen Kirche für die Senkung des Trägerbeitrages einzutreten. Sinngemäß sagt er aber auch, dass noch keine gemeinsame Verhandlungsposition mit der katholischen Seite hergestellt wurde.

1.3. Weitere Informationen zum Thema Kindergärten/Kindertagesstätten
Der 53-seitige Bericht „Zur Lage und Entwicklung der evangelischen Tageseinrichtungen für Kinder im Bereich der EKiR“ sowie die Beschlussvorlage sind im Internet nachzulesen – oder als pdf-Datei ausdruckbar.

2. Mitarbeitervertretungsrechtliche Aspekte des Kirchengesetzes der EKD: Die Novellierung des Mitarbeitendenvertretungsgesetztes in der Evangelischen Kirche im Rheinland. Dieser Bericht von Hannelore Morgenstern-Przygoda fasst die wichtigsten Aspekte der Landessynode 2005 zu diesem Thema zusammen. Nachzulesen hier.

3. Das Kirchengesetz über die ausnahmsweise Anstellung von Mitarbeitenden,  die nicht der evangelischen Kirche angehören
Inhalt: Das „Mitarbeiter-Ausnahme-Gesetz“ gibt es seit Januar 1999. Darin wird bestimmt, dass Nicht-evangelische im Ausnahmefall eingestellt werden können, wenn keine geeigneten, evangelischen Bewerbungen vorliegen und die Einstellung zur Auftragserfüllung notwendig ist. Allerdings müssen die BewerberInnen Mitglied einer Kirche sein, die der Arbeitsgemeinschaft der Christlichen Kirchen in Deutschland angehört oder deren Gastmitglied ist (ACK-Klausel). Für den Dienst der Verkündigung und Seelsorge, in der Leitung kirchlicher Einrichtungen sowie im Dienst der Aus-, Fort- und Weiterbildung wird keine Ausnahme zugelassen. Weitere Informationen hier.

4. Regelmäßige Mitarbeitenden-Gespräche (MAG)
Der Landessynode wurde vorgeschlagen, das Pilotprojekt „Mitarbeitendengespräche“ zu beschließen. Dies lehnte sie ab und beschloss, die MAG als ganz normalen Bestandteil der zukünftigen Arbeit.  In der Begründung zum Pilotprojekt hieß es: „Das MAG ist ein Vier-Augen-Gespräch zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitenden, das die Arbeit des und der Einzelnen im Spannungsfeld von beruflicher Anforderung, Organisation, persönlicher Situation und Persönlichkeit betrachtet.“  Regelmäßige MAG als Instrumente der Personalentwicklung sind Voraussetzung und Grundlage einer erfolgreichen Zusammenarbeit und Personalführung. MAG dienen der Wahrnehmung und Begleitung, der Wertschätzung und Förderung der Beschäftigten, um sie in die Lage zu versetzen, die geforderten Aufgaben und die sich ständig verändernden fachlichen und persönlichen Anforderungen bestmöglich erfüllen zu können.  Weitere Informationen hier.

Text: Hannelore Morgenstern-Przygoda
Foto(s):