Christliche Patientenvorsorge

Die Deutsche Bischofskonferenz und der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland in Verbindung mit weiteren Mitglieds- und Gastkirchen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland haben 2011 eine gemeinsame "Christliche Patientenvorsorge" erarbeitet. Dieses Dokument enthält eine Absage an die aktive Sterbehilfe sowie die ärztliche Beihilfe zur Selbsttötung. Die Patientenvorsorge besteht aus einer Handreichung und einem Formular und ist eine Überarbeitung der 1999 in erster und 2003 in zweiter Auflage veröffentlichten Christlichen Patientenverfügung. Die erneute Überarbeitung wurde notwendig durch das am 1. September 2009 in Kraft getretene »Dritte Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts«. Schon der Titel »Patientenvorsorge« verdeutlicht dies. Er bezieht sich nicht mehr nur auf die eigentliche Patientenverfügung, sondern umfasst drei andere Möglichkeiten selbstbestimmter Vorsorge: Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Äußerung von Behandlungswünschen. Diese vier Möglichkeiten der Patientenvorsorge bringen den Willen eines entscheidungsfähigen Menschen im Vorfeld einer Erkrankung oder des Sterbens zum Ausdruck. Sie werden wichtig, wenn der Patient entscheidungsunfähig wird, das heißt, aufgrund einer Erkrankung oder Verletzung außer Stande ist, seinen aktuellen Willen zu äußern.

Evangelische Kirche in Deutschland

Patientenvorsorge: Für und Wider

Mit der neuen "Christlichen Patientenvorsorge" solle ein Weg zwischen unzumutbarer Verlängerung und nicht verantwortbarer Verkürzung des Lebens aufgezeigt werden, erläuterten evangelische und katholische Bischöfe bei der Präsentation der Patientenvorsorge im Januar 2011. Doch das Dokument stieß nicht überall auf Beifall: So kritisierte der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung, die christliche Patientenverfügung sei keine wirkliche Hilfe. Für die schwierigen Praxisfälle einer demenziellen Erkrankung beispielsweise fehlten überzeugenden Hinweise für eine Verfügung, die den Menschen die Möglichkeit biete, Behandlungen abzulehnen oder gewünschte Behandlungen einzufordern. Entsprechendes gelte auch für die Ausführungen zum Wachkoma.

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Wenn Menschen sterben wollen – Eine Orientierungshilfe zum Problem der ärztlichen Beihilfe zur Selbsttötung

Mit den ethischen Fragen rund um die kontrovers diskutierte "Tötung auf Verlangen" hat sich die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) immer wieder befasst. "Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) ist dem Schutz des menschlichen Lebens und der menschlichen Würde verpflichtet. Dies gilt für das menschliche Leben in all seinen Phasen; es gilt deshalb auch und in besonderer Weise an den Grenzen und Rändern des Lebens", so heißt es in der 2008 erschienenen Orientierungshilfe.

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