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Integration mit aufrechtem Gang – alle Projekte in unserer Landeskirche auf einen Blick


Der Präses der Evangelischen Kirche im Rheinland hat mit seinem Schreiben vom 3. Februar 2005 die Kirchengemeinden gebeten, bei der Integration von Zugewanderten weiterhin  aktiv zu werden. Er dankte zugleich allen für die bisher geleistete Arbeit und bat darum, in dem Bemühen nicht nachzulassen, Projekte der Integration voranzutreiben.

Das am 1. Januar 2005 in Kraft getretene Zuwanderungsgesetz kann dazu nur einen rechtlichen Rahmen bieten, ohne die gesamtgesellschaftliche Bereitschaft kann eine Integration nicht gelingen. Viele Chancen eröffnen sich in der Gemeinde, indem Räume und Foren angeboten werden, aber auch in Schulen und Tageseinrichtungen für Kinder. „Integrationskultur lebt aus einem wechselseitigen intensiven Austausch und verhindert, sich in Nischen und Ghettos abzukapseln oder abgedrängt zu werden“, so heißt es in dem Schreiben. Der Brief des Präses an die Kirchengemeinden im Netz hier.
Das neue Zuwanderungsgesetz schafft die gesetzlichen Voraussetzungen für die Einrichtung von Härtefallkommissionen. 
Die Evangelische Kirche im Rheinland begrüßt es deshalb, dass auch die Länder Hessen und Rheinland-Pfalz beabsichtigen, von der Verordnungsermächtigung in § 23a Aufenthaltsgesetz Gebrauch zu machen und eine Härtefallkommission einzurichten. Nordrhein-Westfalen und das Saarland haben entsprechende Verordnungen zum 01.01.2005 in Kraft gesetzt. Es bleibt abzuwarten, wie sich die unterschiedlichen Voraussetzungen für die Arbeit der Härtefallkommission in den Ländern in der Praxis bewähren.

Handgeld für mittellose Personen bei Abschiebungen
Das Land Nordrhein-Westfalen wie auch das Land Rheinland-Pfalz haben im Jahr
2004 per Erlass festgelegt, ein einmaliges Handgeld für mittellose Ausländerinnen
und Ausländer zu zahlen. Nunmehr kann nach Prüfung der Bedürftigkeit als
freiwillige Leistung des Landes ein einmaliges Handgeld an rückzuführende Ausländerinnen und Ausländer gezahlt werden, damit sie bei Ankunft im Heimatland die Weiterreise vom Zielflughafen/Grenzort zu ihrem Heimatort antreten können. Diese Regelung gilt nur für zwangsweise Rückführungen (= Abschiebungen). Für freiwillige Ausreisen besteht die Möglichkeit, über die Internationale Organisation für Migration (IOM) aus dem von Bund und Ländern hälftig finanzierten REAG-Programm Reisebeihilfen zu beantragen.
Die Auszahlung des Handgeldes nehmen in der Regel die zuständigen
Ausländerbehörden oder die in Amtshilfe tätigen Zentralen Ausländerbehörden, die die Zuführung zum Flughafen/Grenzort durchführen, vor. In Ausnahmefällen sind auch die Dienststellen des Bundesgrenzschutzes dafür zuständig.

Mitwirkung von Ärztinnen und Ärzten bei Rückführungsmaßnahmen
Eine gemeinsame Arbeitsgruppe von Vertretern der Konferenz der Innenminister  und -Senatoren der Länder und der Bundesärztekammer hat einen modifizierten  Informations- und Kriterienkatalog zu Fragen der ärztlichen Mitwirkung bei der Rückführung von Ausländerinnen und Ausländer erarbeitet. Dieser Katalog ist am 26.11.2004 vom Vorstand der Bundesärztekammer gebilligt worden. Das Land Nordrhein-Westfalen hat die ausgehandelte Vereinbarung per Erlass vom 16.12.2004 in Kraft gesetzt.
Der „Informations- und Kriterienkatalog“ soll den zuständigen Ausländerbehörden Hilfestellung für die Fälle geben, in denen die nicht freiwillig ausreisenden Ausländerinnen und Ausländer erst kurz vor einer Abschiebung zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse oder inlandsbezogene Vollstreckungshindernisse aus gesundheitlichen Gründen geltend machen. Ist in den Verfahren das Vorliegen solcher Hindernisse verneint worden, geht es im Normalfall bei der Prüfung nur um die Frage, ob aufgrund der geltend gemachten gesundheitlichen Gründe durch den Vorgang der Abschiebung (im wesentlichen die
Flugreise) eine erhebliche Gefahr für Gesundheit und Leben des Betroffenen besteht. Es stellt sich die Frage der medizinischen Versorgungslage im Zielstaat.
In der Frankfurter Rundschau ist ein Artikel zum Thema erschienen: Ärzte sollen
vor Abschiebungen genau hinsehen.

Zuwanderungsgesetz und Altfallregelung
Die Evangelische Kirche im Rheinland setzt sich dafür ein, dass möglichst kurzfristig  eine mit den Ländern abgestimmte „Altfallregelung“ für länger in Deutschland lebende  Menschen verabredet wird.  Menschen, die sich über mehrere Jahre in Deutschland aufhalten und die ihr Abschiebehindernis nicht zu vertreten haben, müssen Rechtssicherheit über ihren Aufenthalt erhalten, um sich integrieren zu können. Die Kirchenleitung bittet deshalb den Rat der EKD bei der Bundesregierung dafür einzutreten. Die Landessynode der Evangelischen Kirche im Rheinland hat dazu zwei Beschlüsse gefasst, nachzulesen hier

Konsequenzen für die kirchliche und diakonische Migrationsarbeit
Im Oktober 2004 fand die Synodalbeauftragtentagung mit dem Thema „Das Zuwanderungsgesetz und seine Konsequenzen für die kirchliche und diakonische Migrationsarbeit im  Rheinland“ statt. Herr Ministerialdirigent a. D. Hans Engel gab dazu eine Einführung in  das Zuwanderungsgesetz. Der Text eignet sich gut für die Information von Gemeindekreisen.Das Referat von Ministerialdirigent a. D. Hans Engel ist hier nachzulesen.


Europäische Asylrechtstagung  
Im Juni letzten Jahres trafen sich Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Spanien, der Türkei, Deutschland, Rumänien, Frankreich, Italien, Slowakei und Tschechien in  Malaga, um sich vor Ort über die Situation der „illegalen Einwanderer“ auf dem Seeweg  zu informieren.“Was sich vor und an Spaniens Küsten ereignet, gilt auch für  andere EU-Außengrenzen“, sagte Landeskirchenrat Jörn-Erik Gutheil. Die 8. Europäische Asylrechtstagung wird voraussichtlich im September 2005 mit  dem Thema „Transit auf dem Balkan“ in Sarajevo stattfinden. Die Tagung ist dokumentiert. Sie ist hiererhältlich:
Evangelische Kirche im Rheinland, Landeskirchenrat Jörn-Erik Gutheil, Hans-Böckler-Str.  7, 40476 Düsseldorf, E-Mail: joern-erik.gutheil@ekir-lka.de  


Fortbildungskalender Migration
 
Die Evangelische Kirche im Rheinland hat zusammen mit dem Diakonischen Werk der EKiR den  neuen Fortbildungskalender 2005 für die Arbeit mit Flüchtlingen, Neuzuwanderern sowie  Menschen mit Migrationshintergrund herausgegeben. Neben Fachtagungen sind auch  Informationsveranstaltungen für Interessierte vorgesehen.  Der Fortbildungskalender Migration 2005 im Netz: http://www.ekir.de/ekir/559_31203.asp  


Die Vorbereitungstagung zur „Woche der ausländischen Mitbürger –  Interkulturelle Woche“ (25.09.-01.10.2005) mit dem Thema „Miteinander Zusammenleben gestalten“  fand vom 4. – 5. Februar 2005 in Leipzig statt. Weitere Informationen: http://www.woche-der-auslaendischen-mitbuerger.de  oder beim Ökumenischen Vorbereitungsausschuss, Postfach 16 06 46, 60069 Frankfurt  


Das Evangelische Erwachsenenbildungswerk Westfalen und Lippe e.V. hat die Broschüre „Migration/Integration“ herausgegeben. Die Broschüre bietet einen Überblick über Aktivitäten in den Bereichen Sprache, Arbeitswelt- und berufsbezogene Bildung, Gemeinwesenarbeit, Interreligiöser Dialog. Die hier vorgestellten „Best Practice“-Beispiele zeichnen sich durch inhaltliche Vielfalt, kontroverse Standpunkte, Originalität und überregionale Bedeutung aus. Neue Projekte und innovative Ansätze sind die Antwort der Evangelischen Erwachsenenbildung auf neue und veränderte Anforderungen in diesem Bereich. Bezug: Evangelisches Erwachsenenbildungswerk Westfalen und Lippe e.V., Haus landeskirchlicher Dienste, Olpe 35, 44135 Dortmund, Tel. 0231-5409-40 oder Fax 0231-5409-49  Link: http://www.ebwwest.de  


PICUM Newsletter
– Platform for International Cooperation on Undocumented Migrants  Dieser Newsletter konzentriert sich auf Nachrichten und politische  Entwicklungen im Bereich der sozialen Grundrechte für Menschen ohne Papiere in Europa. Nach  Ländern gegliedert, werden Nachrichten aus den EU-Mitgliedsstaaten und der Schweiz  sowie der USA gegeben. Es weist auf Veranstaltungen hin und gibt Informationen zu  weiteren Veröffentlichungen.  http://www.picum.org  


In der Weihnachtszeit landeten 52.616 Euro in den Spendentopf des Vereins „RADIO SALÜ – Wir helfen e.V„. Die gesamte Spendensumme wird ohne Abzug den  kirchlichen Wohlfahrtsverbänden im Saarland zur Verfügung gestellt. Diese stellen durch  ihre Erfahrung und ihre Kontakte zu betroffenen Familien sicher, dass mit jedem  Spenden-Euro saarländischen Kindern in Not geholfen wird. Einzelspender, Kindergärten,  Grundschulen, Vereine und Firmen haben sich verstärkt mit verschiedenen Aktionen dafür  eingesetzt, dass die Not von Kindern und Jugendlichen im Saarland gelindert werden kann.  Links: http://www.evangelische-radiokirche-saar.de oder http://www.salue.de/helfen
 

Buchvorstellung „Migration, Flucht und Behinderung“  
Erstmals werden in diesem Band in kompakter Form Beiträge vorgestellt, die die Thematik Migration, Flucht und Behinderung aus rechtlicher, sozialpolitischer und ethischer Sicht erörtern. Hierbei wird der Blickwinkel ebenso auf die Herkunftsregionen  der ZuwanderInnen gelenkt als auch auf das Aufnahmeland Deutschland, das  eingebunden ist in die Rechtslage der Europäischen Union.  Es ist ein Tagungsband eines Symposiums, das im Mai 2003 in Königswinter stattfand. Das Buch ist zu einem Preis von 13,90 EUR zzgl.2,50 € Versandpauschale bei: Behinderung und Entwicklungszusammenarbeit e.V., Wintgenstr. 63, 45239 Essen, Tel.:  0201-4087745 oder Fax: 0201-4087748, oder im Buchhandel erhältlich.  Link: http://www.bezev.de
 

Behinderung und Migration – doppelte Hürde?  
Behinderung ist grenzüberschreitend und hängt nicht vom Pass ab. Unter den Ausländerinnen und Ausländern und zahlreichen Migrantinnen und Migranten mit deutscher Staatsangehörigkeit sind viele von Behinderung betroffen. Die Hürde, vor der sie in ihrem täglichen Leben stehen und die sie überwinden müssen, ist oftmals eine doppelte. Am 3. Dezember 2003 fand dazu in Rheinland-Pfalz ein V. Integrationsforum statt. Einführung in die Thematik als auch die Vorstellung landesweiter Anlaufstellen waren ein Teil dieser Tagung. Die dazu erschienene Dokumentation ist zu erhalten über Behinderung und Entwicklungszusammenarbeit e.V., Wintgenstr. 63, 45239 Essen, Tel.: 0201-4087745 oder Fax: 0201-4087748 oder E-Mail: info@bezev.de  


Wettbewerb: „Erfolgreiche Integration ist kein Zufall. Strategien kommunaler Integrationspolitik.“
 
Mit welchen Strategien versuchen Kommunen die Integration von Zuwanderern zu verbessern? Dieser Frage geht der gemeinsame Wettbewerb von Bertelsmann Stiftung und  Bundesministerium des Innern nach. 107 Bewerbungen aus fast allen Bundesländern, aus kleinen Gemeinden, großen Städten und Kreisen waren in der Stiftung eingegangen. Es gab ein breites Spektrum von Handlungsansätzen. Die Jury hat nun 23 Kommunen für die Endrunde ausgewählt; darunter auch: Arnsberg, Essen, Kreis Mettmann, Solingen und Saarbrücken. Die Verleihung der mit insgesamt 50.000 Euro dotierten Preise ist für Juni 2005 geplant. Link: http://erfolgreiche-integration.de  


Projektstelle „Illegalität“
 
Das Diakonische Werk der EKiR, die Evangelischen Kirche im Rheinland, die Evangelische Kirche von  Westfalen sowie das Diakonische Werk in Westfalen führen gemeinsam ein Projekt zur Bearbeitung der Problematik von Menschen ohne Aufenthaltsstatus durch. Aufgabe dieser Projektstelle ist es unter anderem, Multiplikator für Kirchengemeinden und Beratungsstellen zu sein, in dem Informationen über Projekte und Beratungserfahrungen gesammelt und weitergegeben werden. Des weiteren wurden zum Thema „Illegalität“ verschiedene Workshops angeboten und Informationsbriefe weitergegeben. Thema eines Infobriefes war die Problematik der Beschulung von Kindern ohne Aufenthaltsstatus, die über keinerlei gültigen Aufenthaltstitel mehr verfügen, oder die noch nie einen Aufenthaltstitel für Deutschland  besessen haben. Weitere Informationen sind zu erhalten über: Projekt „Illegalität“, Uli Sextro,  Postfach 10 20 28, 40011 Düsseldorf, E-Mail: Projekt-Illegalitaet@gmx.de  

Quellenangabe
EKiR-Newsletter Integration mit aufrechtem Gang, Nachrichten über Projekte zur „Integration mit aufrechtem Gang“ in der Evangelischen Kirche im Rheinland (EKiR), Landeskirchenrat Jörn-Erik Gutheil, Postfach 30 03 39, 40403 Düsseldorf, Telefon 0211/45 62-350,  Fax -433, Email:
brigitte.winterhalter@ekir-lka.de

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Text: Evangelische Kirche im Rheinland
Foto(s): Evangelische Kirche im Rheinland