You are currently viewing „Ich steh zur Wahl – Ich geh zur Wahl“: Gemeinden suchen Kandidierende für die Presbyteriumswahlen 2024

„Ich steh zur Wahl – Ich geh zur Wahl“: Gemeinden suchen Kandidierende für die Presbyteriumswahlen 2024

Die nächsten Presbyteriumswahlen finden am 18. Februar 2024 statt. Am 16. Juni endet die erste Vorschlagsfrist für Kandidatinnen und Kandidaten. Spätestens Mitte September müssen dann alle Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen worden sein. Wir geben in unserer Reihe bis Ende Juli einen Überblick über Presbyterien, was die Aufgaben eines Presbyters/einer Presbyterin sind, wer wählbar ist, und viele weitere interessante Fakten und Hintergründe. „Ich steh zur Wahl – Ich geh zur Wahl“, dieses zweigeteilte Motto begleitet die Presbyteriumswahlen 2024 in der Evangelischen Kirche im Rheinland. Alle Artikel sind anschließend auf www.kirche-koeln.de zu finden.

Was sind Presbyterinnen und Presbyter?

Presbyterinnen und Presbyter sind für die Dauer von vier Jahren gewählte Ehrenamtliche, die gemeinsam mit Pfarrerinnen und Pfarrer die Gemeinden in der Evangelischen Kirche im Rheinland leiten.

Was ist die Aufgabe von Presbyterinnen und Presbyter?

Presbyterinnen und Presbyter haben Interesse an der Leitung und dem Aufbau der Gemeinde mitzuwirken und bringen ihre Fähigkeiten für diese ein. Außerdem können sie in einzelnen Fachausschüssen mitarbeiten, die der eigenen Neigung entsprechen. Thematisch geht es dabei zum Beispiel um Theologie oder Finanzen, Gebäude, Kinder- und Jugendarbeit oder um Diakonie.

Wer ist wählbar und wie können Wahlvorschläge eingereicht werden?

Wählbar sind alle zur Leitung und Aufbau der Kirchengemeinde geeigneten Gemeindemitglieder, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt und konfirmiert oder Konfirmierten gleichgestellt sind. Jedes wahlberechtigte Mitglied einer Kirchengemeinde kann bis zum Ablauf der Vorschlagsfrist schriftlich Wahlvorschläge beim Verwaltungsamt und jedem Mitglied des Presbyteriums abgeben. Eine zweite Chance, Wunschkandidaten vorzuschlagen oder sich vorzuschlagen zu lassen, gibt es noch einmal in den öffentlichen Gemeindeversammlungen im September 2023. Auf diese Weise vorgeschlagene Kandidatinnen und Kandidaten müssen ihre Kandidatur-Bereitschaft persönlich oder schriftlich erklären und den sich den anwesenden Gemeindegliedern vorstellen oder vorgestellt werden.

Was ist diesmal neu?

Bei der Presbyteriumswahl 2024 können Gemeindemitglieder in der rheinischen Kirche erstmals ihre Stimme auch online abgeben. Mitarbeitende in den Verwaltungen können sich am 12. Dezember online über den Ablauf der digitalen Wahl informieren.

Hier finden Sie weitere Informationen.

Text: APK
Foto(s): APK