Die EKD hat den Wert des Religionsunterrichtes an Schulen in ihrer neuen Veröffentlichung EKD-Texte 109 unterstrichen. „Evangelischer Religionsunterricht gehört zum Kernbestand schulischer Bildung“, erklärt der EKD-Ratsvorsitzende, Präses Nikolaus Schneider. Die Publikation enthält den Kernlehrplan für evangelischen Religionsunterricht an der gymnasialen Oberstufe.
Aus dem Vorwort von Präses Nikolaus Schneider: „Evangelischer Religionsunterricht gehört zum Kernbestand schulischer Bildung. Deswegen muss der Religionsunterricht auch in einer sich verändernden gymnasialen Oberstufe seinen Stellenwert behalten. Denn von Bildung und Allgemeiner Hochschulreife kann nur dann die Rede sein, wenn die Schule auch Bildungsinhalte zur Sprache bringt, die Jugendliche und junge Erwachsene brauchen, um sich in ihrer Welt orientieren und ethisch verantwortlich handeln zu können. Zwar leistet der Religionsunterricht einen unverwechselbaren Beitrag zur Werteerziehung, doch geht seine Bedeutung darüber weit hinaus. Er vermittelt religiöse Kenntnisse und lehrt, im Bereich religiöser Phänomene zu unterscheiden und dialogfähig zu sein. Er bereitet junge Menschen darauf vor, vom Grundrecht auf Religionsfreiheit einen eigenständigen Gebrauch zu machen. Der in Grund- und Leistungskursen erteilte
Religionsunterricht sowie seine schriftliche und mündliche Abiturprüfung stellen zudem einen bedeutenden Impuls zur fachlichen und methodischen Weiterentwicklung des Evangelischen Religionsunterrichts insgesamt dar. Für die Kirche hat der Religionsunterricht in der gymnasialen Oberstufe und seine Verankerung in der Abiturprüfung daher eine große Bedeutung. Mit auf dem Spiel stehen das Bildungsverständnis der Wissens- und Lerngesellschaft und die Wissenschaftlichkeit der Theologie.
Anlässlich der Verabschiedung und Veröffentlichung der Einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung (EPA) der Kultusministerkonferenz (KMK) im Fach Evangelische Religionslehre wurde darauf hingewiesen, dass es sinnvoll und notwendig wäre, den mit den EPA vorgelegten Referenzrahmen inhaltlich auszugestalten und in einem „Kerncurriculum“ zu konkretisieren. In diesem Zusammenhang hat die Kirchenkonferenz der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) eine engere Zusammenarbeit der Gliedkirchen in den Fragen des Religionsunterrichts und seiner Unterstützungssysteme befürwortet. Damit reagiert sie unter anderem auf die zunehmende Professionalisierung der Schulfächer und deren Standardisierung und Evaluation in der KMK, die auch den Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach betreffen. Die damit verbundenen Anforderungen können immer weniger nur von einer Landeskirche geleistet werden und erfordern Landeskirchen-übergreifende Kooperationen.
Auf diesem Hintergrund hat die Konferenz der Referentinnen und Referenten für Bildungs-, Erziehungs- und Schulfragen in den Gliedkirchen der EKD (BESRK) eine
Kommission zur Erarbeitung eines Kerncurriculums für den Religionsunterricht in der gymnasialen Oberstufe eingesetzt. Es wurde von der BESRK unter inbeziehung
des Vorsitzenden der Kammer der EKD für Bildung und Erziehung, Kinder und Jugend – Prof. Dr. Friedrich Schweitzer – mehrfach beraten und einstimmig verabschiedet. Abschließend hat der Rat der EKD die Veröffentlichung des Kerncurriculums beschlossen.“
Download: http://www.ekd.de/download/ekd_texte_109.pdf
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