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Hartz IV und Arbeitslosengeld II – das Kölner Arbeitslosenzentrum (KALZ) hilft

Das Kölner Arbeitslosenzentrum (KALZ) e.V., Herbrandstraße 7, gelegen gegenüber dem Bezirksrathaus in Ehrenfeld, bietet unbürokratisch und kostenfrei professionelle Sozialberatung und Hilfe bei allen Fragen zur Arbeitslosigkeit und zum Sozialhilfebezug. Von Juli bis Oktober wartet das KALZ mit einem zusätzlichen Angebot auf: Jeden ersten Freitag im Monat laden die Sozialarbeiter der Einrichtung, Hedel Wenner und Bernd Mombauer, Arbeitslose, SozialhilfeempfgängerInnen und andere Interessierte zu Vorträgen mit wechselnden Themen zu aktuellen Fragen des Arbeitslosen- und Sozialhilferechts ein.


Die Gesetzesänderungen sind gravierend
„Die Vorträge sollen ein Mittel sein, um unsere Beratung besser leisten zu können“, sagt Wenner. Denn der Informationsbedarf der von Arbeitslosigkeit und Armut betroffenen Menschen sei enorm gestiegen. „Das liegt auch daran, weil die Menschen sehr viel Angst haben vor dem, was kommen wird.“ Der Umbau des Sozialstaates und die Gesetzesänderungen durch Hartz I bis IV seien ungeheuer gravierend. „Die Gesetze verschärfen sich. Ganz vielen Pflichten stehen wenigen Rechten gegenüber. Die Gesetze verschlechtern die Lebenssituationen der Menschen und lösen bei den Betroffenen existentielle Notsituationen aus“, erläuterte Mombauer. Durch „Hartz IV“, das ab 2005 die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe für Erwerbsfähige zum „Arbeitslosengeld II“ beinhaltet, werde die Schuldenproblematik wachsen und die Obdachlosigkeit zunehmen.
„Das Hartz-IV-Gesetz ist ein hohes Kontrollorgan“, sagte Wenner. Denn dort gibt es eine Zumutbarkeitsregel, die besagt, dass ungeachtet der persönlichen Eignung und Neigung grundsätzlich jede angebotene, zumutbare Arbeit angenommen werden muss. Arbeitslose, die sich weigern, können die Existenzmittel gekürzt werden. Jugendlichen unter 25 können sie sogar für drei Monate gesperrt werden.
„Die Rückmeldung auf unser Vortragsangebot ist enorm“, so die Sozialpädagogin Wenner. Dies belegte auch die Auftaktveranstaltung im voll besetzten Café des KALZ. „Den meisten von Ihnen brennt sicherlich ´Hartz IV´ unter den Nägeln“, begrüßte Wenner die rund 20 Teilnehmenden. „Aber wir möchten die vielen Rechtsverordnungen, die dieses Gesetz noch braucht, abwarten“, verwies sie auf die September- und Oktober-Termine.

Wer soll sich da noch auskennen? „Unterschiedliche Aussagen zu einem Sachverhalt“
Alsdann gaben sie und Mombauer einen Überblick über das, „was im Augenblick passiert“, was sich 2003 und 2004 im Sozialgesetzbuch III geändert hat, was Gesetzes- und Verwaltungsgrundlage ist. Etwa, was die Berechnung und Bezugsdauer von Arbeitslosengeld betrifft, die Reduzierung der Arbeitsberschaffungsmaßnahmen, die Absenkung der Vermögensfreibeträge, die Verringerung der Eingliederungszuschüsse, die Verschärfung der Sperrzeitenregelungen. „Da habe ich aber vom Arbeitsamt was anderes gehört“, warf eine Teilnehmerin ein. Das sei ein bekanntes Problem, sagten die beiden Sozialarbeiter. Es könne durchaus sein, dass dort unterschiedliche Aussagen zu einem Sachverhalt gemacht würden. Mitunter würden die Mitarbeitenden sogar nicht korrekte oder auch gar keine Informationen erteilen. Diese Erfahrung hat eine zweite Teilnehmerin bereits hinter sich. Sie beklagte sich allgemein, „dass von denen da oben keiner mit uns spricht“. Und die Ignoranz mancher Sachbearbeiter empört sie geradezu: „Ein Mitarbeiter des Arbeitsamtes antwortete mir auf meine Fragen, dass er jetzt zwar zwei Stunden über `Überbrückungsgeld` referieren könne, doch ich sollte mir besser einfach die Info-Broschüre mit nach Hause nehmen. Es fehlte nur noch, dass er dabei die Füße auf dem Tisch hatte.“

Der nächste Vortrag am 7. August widmet sich noch einmal den Gesetzesänderungen durch „Hartz III“ (Berechnung und Bezugsdauer von Arbeitslosengeld, ABM, Weiterbildung, Sperrzeiten u.a.). Am 3. September und 1. Oktober geht es dann um „Hartz IV“, das „Arbeitslosengeld II“ (Höhe und Dauer, Zumutbarkeit von Arbeit, Bedarfsgemeinschaften), das zum 1. Januar 2005 in Kraft treten soll. Die Themen der folgenden Termine am 5. November und 3. Dezember stehen noch nicht fest. Wegen der begrenzten TeilnehmerInnenzahl ist eine frühzeitige verbindliche Anmeldung unter Telefon 0221-5461072 erforderlich.

Tipp:
Das KALZ bietet auch ganz konkrete Beratungen im Einzelfall an, etwa beim Ausfüllen des Fragebogens „zum Arbeitslosengeld II“. Der WDR hat darüber berichtet. Nachzulesen hier.

Text: Engelbert Broich
Foto(s): Engelbert Broich