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Dr. Joachim Stamp, NRW Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration in der Melanchthon-Akademie

„Hierbleiben statt Abschieben“ – Veranstaltung der Melanchthon-Akademie

Das Bündnis „Köln zeigt Haltung“ veranstaltete in der Melanchthon-Akademie eine Fachtagung zur Neuregelung des Aufenthaltsrechtes

Auf einer Fachtagung in der Melanchthon-Akademie Köln (MAK) nahm das Bündnis „Köln zeigt Haltung“ die im August 2019 und Anfang 2020 in Kraft getretenen Änderungen des sogenannten Migrationspakets intensiv in den Blick. Es wurde informiert und diskutiert, etwa über Verschärfungen bei Abschiebungen, eine neue Duldungsform, die zunehmende Erschwernis bei Asylverfahren.

„Mit politisch Verantwortlichen von Bund und Land sowie der Stadt über die Motive und Ziele der Gesetzesverschärfungen zu diskutieren und Handlungsmöglichkeiten zu erörtern“, lautete das Ziel der Tagesveranstaltung. Zumindest kurz im Gespräch mit den gut neunzig Teilnehmenden, darunter zahlreiche haupt- und ehrenamtlich in der Flüchtlingsarbeit Engagierte, war auch Dr. Joachim Stamp (FDP), Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW.

„Köln zeigt Haltung”

„´Köln zeigt Haltung´ besteht seit fast zwei Jahren“, begrüßte MAK-Studienleiter Joachim Ziefle. Mehr als vierzig Organisationen und Initiativen im Raum Köln gehören dem Bündnis an. Darunter Willkommensinitiativen, zivilgesellschaftliche Vereine und Initiativen, kirchliche und religiöse Organisationen, Parteien, Gewerkschaften, Verbände und zahlreiche Einzelpersonen. „Köln zeigt Haltung“ zeichne sich durch gesellschaftspolitisches Engagement aus, so Dr. Wolfgang Uellenberg-van Dawen. Das Bündnis arbeite im Interesse und zum Schutz von geflüchteten Menschen. Zugleich bemühe es sich um ein hohes Maß an sachlicher Kompetenz.

politische, juristische und unterstützende Sicht

Zunächst wurden die Gesetzesänderungen in drei Stellungnahmen aus politischer, juristischer und Sicht der Flüchtlingsräte bewertet. Nacheinander traten Dr. Joachim Stamp, Rechtsanwalt Michael Heim und Birgit Naujoks, hauptamtliche Geschäftsführerin beim Flüchtlingsrat NRW, ans Rednerpult. Nach der Mittagspause folgten Bewertungen aus der Perspektive von Betroffenen, Workshops und Berichte, eine Podiumsdiskussion darüber, wie es in Köln weitergehen könne/müsse und die Vorstellung von flüchtlingspolitischen Wahlprüfsteinen.

Schattenseiten des ‚Migrationspakets‘

Für Minister Stamp überwiegen die Schattenseiten des „Migrationspakets“. „´Duldung light´ halte ich für grundsätzlich falsch“, verurteilte er die neue Duldungsform für Personen mit ungeklärter Identität und solchen, denen vorgeworfen wird, an der neuen „besondere Passbeschaffungspflicht“ nicht entsprechend mitwirken zu wollen. Die Duldung müsse erleichtert werden, nicht erschwert. Stamp, stellvertretender NRW-Ministerpräsident, sieht ebenso Handlungsbedarf beim verschärften Beschäftigungsverbot. Wenn Menschen nicht zurückzuführen seien, sei es gut, dass man den Schalter umlege und ihnen ermögliche zu arbeiten.

Das „Migrationspaket“ habe auch für die Ausbildung keine Verbesserung gebracht. Engpässe bestünden in allen Bereichen. Mit solchen Mini-Schritten ließen sich Probleme der Migration nicht lösen. Aktive Migrationspolitik sehe anders aus. Man wolle nicht straffällig gewordenen Asylbewerbern faire Bleibeperspektiven bieten. Weite Teile der Gesellschaft erwarteten andererseits, dass man konsequent gegen Straftäter und Gefährder vorgehe. „Wir werden in NRW unseren Weg gehen“, sagte Stamp. Man nutze über den Erlassweg „unseren Spielraum für die betroffenen Geduldeten“. Integration solle das Ziel sein.  Das sei sinnvoll auch für unsere Gesellschaft insgesamt.

Sterben im Mittelmeer beenden

Vertretende der Lokalgruppe Köln des Bündnisses „Seehäfen – Schafft sichere Häfen“ hatten Stamp vor dem Betreten der MAK aufgefordert, sie bei der Rettung von Bootsflüchtlingen zu unterstützen. Auch in den griechischen Lagern herrschten menschenunwürdige Zustände. In seiner Stellungnahme vor den Tagungsteilnehmenden wehrte sich Stamp vehement gegen den in sozialen Netzwerken erhobenen Vorwurf, er wolle Ertrinkende zur Abschreckung nutzen: „Ich habe mich immer und überall zur Seenotrettung bekannt.“ Wenn die EU versage, habe jede andere Form der Seenotrettung ihre Berechtigung.

Er habe Kritik geübt am Vorschlag bzw. Beschluss von Kommunen auch in NRW, freiwillig Bootsflüchtlinge aufzunehmen, so Stamp. Ihm gehe es darum, Geflüchtete, die mit Booten kämen, nicht privilegiert zu behandeln gegenüber denen, die zu Fuß oder im Flieger kämen. Dies stärke die Propaganda von kriminellen Schleppern. Und man müsse überlegen, welches Signal man damit in die entsprechenden Länder sende. „Wir haben eine gemeinsame Verantwortung zu überlegen, wie wir das Sterben im Mittelmeer beenden“, so Stamp. „Wir behandeln alle gleich.“ NRW werde sich seiner humanitären Verantwortung nicht entziehen.

Überforderung der Kommunen

Eine Teilnehmerin dankte dem Minister für seine kritische Kommentierung des Rückführungsgesetzes. Doch weshalb könnten Kommunen keine Orte von Migrationspolitik sein, fragte sie: „Alles was im täglichen Leben passiert, passiert in den Kommunen.“ Diese hätten das Recht mitzusprechen. Stamp erwiderte, dass Kommunen keine Aufnahmeprogramme machen könnten, weil sie nicht sicherstellen könnten, dass Betroffene in der Kommune blieben. Kommunalverwaltungen seien mit der Frage nach der rechtlichen Aufnahme von Geflüchteten hoffnungslos überfordert.

Es gebe in einzelnen Kommunen bereits Veränderungen, so Stamp. Im Sommer habe er persönlich mit Mitarbeitenden in Ausländerbehörden in NRW über die Notwendigkeit eines Mentalitätswechsels gesprochen. Man müsse den Praktikern erklären, dass wir diejenigen die sich um Integration bemühten hier behalten wollten, wünscht sich Stamp, um Verbindlichkeit in das Thema hinein zu bekommen.

Recht kann falsch angewendet werden

Rechtsanwalt Michael Heim bewertete die Gesetzesänderungen aus juristischer Sicht. Das Paket habe erkennbare Ziele und Schwerpunkte. Es sei ein legitimes Interesse des Staates zu fragen, wer die Asylbewerber seien. Aber grundsätzlich zu unterstellen, Asylbewerber würden bewusst oder aus Eigensinnigkeit nicht an der Identitätsklärung mitwirken, sei nicht nachvollziehbar. Jeder wisse, wie sehr sich die Menschen bemühten. Recht könne falsch angewandt werden, sprach er von einer gewissen Beliebigkeit. Zudem bestehe das Problem der Ermessensentscheidungen. Diese seien gerichtlich kaum überprüfbar. So sei in den letzten Jahren bei vielen Entscheidungen eine gegenteilige genauso legitim gewesen.

Sehr kritisch bewertete Heim, dass das für eine Duldung und für Abschiebungsverbote von erkrankten und traumatisierten Personen notwendige ärztliche Attest nun allein von qualifizierten Ärzten ausgestellt werden dürfe. Dies schließe die streng ausgebildeten Psychologischen Psychotherapeuten aus. „Mit heißer Nadel gestrickt“, erklärte Helm. Denn etliche Gerichte hätten in der Vergangenheit ausdrücklich Psychologische Psychotherapeuten für sehr befähigt in der Sache erklärt.

Extreme Eingriffe in Freiheitsrechte

Heim bezeichnete es als eine im Grunde „fern liegende Idee“ hält es Heim, dass nun Wohnungen ohne richterlichen Beschluss betreten werden dürften, um Asylbewerber abzuholen. Begründung des Gesetzgebers: Dies stelle keine Durchsuchung dar. „Das kann man nicht machen“, betonte Heim. Das sei das Gegenteil von Artikel 13 des Grundgesetzes, der das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung gewährleiste. Ebenso unverständlich sei für ihn die Erweiterung der Abschiebungshaft. Diese könne jetzt, ohne Klärung aller Gründe, „auf Vorrat“ erfolgen, denn Gründe könnten nachgeliefert werden. Darin sieht Heim, der willkürliche Festnahmen befürchtet, einen extremen Eingriff in das Freiheitsrecht.

Unzuverlässige Zahlen

Wie Michael Heim nahm Birgit Naujocks eine ebenso engagierte wie umfangreiche Einschätzung vor – aus Sicht der Flüchtlingsräte. Die hauptamtliche Geschäftsführerin beim Flüchtlingsrat NRW hält weder die Art und Weise des Zustandekommens des Migrationspaketes für würdig, noch die anhaltende Stimmungsmache gegen Geflüchtete. So habe 2017 die CSU suggeriert, es gebe über 500.000 abgelehnte Asylbewerber. Dabei habe diese verschwiegen, dass davon über 80 Prozent ein Aufenthaltsrecht gehabt hätten. Ebenso wenig werde in der Regel dargestellt, „dass tatsächlich die meisten der rechtskräftig ausreisepflichtigen Personen Deutschland verlassen – entweder freiwillig oder zwangsweise“.

Die Juristin kritisierte die aus verschiedenen Gründen unzuverlässigen Zahlen des Ausländerzentralregisters. Mit solchen Zahlen werde Stimmungsmache betrieben, würden Gesetzesverschärfungen vorangetrieben. „Aus unserer Sicht gibt es keinen problematischen Missstand bei der Durchsetzung der Ausreisepflicht.“

Integration und Teilhabe wird systematisch verhindert

„Es ist zu befürchten, dass sich die Kultur im rechtlichen und administrativen Umgang mit Schutz, Bleiberecht und Integration suchenden Menschen sowohl für die Betroffenen wie auch für die Einwanderungsgesellschaft weiter und nachhaltig verschlechtert.“, sagte Naujoks. „Die Integration und Teilhabe von Asylsuchenden und Geduldeten soll systematisch verhindert werden.” Die gesamte Existenz der Betroffenen solle auf möglichst vielen Ebenen ausländer- und sozialrechtlich prekarisiert werden, um eine Eingliederung in die Gesellschaft zu unterbinden und sie dadurch unproblematisch ´abschiebereif´ zu machen. Leider setzt die Politik darauf, den Abschiebevollzug auszubauen und Flüchtlinge massenhaft wie Straftäter zu behandeln.

„Es fängt an beim Asylverfahren; es wird zunehmend erschwert, den zustehenden Schutz auch tatsächlich zu bekommen“, so Naujoks. Die stark verlängerte Pflicht zum Leben in Landesaufnahmeeinrichtungen (LAE) verhindere gesellschaftliche Teilhabe. Zudem könne dadurch verhindert werden, dass Asylsuchende und Geduldete über eine Integration in den Arbeitsmarkt sich eigenständig eine „Bleibeperspektive“ schaffen könnten. Zwar bestehe nun ein rechtlicher Zugang, aber praktisch „dürfte es äußerst schwierig sein, eine Ausbildung oder Beschäftigung aus einer LAE heraus aufzunehmen“.

„Duldung light“

Naujoks erläuterte, dass für Menschen mit prekärem Aufenthalt, insbesondere Duldung, Leistungskürzungen beschlossen worden seien: „Erhöhung des Ausreisedrucks vor allem durch Sanktionen.“ Manche Begründungen, etwa die des angeblichen Minderbedarfs alleinstehender Flüchtlinge in Sammelunterkünften, muteten an wie Realsatire, sagte Naujoks. Tatsächlich: In einer von ihr zitierten Begründung heißt es, dass ein Zusammenwirtschaften von Leistungsberechtigten in Sammelunterkünften erwartet werden könne. Sie bildeten eine Schicksalsgemeinschaft.

Der neue Aufenthaltsstatus „Duldung light“ liege noch unterhalb der Duldung, sprach Naujoks von einer Irreführung des Gesetzgebers. „Duldung light“ umfasse neben Menschen mit ungeklärter Identität auch Personen, deren Identität durchaus bekannt sein könne, aber „denen vorgeworfen wird, ihrer Passbeschaffungspflicht nicht nachzukommen“. Menschen mit der „Duldung light“ unterlägen pauschal einem Arbeitsverbot und einer Wohnsitzauflage, so Naujoks. Wer habe etwas davon, was bringe es, Menschen von Arbeit fernzuhalten, fragte sie. Und warnte davor, das durch eine solche Politik „Menschen verelendeten oder auch psychisch krank“ würden.

Text: Engelbert Broich
Foto(s): Engelbert Broich