Von A wie Abendmahl über K wie Konfirmation und T wie Taufe bis Z wie Zehn Gebote – hier finden Sie das Kirchen-ABC. Lassen Sie sich inspirieren:

Abendmahl / Abendmahlsgottesdienste

Der Begriff „Abendmahl“ ist – im Unterschied zur Bezeichnung „Eucharistie“ im katholischen, anglikanischen und orthodoxen Christentum – typisch evangelisch. Er meint die gottesdienstliche Abendmahlsfeier, die an das letzte Mahl Jesu erinnert. Dieses Mahl, versinnbildlicht in den sogenannten Elementen „Brot“ und „Wein“, hat Jesus von Nazareth mit seinen Jüngern vor seiner Verhaftung, seinem Prozess und seinem Tod begangen; das Neue Testament in allen Evangelien und in den Briefen des Paulus berichtet von diesem Mahl erstaunlich präzise. In diesem Mahl, das von Jesus im Rahmen des Passahfestes gefeiert wird, erinnert Jesus an den Bund und die Befreiungstaten Gottes, knüpft seine eigene bevorstehende Leidensgeschichte daran an und deutet sie als ein Geschick, das er für andere erleidet und in dem Gott ihn nicht alleine lassen werde. Die frühe christliche Gemeinde hat nach der Auferweckung Jesu von den Toten dieses Mahl regelmäßig gefeiert und es so verstanden, dass die feiernde Erinnerung eine lebendige Gegenwart Jesu Christi in seiner Gemeinde bedeutet. Die Reformatoren des 16. Jahrhunderts haben diese biblische Bedeutung des Abendmahles in den Vordergrund gerückt und deshalb das Abendmahl ein „Sakrament“ oder „Zeichen“ genannt, das auf Jesus selbst zurückzuführen sei. Das Abendmahl wird im evangelischen Gottesdienst mindestens einmal im Monat und an allen hohen kirchlichen Feiertagen gefeiert. Die evangelische Kirche betont, dass jeder Christ, der auf die Gegenwart Jesu in der Abendmahlsfeier hofft und vertraut, zu diesem Mahl eingeladen ist. Einen Ausschluss von der Mahlfeier gegenüber Christen anderer Kirchenzugehörigkeit kennt die evangelische Kirche nicht. In der Regel laden evangelische Gemeinden auch Kinder, die auf die Bedeutung des Abendmahls vorbereitet worden sind, zum Mitfeiern ein. Selbstverständlich werden auch in den Gemeinden des Evangelischen Kirchenverbands Köln und Region regelmäßig Abendmahlsgottesdienste gefeiert – zu finden in den aktuellen Gottesdienstterminen. (Martin Bock)

Advent – Adventsgottesdienste

In der Zeit vor Weihnachten begeht die Christenheit den Advent. Die vier Adventssonntage geben dieser Festzeit ihren Rahmen. Der Begriff stammt von dem lateinischen Wort „adventus“ und bedeutet „Ankunft“. In der Adventszeit warten Christinnen und Christen auf die Ankunft Gottes auf Erden. Die Adventszeit soll eine Zeit der Vorbereitung sein. Daher ist der Advent als Zeit der Besinnung und der Umkehr gedacht. Adventsgottesdienste erfahren oft eine besondere Gestaltung. In manchen Gemeinden gibt es zusätzliche Gottesdiensttermine in der Adventszeit, beispielsweise am Abend.

Amtshandlungen und ihre Form: Agende / Liturgie

Eine Agende (lateinisch: „was zu tun ist“) enthält alle liturgischen Texte, die für einen Gottesdienst benötigt werden, sowie entsprechende Angaben, wie damit zu verfahren ist. Sie legt die Struktur und die Reihenfolge der Amtshandlungen eines Gottesdienstes fest. Pfarrerinnen und Pfarrer sind an die Agende gebunden – mit Zustimmung des Presbyteriums können Gemeinden aber auch Gottesdienste in anderer Form feiern.
Der idealtypische Ablauf eines Gottesdienstes besteht aus vier Abschnitten: Eröffnung und Anrufung, Verkündigung und Bekenntnis, Abendmahl, Sendung und Segen. Seit der Reformation haben sich zwei Grundformen evangelischer Gottesdienste herausgebildet: a) der Gottesdienst mit Predigt und Abendmahl, die dem lutherischen, anglikanischen, römisch-katholischen sowie dem englischsprachigen Gottesdienst der Reformierten und der evangelischen Freikirchen zu Grunde liegt und somit Zeichen übergreifender ökumenischer Gemeinschaft ist; b) der Predigtgottesdienst ohne Abendmahl.

Amtshandlungen: die christlichen Kasualien

Es gibt im Leben der meisten christlich geprägten Menschen vier Ereignisse, bei denen sie mit Kirche in Berührung kommen: Taufe, Konfirmation oder Firmung, Trauung und Bestattung. Oft werden diese Anlässe auch als Kasualien bezeichnet (lat.: Kasus = Fall). Kasualien sind Amtshandlungen, die sich am Lebenszyklus des Menschen orientieren. Von „Amtshandlungen“ wird gesprochen, wenn von Seelsorgerinnen und Seelsorgern eine pfarramtliche, kirchliche Dienstleistung erbeten wird. Die Palette der Kasual- oder Amtshandlungen reicht jedoch über die genannten Anlässe hinaus: Beispielsweise gehören auch die Einweihung eines Krankenhauses, die Ordination eines Pfarrers/einer Pfarrerin, die Einführung von kirchlichen Amtsträgern in ihr Amt oder die Einweihung von Kirchengebäuden dazu. All diesen Anlässen und Handlungen ist gemeinsam, dass sie die Lebenswirklichkeit der Menschen in Verbindung bringen wollen mit dem, was Auftrag der Kirche ist: mit der Bibel und dem christlichen Glauben. So schafft Kirche für Menschen in dem Wunsch, Gegenwart und Zukunft gestalten zu helfen, Perspektive, Maßstäbe, Rituale und Vorbilder für Verhalten und Handeln.

Antependien

Am Altar und an der Kanzel sind in evangelischen Kirchen in aller Regel farbige Tuchbehänge angebracht, die man Antependien nennt. Die unterschiedlichen Farben haben verschiedene Bedeutungen und sind bestimmten Zeiten des Kirchenjahres zugeordnet. Diese liturgischen Farben haben eine lange Geschichte und einen hohen Symbolwert, der sich auch in der Kleidung von Pfarrerinnen und Pfarrern oder Bildern im Kirchraum zeigen kann. Die Gesamtheit der liturgisch eingesetzten Textilien, die oft künstlerisch enorm aufwendig gestaltet sind, nennt man Paramente.

Auferstehung

Für das Neue Testament steht fest, dass es sich bei der Auferstehung Jesu um ein historisches Ereignis handelt, mit dem die Geschichte des Christentums ihren Anfang nahm. Dass Jesus der verheißene Messias ist, lässt sich nur vor dem Hintergrund behaupten, dass er auferweckt wurde. Seine Auferstehung wird nicht als Rückkehr eines Toten in das irdische Leben (zum Beispiel als Wiederbelebung) beschrieben. Vielmehr geht es um eine Verwandlung zu einem neuen, unvergänglichen Leben. Die Rede von der Auferstehung, beziehungsweise der Auferweckung drückt das Geschehen metaphorisch aus. Wie man vom Schlaf aufsteht oder geweckt wird, so soll es analog auch den Toten einmal widerfahren. Die Auferweckung Jesu ist Inhalt der Verkündigung.

Bekenntnisstand: lutherisch

Foto: Rolf Oeser / fundus-medien.de

Die Bezeichnung „lutherisch“ bezieht sich auf den Reformator Martin Luther (1483 bis 1546). Sie kennzeichnet eine der großen Kirchenfamilien der Christenheit und ging 1530  aus dem Augsburger Bekenntnis („Confessio Augustana“) hervor, das von allen lutherischen Kirchen angenommen wurde. Die Theologie der lutherischen Linie wird durch die lutherischen Bekenntnisschriften bestimmt. Ein wichtiger Grundsatz lässt sich mit dem Begriffspaar „Gesetz und Evangelium“ beschreiben. Die Bibel enthält in all ihren Teilen jeweils Gesetzesworte und frohe Botschaft („Evangelium“). Das Gesetz konfrontiert den Menschen mit dem Willen Gottes. Es zeigt ihm, dass er mit seinem Streben nach Gewinn und Macht nicht so ist, wie Gott ihn haben will. Das Gesetz deckt somit auf, dass der natürliche Mensch ein Sünder ist. Das Evangelium aber spricht ihn gerecht. Gottes Liebe ist so groß, dass er dem Menschen vergibt und ihn trotzdem in seine Gemeinschaft aufnimmt. Dieser Vorgang der Rechtfertigung ist in der lutherischen Tradition der wichtigste theologische Grundsatz. Die lutherische Tradition behielt – im Gegensatz zur reformierten Tradition – jene Elemente der katholischen Messe bei, die der Rechtfertigungslehre nicht entgegen standen.

Bekenntnisstand: reformiert

Innerhalb der reformierten Tradition gibt es keine vergleichbare gemeinsame Grundlage von Bekenntnissen. Wichtig sind der Heidelberger Katechismus von 1563 und die Barmer Theologische Erklärung von 1934. Das lutherische Begriffspaar „Gesetz und Evangelium“ lässt sich in der reformierten Tradition umstellen zu „Evangelium und Gesetz“. Damit ist gemeint, dass der Mensch erst durch das Wort der frohen Botschaft erkennen kann, dass er ein Sünder war und Gott ihn dazu befähigen musste, auf sein Wort zu hören. Der Gedanke der von Gott geschenkten Versöhnung zwischen Gott und Mensch umgreift die Vorstellung von der Rechtfertigung, ähnlich wie auch Luther sie verstand: Gott hat den Menschen von Anfang an in seine Gemeinschaft berufen, und innerhalb dieser Gemeinschaft ist dem Menschen nun aufgetragen zu leben. Das Gesetz hilft ihm, dieses Leben zu gestalten. Im reformierten Gedankengut wurde aus katholischen Gottesdiensttraditionen nur das übernommen, was sich – nach damaligem Erkenntnisstand – ausdrücklich biblisch begründen ließ. Darum ist die gottesdienstliche Tradition lutherischer Gemeinden liturgisch vielfältiger als die der reformierten, bei denen die Predigt eine dominierende Stellung im Gottesdienst einnimmt.

Bekenntnisstand: uniert

Uniert (lat.: vereinigt) bezeichnet den Zusammenschluss von lutherischen und reformierten Gemeinden in einer Landeskirche. Zu den unierten Landeskirchen zählt auch die Evangelische Kirche im Rheinland (EKiR). Das hat historische Wurzeln: Im Jahre 1815 hat der Wiener Kongress dem preußischen Staat die Rheinprovinz zugewiesen, die noch heute das Gebiet der EKiR ausmacht. Der preußische König Friedrich Wilhelm III. war es auch, der den Impuls zu einer Kirchenunion zwischen den reformierten und lutherischen Gemeinden im Rheinland gab. Der Bekenntnisstand der einzelnen evangelischen Gemeinden einer unierten Landeskirche bleibt allerdings unberührt vom Bekenntnisstand ihrer „Dachorganisation“ – über ihn entscheidet allein das Presbyterium der jeweiligen Gemeinde. Und je nach Entscheidung kann der Bekenntnisstand lutherisch, reformiert oder ebenfalls uniert sein.

Beten

In allen Religionen ist das Gebet Ausdruck der Hinwendung eines Menschen zu Gott. Beten beschreibt den Vorgang, zu Gott über sich selbst und die Menschen, die einem wichtig sind, zu sprechen. Beten heißt: Mit Gott zu sprechen und darauf zu vertrauen, dass der Mensch nicht von dem lebt, was er hat und leistet, sondern von dem, was noch entstehen kann. Indem einer dies tut, erkennt er Gott als den an, dem er alles Gelingen und Scheitern verdankt. Formen des Gebets sind die Bitte zu Gott, vor allem um Vergebung von Schuld, das Dankgebet, die Anbetung (Lobpreis) sowie die Fürbitte, die alles einschließt, was zum menschlichen Dasein gehört.

Bibel

Neun aus Sicht der Evangelischen Kirche in Deutschland wichtige Bibelausgaben listet diese Zusammenstellung der Evangelischen Kirche in Deutschland inklusive einer Kurzbeschreibung auf, von der Lutherbibel bis zur Bibel in gerechter Sprache. Eine Liste aller im Internet nutzbarer Bibeln wie Hinweise zum Gebrauch der verschiedenen Bibelübersetzungen ergänzen das Angebot.

Buße/Beichte

Das Bekennen von Sünde wird als Beichte bezeichnet. Dies kann durch einen Einzelnen oder in der Gruppe geschehen. Lange Zeit hatte die Beichte in der evangelischen Kirche keinen hohen Stellenwert. Für Martin Luther waren vor allem zwei Aspekte der Beichte wichtig: Er lehnte jeden Zwang ab. Ein Christ solle wie zur Beichte zu Gottesdienst und Abendmahl freiwillig kommen. Für Luther war zudem nicht das Bekenntnis der Sünden, sondern die Absolution „das Hauptstück und das Vornehmste an der Beichte“ (= Artikel 25, Augsburger Bekenntnis). In der Zeit nach Luther verlor sich das Interesse an der Einzelbeichte weitgehend. Dietrich Bonhoeffer brach 1939 in seiner Schrift „Gemeinsames Leben“ eine Lanze für die Beichte. Er sah in ihr einen Durchbruch zur Gemeinschaft. Schuld mache einsam und isoliere die Menschen untereinander sowie in ihrer Beziehung zu Gott, sagte er. Erst durch die Beichte würden neue Brücken geschlagen.

Buß- und Bettag

Der Buß- und Bettag ist in der Evangelischen Kirche ein Termin der Besinnung und Neuorientierung. Obwohl der Festtag im kirchlichen Leben der Protestanten tief verankert ist, verlor er im Jahre 1995 zur Finanzierung der Pflegeversicherung seinen gesetzlichen Schutz und ist seitdem – außer in Sachsen – kein gesetzlich geschützter deutscher Feiertag mehr. Seit 1532 sind Festgottesdienste nachgewiesen, die anfangs allerdings an unterschiedlichen Tagen abgehalten wurden. In vielen Ordnungen der Evangelischen Kirche wurde der Buß- und Bettag auch zu aktuellen Anlässen vorgeschrieben und erfuhr zur Zeit des Dreißigjährigen Krieges (1618-1648) eine besondere Ausbreitung. Im Jahre 1852 wurde für alle Protestanten der Mittwoch zwischen Volkstrauertag und Ewigkeitssonntag als einheitlicher Termin festgelegt.

Choral

In der Bedeutung des Singens für die Verbreitung der Reformation waren sich Anhänger und Gegner einig. So sagt ein Zeitgenosse: „Man zweifelt nicht, durch dies neue Liedlein Lutheri werden viel Hundert Christen zum Glauben bracht sein worden.“ Und 100 Jahre später schreibt ein Jesuit: „Luthers Lieder haben mehr Seelen verdorben als alle seine Schriften und Reden.“ Dabei schöpfen Luther und seine Mitarbeiter sehr aus der Tradition. Sie übersetzen lateini-sche Gesänge und Psalmen ins Deutsche, überarbeiten deutsche geistliche Lieder und dich-ten Volkslieder um. Nicht nur die Worte, auch die Singbarkeit der Melodie sind wichtig. Die Lieder wurden auf Flugblätter gedruckt und verbreiteten sich schnell. Schon bald wur-den sie auf den Straßen und in den Häusern gesungen. Früh entstanden auch erste Gesang-bücher. Im protestantischen Sprachgebrauch wird mit dem Wort Choral, eigentlich ja Chor-gesang, zunehmend das Kirchenlied bezeichnet. Durch den Fortschritt im Orgelbau im 17.Jahrhundert konnte der Gemeindegesang vom Or-ganisten begleitet werden. Der Pfarrer und Dichter Paul Gerhardt und seine kongenialen Kantoren schufen Lieder, in denen die Melodie und der Text eng aufeinander bezogen sind. Ohne diesen Zusammenklang von Tonsprache und Wort ist die geistliche Musik Johann Se-bastian Bachs nicht zu verstehen. Alte und neue Lieder wie Taizé-Gesänge, Kirchentagslieder und Lieder aus der Ökumene finden sich heute im Gesangbuch. Lieder und Kirchenmusik prägen tief evangelische Spiritualität. (Ulrike Gebhardt)

Christi Himmelfahrt

Der Himmelfahrtstag ist ein Fest, das vierzig Tage nach Ostern gefeiert wird. Nach dem Bericht des Lukasevangeliums (24,44-52, vgl. Apostelgeschichte 1,9-11) wird der auferstandene Christus von Gott „erhöht“. Er gibt seinen Freunden den Auftrag zur Verkündigung des Evangeliums und verspricht ihnen dazu den Heiligen Geist. Auch im Alten Testament gibt es Schilderungen einer Himmelfahrt: Henoch und Elia werden entrückt (1. Mose 5,24; 2. Könige 2,11). Zu Christi Himmelfahrt gibt es in vielen Gemeinden des Evangelischen Kirchenverbands Köln und Region besondere Gottesdienste, manche davon im Freien, manche als gemeinsame Veranstaltungen mehrerer Gemeinden.

Diakonie

Diakonie nennt man die soziale Arbeit der evangelischen Kirche. Ihre Anfänge liegen im Sozi-alen Protestantismus des 19. Jahrhunderts, in der Bewegung der „Inneren Mission“, ihre Wurzeln reichen zurück bis zu den ersten frühchristlichen Gemeinden. Das Wort Diakonie ist griechischen Ursprungs. In der Bibel wird es gängiger Weise mit „die-nen“ übersetzt. Es hatte zunächst eine rein existenziell-religiöse Bedeutung im Sinne von Hingabe. Später wurde es als fürsorgendes Hilfehandeln verstanden. Diakonie ist heute äußerst vielfältig. Sie findet statt in Diakonischen Werken, Krankenhäu-sern, in Kirchengemeinden, selbstverwalteten Initiativen oder in diakonischen Unternehmen. Und wie schon im biblischen Gleichnis vom „Barmherzigen Samariter“ geschieht Diakonie sowohl spontan und auf eigene Rechnung (so macht es der Samariter) als auch mit klarem Auftrag, definierter Leistung und mit dem Geld Dritter (wie bei dem Wirt, in dessen Gasthaus der Verwundete in dem Gleichnis gebracht wird). Diakonie hat zwei Ziele: Auf politischer Ebene setzt sie sich für Teilhabe-Gerechtigkeit ein. Nach diesem Verständnis ist eine Gesellschaft dann gerecht, wenn alle Menschen ihren Möglichkeiten entsprechend teilhaben können. Und auf individueller Ebene will sie Men-schen ganz konkret in ihrer eigenen Teilhabe-Fähigkeit stärken, meist durch pädagogische, therapeutische oder pflegerische Hilfe. (Martin Horstmann)

Ehrenamtliche Verkündigung: Prädikantinnen und Prädikanten

Die Evangelische Kirche im Rheinland (EKiR) legt fest, dass neben dem Pfarramt auch Gemeindeglieder den „Dienst am Wort“ versehen können. Sie hießen im Rheinland bis Anfang 2004 „Predigthelfer/Predigthelferin“ – eine Bezeichnung, die von vielen als missverständlich angesehen wurde. Seitdem ist die in der EKD weit verbreitete Bezeichnung Prädikant oder Prädikantin auch in der EKiR gültig, was nichts anderes heißt als Prediger oder Predigerin. Eine evangelische Kirche, die mit der reformatorischen Uridee des „Priestertums aller Gläubigen“ Ernst machen will, sieht den Dienst der ehrenamtlichen Verkündigung als unverzichtbar an. Der Dienst evangelischer Laienprediger lässt sich bis in die Reformationszeit zurückverfolgen, als befähigte Männer ohne Weihe oder Anstellung als Pfarrer – Prädikanten genannt – das Evangelium verkündeten, oft als nicht ortsgebundene Prediger.

Erntedank – Erntedankgottesdienste

Das Erntedankfest wird in der Evangelischen Kirche heute meist am ersten Sonntag im Oktober gefeiert. Im Mittelpunkt des Gottesdienstes steht der Dank an Gott, den Schöpfer. Die Ernte in der Landwirtschaft wird als ein Zeichen des Segens Gottes verstanden, weil trotz menschlicher Bemühungen der Ertrag der Ernte doch unverfügbar ist – trotz allen Einsatzes. Deshalb werden in den Kirchen die Altäre reich geschmückt mit Obst, Getreide, Gemüse, Brot und Wein.

Ewigkeitssonntag

In allen Kulturen, Religionen und Konfessionen nimmt das Totengedenken einen wichtigen Platz ein und gehört zum menschlichen Zusammenleben. Allerdings lehnten die Reformatoren den katholischen Seelenkult ab und schafften das Allerseelenfest (2. November) in den evangelischen Kirchen ab. Natürlich sollte es weiterhin einen Tag geben, an dem aller Toten gedacht wird. König Friedrich Wilhelm III. von Preußen ordnete 1816 an, jeweils am letzten Sonntag des Kirchenjahres, dem letzten Sonntag vor dem ersten Advent, der Verstorbenen zu gedenken – das ist der Ewigkeitssonntag, der in vielen evangelischen Gemeinden mit besonderen Gottesdiensten begangen wird.

Frauenordination

500 Jahre nach dem reformatorischen Aufbruch werden zahlreiche prägende Frauen aus der Reformationszeit wiederentdeckt: Argula von Grumbach, Ursula Weyda, Katharina Zell, Ma-rie Dentiere, Elisabeth Calenberg von Göttingen… So hießen einige der Frauen, die die Bibel auslegten, Flugschriften verfassten und verteilten, die predigten, sich um Kirchenordnungen kümmerten und damit maßgeblich die reformatorische Bewegung voranbrachten. Aber es sollte noch weitere 460 Jahre dauern, bis Theologinnen auch Pfarrerinnen im Pfarramt wer-den durften und mit den gleichen Rechten und Pflichten ausgestattet wurden, wie ihre männlichen Kollegen. Ina Gchlössl, Aenne Schümer, Elisabeth von Aschoff, Annemarie Rübens – so heißen die vier Theologinnen aus Köln, die 1930 maßgeblich am Kampf für die Ordination von Frauen wäh-rend der Zeit der Bekennenden Kirche beteiligt waren. Während der Kriegszeit übernahmen viele sogenannte Vikarinnen – aus der Not geboren – Pfarramtsaufgaben. Nach dem Krieg wurden diese Aufgaben wieder beschnitten, und den Vikarinnen wurden nur Teilbefugnisse im Gemeindepfarramt zugestanden. Sie mussten sich entweder für das Pfarramt oder für die Gründung einer Familie entscheiden, beides gemeinsam blieb den Männern vorbehalten. Erst seit dem Jahr 1975 erhalten Theologinnen zum Beispiel in der evangelischen Kirche im Rheinland volle Rechte im Pfarramt. In diesem Jahr 2017 werden 2 von 20 Landeskirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland von Frauen geleitet. (Dorothee Schaper)

Glaubensbekentnisse

Im Gottesdienst ist das Glaubensbekenntnis die Antwort der Gemeinde auf die Lesung im Gottesdienst. Vom Apostolischen Glaubensbekenntnis, DEM Bekenntnis der westlichen Christenheit, über das Glaubensbekenntnis des Konzils von Nizäa-Konstantinopel, von Luthers Katechismen zum Katechismus der reformierten Kirche („Heidelberger Katechismus“) bis zur maßgeblichen theologischen Bekenntnisschrift der Reformation, dem Augsburger Bekenntnis von 1530; aus der neueren Zeit  die Barmer Theologische Erklärung, die Stuttgarter Schulderklärung und die Leuenberger Konkordie – dies alles findet sich im Wortlaut auf diesen Seiten der Evangelischen Kirche in Deutschland.

Gottesdienst

Wenn Evangelische von Gottesdienst sprechen, meinen sie in der Regel den sonntäglichen Gottesdienst. Doch mittlerweile gibt es viele variierende Gottesdienstformen – auch in der Woche. Im Gottesdienst wirken in der Regel verschiedene Menschen mit: Kantorin/Organistin, Chö-re, Lektor/ Lektorin, Presbyterin / Presbyter, Pfarrerin, Küsterin. Die geöffnete Kirchentür, die brennenden Kerzen, die aufgeschlagene Bibel auf dem Altar, freundliche Menschen, die einen begrüßen und die einzelnen Teile des Gottesdienstes lassen Menschen erfahren, dass sie willkommen sind und mit dem, was sie bewegt, Freude oder Kummer, Dankbarkeit oder Klage, ernst genommen werden. Im Gottesdienst erfahren Menschen mehr darüber, wer Gott ist und wenn man mit Gott reden möchte, dann ist der Gottesdienst mit den ausgesuchten Liedern und Texten eine Möglichkeit der Sammlung. Er ermöglicht auf das zu hören, was Gott einem für das eigene Leben zu sagen hat und was man sich nicht selber sagen kann. Der evangelische Gottesdienst ist geprägt durch Lieder und Gebete, die zu einem Gottes-dienstthema passen, dazugehörige Lesungen aus dem alten und neuen Testament und die Predigt. In regelmäßigen Abständen werden auch die beiden evangelischen Sakramente (Taufe und Abendmahl) im Gottesdienst gefeiert. Der Gottesdienst ist Ausdruck und Erfahrung der Gemeinschaft zu der uns Gott verbindet. Wir begegnen einander, kommen zu uns selbst, bringen Gott und die Welt ins Gespräch. Auch wenn die Gottesdienstordnung in der Regel der gleichen Ordnung folgt (Eingangsteil, Verkündigung und Bekenntnis, Sendung und Segen), gibt es viele Variationsmöglichkeiten, die entweder von der Kirchenjahreszeit (u.a. Weihnachten, Passion, Ostern, Pfingsten, Ewig-keitssonntag) oder dem Thema oder der jeweilige Zielgruppe (Jugendliche, Familien, Singles, …) anhängig sind. Der Gottesdienst ist eine gute Möglichkeit erfrischt in die neue Woche zu starten. (Klaus Völkl)

Gottesdienste der „Stillen Zeit“ im November

Was ist eigentlich so still am November? Dieser Monat zeichnet sich vor allem durch das Fehlen lauter und fröhlicher Feste aus. Die Stille Zeit im November bildet den Abschluss des Kirchenjahres und wird einerseits vom katholischen Totengedenken (Allerheiligen, Allerseelen), andererseits vom – vorwiegend evangelischen – Ewigkeitssonntag (Totensonntag) begrenzt. Der Monat November dient der Besinnung. Es ist Zeit, über das Leben nachzudenken. Werden und Vergehen, der Wechsel der Jahreszeiten, Buße und Neuanfang prägen diese Zeit des Jahres. Diese Ausrichtung geht auf die sonntäglichen Lesungen im Gottesdienst in der Mitte des 1. Jahrtausends zurück. Für den November wurden Passagen alttestamentlicher Weissagungen vom Untergang der Welt ausgewählt. Damit wurde an die Themen Himmel und Hölle, Tod und das jüngste Gericht erinnert. So gliederte sich das Ende des Kirchenjahres insbesondere in Mitteleuropa nahtlos an bestehende Gewohnheiten an: Ähnlich wie im Spätherbst die Ernte eingebracht ist, die Tage kürzer werden und das nass-kalte Klima die Menschen in ihre Behausungen treibt, so kehrt man auch sich selbst verstärkt nach innen und sinniert über Leben und Tod.

Gründonnerstag

An Gründonnerstag wird in den Gottesdiensten der Einsetzung des Abendmahls durch Jesus gedacht. Nach Matthäus 26,17-30, Markus 14,12-26 und Lukas 22,7-23 feierte Jesus mit seinen Jüngern am Abend vor seiner Hinrichtung (Karfreitag) ein festliches Mahl. Das Wort „grün“ hat vermutlich nichts mit der Farbe zu tun, sondern kommt von greinen (weinen). Der Name erinnert daran, dass an diesem Tag die öffentlichen Büßer (= Weinende) wieder ganz in die Gemeinschaft der Kirche aufgenommen wurden. Inmitten der Karwoche, der letzten Woche der Passionszeit, bildet der Gründonnerstag einen Tag festlicher Freude vor dem zentralen Fest der Auferweckung Jesu am Ostersonntag.

Karfreitag

Karfreitag ist der Tag der Kreuzigung Jesu auf dem Hügel Golgatha vor den Toren Jerusalems. Der Name leitet sich von „karen“ (altdeutsch: wehklagen) ab. Die Gottesdienste, die an diesem Tag gefeiert werden, stehen ganz im Zeichen der Trauer. In den Medien wird fälschlicherweise immer wieder darauf hingewiesen, Karfreitag sei der höchste Feiertag in der evangelischen Kirche. Diese Einschätzung gründet sich darauf, dass Protestanten den Karfreitag als ganz besonderen Feiertag betrachten. Doch ist für sie wie für die ganze Christenheit Ostern, die Feier der Auferweckung Jesu, das höchste Fest.

Kirchliche Feiertage und ihre Symbolik

Für Christinnen und Christen gibt es Einschnitte und Höhepunkte im Jahr, auf die sie sich vorbereiten und die sie feiern. Es sind Festzeiten und Feste im Kirchenjahr. Im Mittelpunkt fast aller Feste steht Jesus Christus. Anlass ist oft ein Ereignis, das schon Jahrhunderte zurückliegt. In vielen Kirchen hängen an Altar und Kanzel besondere Tücher. Man nennt sie Paramente. Sie haben verschiedene Farben, je nach der (Fest-)Zeit im Kirchenjahr. Eine Übersicht über alle christlichen Feiertage inklusive ihrer symbolischen Zeichen, gibt eine Seite der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern und der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands.

Foto: Peter Bongard / fundus-medien.de

Konfirmation

Die Konfirmation ist mehr als nur eine Familienfeier. Mit der Konfirmation wird jede/r Evan-gelische/r, mündige/r Christ/in, das heißt man kann Pate werden und hat das Recht in der Gemeindeversammlung mitzureden und auch das Presbyterium zu wählen. Konfirmation bedeutet: Bekräftigung der Taufe. Insofern ist der Konfirmandenunterricht, egal ob als wöchentlicher Unterricht oder im Kurssystem an Wochenenden, so etwas wie nachgeholter Taufunterricht. Das Wort selbst kommt aus dem Lateinischen: confirmare – festmachen, bekräftigen, befestigen. Die Jugendlichen beschäftigen sich in der Konfirmandenzeit mit vielen verschiedenen The-men, die Gott und die Welt zur Sprache oder ins Gespräch bringen, von Abendmahl, Taufe, Kirche, Glaubensbekenntnis, Gottesdienst, Diakonie bis hin zum Vater unser und den Zehn Geboten. Eine wichtige Erfahrung für Jugendliche im Alter von 12 bis 14 Jahren ist es in dieser Zeit, als Person ernst genommen zu werden. Ohne Noten zu lernen, was es mit Gott (und Jesus Chris-tus und dem Heiligen Geist) und der Welt auf sich hat, was am christlichen Glauben dran ist und was das alles mit einem selbst zu tun hat, ist auf dem Weg in die Mündigkeit anregend und auch spannend. In dieser Zeit finden  Konfirmandenwochenenden, Seminare und auch Praktika statt. Die Konfirmandenzeit mündet in der Konfirmation, einem festlichen Gottesdienst, in dessen Mitte neben der Abendmahlsfeier die Fürbitte und der Segen für die Jugendlichen stehen. Nach wie vor ist die Konfirmation in unserer Gesellschaft verwurzelt und fester Bestandteil kirchlichen Lebens. Auch deshalb erfreut sich der Konfirmandenunterricht immer noch hoher Akzeptanz, die allerdings durch immer weiter ausgedehnte Schulunterrichtszeiten an vielen Nachmittagen erschwert ist. (Klaus Völkl)

Losungen

Die Losungen werden seit 1731 jährlich neu von der Evangelischen Brüder-Unität – Herrnhuter Brüdergemeine herausgegeben. Die Losungen wollen Gottes Wort und unseren Alltag zusammenbringen. Dabei soll bewusst bleiben und immer wieder neu bewusst werden: Gottes Wort ist nicht leicht zu verstehen. Immer wieder machen Menschen diese Erfahrung. Es ist und bleibt ein Anstoß. So sollten die Losungen auch in den jeweiligen Tag hinein übersetzt werden. Losungen sprechen nicht nur den einzelnen Leser oder die einzelne Leserin an, sondern die ganze Gemeinde Jesu Christi. Durch die Losungen sind alle in die große Gemeinde der Losungsleser und -leserinnen aufgenommen: Gottes Wort verbindet über alle Grenzen hinweg.

EKD: Losungen

Foto: Martin Vorländer / fundus-medien.de

Martin Luther

Am 10. November 1483 als Sohn eines Bergmanns in Eisleben geboren, begann Martin Luther 1501 sein Studium in Erfurt, um auf Wunsch seines Vaters Rechtswissenschaften zu studieren. Doch es kam anders: Als er 1505 von einem Blitz zu Boden geschleudert wurde, schwor Luther in seiner Todesangst, Mönch zu werden. Zwei Wochen später trat er in das Augustiner-Eremiten-Kloster in Erfurt ein. 1510 reiste er im Auftrag seines Ordens nach Rom, studierte Theologie und übernahm nach seiner Promotion 1512 die Bibelprofessur von Johann von Staupitz an der Universität Wittenberg. Im Jahr darauf hielt er seine erste Vorlesung. Doch Zweifel und Angst ließen ihn nie los: Beim Studium des Römerbriefs machte er vor dem Hintergrund der Frage „Wie bekomme ich einen gnädigen Gott?“ eine wichtige Entdeckung: Gerechtigkeit habe nichts mit einem strafenden Gott zu tun, sondern werde allen Menschen von Gott geschenkt. Wie neu geboren, verkündigte Luther fortan diese frohe Botschaft. Daraus resultiert das, was wir heute die „Rechtfertigungslehre“ nennen: Im Lichte der Bibel weiß der Mensch, dass er den Sinn seines Lebens nicht herstellen, sondern nur dankbar empfangen kann – von Gott. Allein dadurch, dass der Mensch auf Christus vertraut, ist er – ohne irgendwelche Taten – vor Gott gerecht, oder eben „gerechtfertigt“, im Sinne von: In Gottes Liebe geborgen.

Seit April 1517 verkaufte der Mönch Tetzel Ablassbriefe, durch die deren Käuferinnen und Käufern Sündenvergebung gegen Geld versprochen wurde – ihr Erlös war für den Bau der Peterskirche in Rom bestimmt. Dagegen vor allem protestierte Luther in seinen 95 Thesen, die er am 31. Oktober 1517 präsentierte. In Rom wuchs die Sorge über die schnelle Verbreitung und ungeheuere Wirkung dieser Thesen. Es folgten Verhöre und Disputationen. Doch Luther wollte nicht widerrufen. Im Januar 1521 sprach der Papst den Bann über Luther aus. In seiner berühmten Rede auf dem Reichstag zu Worms 1521 weigerte er sich erneut zu widerrufen. Auf der Rückreise wurde er durch einen inszenierten Überfall auf die Wartburg bei Eisenach entführt, wo er als „Junker Jörg“ in Sicherheit lebte. In zehn Monaten verfasste er viele Schriften und übersetzte das Neue Testament aus dem Griechischen ins Deutsche, 1534 lag die Bibel komplett in deutscher Übersetzung vor. Anfang März 1522 kam er nach Wittenberg zurück, obwohl der Reichstag im „Wormser Edikt“ über ihn die Reichsacht verhängt und ihn damit für vogelfrei erklärt hatte. 1525 heiratete Luther die frühere Nonne Katharina von Bora. Sie hatten sechs Kinder. Seine publizistischen Aktivitäten waren enorm. Er verfasste zahlreiche Schriften, darunter 1529 den „Kleinen Katechismus„. 1530 lud Kaiser Karl V. zu einem Reichstag nach Augsburg ein. Luther verfolgte diesen wegen der Reichsacht von der Veste Coburg aus und ließ sich durch seinen engsten Mitarbeiter, Philipp Melanchthon, vertreten. Der legte dort das Augsburger Bekenntnis („Confessio Augustana„) vor, um nachzuweisen, dass die Evangelischen in Fragen der Lehre den Boden der katholischen Kirche nicht verlassen hatten. Doch die Verlesung der Artikel am 25. Juni führten nicht zu dem erhofften Ziel. So setzte sich der Konflikt zwischen den beiden „Religionsparteien“ mit wechselndem Geschick bis zum „Augsburger Religionsfrieden“ von 1555 fort. Luther starb am 18. Februar 1546. Am 22. Februar wurde sein Sarg in der Schlosskirche zu Wittenberg beigesetzt.

Ordination

Wer darf eigentlich in einer evangelischen Kirche einen Gottesdienst leiten? Diese Frage stellte sich in der Reformationszeit ganz praktisch, da die Reformatoren die Vorstellung, dazu bedürfe es einer besonderen priesterlichen Weihe, ablehnten. Für die Bibel, so ihre Überzeugung, haben alle Getauften eine priesterliche Würde und sind mit dem priesterlichen Dienst der Verkündigung und Fürbitte beauftragt. Allerdings ist es aus Gründen der Ordnung und Praktikabilität sinnvoll, dass die Gemeinschaft der Glaubenden vor Ort ihre priesterlichen Aufgaben an Menschen delegiert, die sie dafür für befähigt hält. Das geschieht nach evangelischem Verständnis durch die Ordination (latei-nisch für Amtseinsetzung, Berufung). Mit der Ordination ist ein Mensch berechtigt, Gottes Wort in der Öffentlichkeit zu verkündigen, die Sakramente zu verwalten und Seelsorge durchzuführen. Ordination geschieht in einem Gottesdienst durch die Superintendentin oder den Superintendenten. Lange blieb die Ordination Männern vorbehalten. Seit den 1920er Jahren konnten Frauen immerhin als „Vikarinnen“ zur Entlastung der Pfarrer eingesetzt werden. Die Ordination wurde ihnen im Rheinland 1950 zugebilligt, allerdings mit der Maßgabe, unverheiratet zu bleiben, sofern sie im kirchlichen Dienst tätig sein wollten. Dies änderte sich erst 1975, als Frauen sowohl den vollen Zugang zum Pfarramt als auch zur Ordination erhielten. (Michael Miehe)

Ostern – Ostergottesdienste

Ostern ist das wichtigste Fest der Christenheit. Im Mittelpunkt steht die Feier der Auferweckung Jesu von den Toten (1. Korinther 15,3-5). Die christliche Osterfeier hat ihre Wurzel im alttestamentlich-jüdischen Pessach-Fest. Passah heißt „Verschonung“ und meint die jüdische Feier zur Erinnerung daran, dass die Erstgeburt der Israeliten verschont wurde und das Volk aus Ägypten auszog (2. Mose 12). Der Termin des Osterfestes wurde auf dem Konzil von Nicäa 325 n. Chr. auf den ersten Sonntag nach dem Frühjahrsvollmond festgelegt. Vor diesem Hintergrund fällt Ostern in jedem Jahr auf ein anderes Wochenende. Ostern schließt die 40-tägige Passionszeit (Fastenzeit) ab. Sowohl Gründonnerstag wie Karfreitag und Ostersonntag wie Ostermontag werden in den Gemeinden des Evangelischen Kirchenverbands Köln und Region besondere Gottesdienste gefeiert.

Passionszeit = Fastenzeit

Mit Passion (lat: passio = Leiden) wird die Leidensgeschichte Jesu beschrieben, wie sie in den Evangelien geschildert wird. In ihr geht es um die Frage, warum Jesus sterben musste. Die Passionsgeschichte umfasst den Todesbeschluss der Gegner Jesu, die Einsetzung des Abendmahls, den Verrat des Judas und seine Enttarnung, das Gerichtsverfahren vor Pontius Pilatus, die Leugnung des Petrus, Jesus zu kennen, die Verurteilung Jesu, seine Kreuzigung, seinen Tod sowie seine Grablegung. Die Passionszeit umfasst die Zeitspanne von vierzig Tagen vor dem Osterfest, die mit dem Aschermittwoch beginnt. Auch im Evangelischen Kirchenverband Köln und Region wird – wie im gesamten evangelischen Deutschland – die Passionszeit von der evangelischen Aktion „7 Wochen ohne“ mit jährlich wechselndem Leitgedanken begleitet.

Pfingsten

Pfingsten (griech.: pentecoste – 50. Tag) bezeichnet das Fest der „Ausgießung des Heiligen Geistes“. In der Apostelgeschichte (2,1-41) wird berichtet, dass sich die Jünger Jesu am 50. Tag nach Ostern in einem Haus versammelten und dort den Heiligen Geist empfingen. Er versetzte sie in die Lage, mit Menschen zu sprechen, deren Sprache sie ursprünglich nicht beherrschten.

Prädikant/in

Als evangelische Laienprediger bereichern Prädikantinnen und Prädikanten die Arbeit von Pfarrerinnen und Pfarrern in den einzelnen Gemeinden. Die Wurzeln des Prädikantendiens-tes liegen in der Reformation und gehen auf die Idee eines „Priestertums aller Gläubigen“ zurück. „Predigthelferinnen“ oder „Predigthelfer“ – so wurden Prädikantinnen und Prädikanten bis 2004 im Rheinland genannt – sind meist Menschen, die sich ehrenamtlich in ihrer Gemeinde engagieren oder im kirchlichen Kontext arbeiten. Die Evangelische Kirche wünscht sich aus-drücklich, dass Christinnen und Christen „von außen“ in die Auslegung der Heiligen Schrift miteinbezogen werden. Denn Laien haben oft einen anderen Blick auf die Bibel als Theolo-ginnen und Theologen, da sie andere Alltags- und Berufserfahrungen mitbringen. Die Evan-gelische Kirche setzt daher ganz bewusst Ehrenamtliche als Impulsgeber ein. Übrigens bewirbt man sich nicht um dieses Amt – man wird „vorgeschlagen“. Im Prinzip kann jedes evangelische Gemeindeglied eine solche Tätigkeit ausüben. Allerdings gilt es im Vorfeld einige Hürden zu nehmen: Nachdem das Presbyterium den Beschluss gefasst hat, beginnt ein zweijähriger Vorbereitungsdienst. Die Ausgewählten absolvieren verschiedene Kurse, unter anderen in Bibelkunde, in Rhetorik und in der Seelsorge. Unter Anleitung eines Mentors erlernen sie, Predigten zu halten. Nach erfolgreichem Abschluss erfolgt die Ordination. (Sandra Kampmann-Deffke)

Priestertum aller Glaubenden

Priesterliche Würde haben alle Christinnen und Christen, denn sie dürfen sich direkt an Gott wenden. Das ist ökumenisch nicht strittig. Die Evangelische Kirche kennt jedoch über das Priestertum aller Glaubenden hinaus kein davon unterschiedenes Weihepriestertum. Diese Unterscheidung und Hierarchisierung lehnten die Reformatoren in Rückbesinnung auf die Bibel ab. Alle getauften Christinnen und Christen sind auch in geistlichen Fragen gleich. So schreibt Martin Luther 1520: „Wir sind auf gleiche Weise Christen, denn die Taufe, Evan-gelium und Glauben, die machen allein geistlich und Christenvolk… Wir werden allesamt durch die Taufe zu Priestern geweiht.“ So haben auch alle Christinnen und Christen priesterliche Rechte und Dienste. Dazu gehört, füreinander zu beten, Gott zu loben und zu danken und füreinander einzustehen. Auch für die Verkündigung des Evangeliums von der Zuwendung Gottes zu den Menschen und die Feier der Sakramente Taufe und Abendmahl ist die Gesamtgemeinde verantwortlich. Da es aber in der Gemeinde unterschiedliche Begabungen und Aufgaben gibt, werden Men-schen von der Gemeinde für besondere Ämter beauftragt. So ist es nur konsequent, dass in der Evangelischen Kirche im Rheinland die Gemeindeleitungen ihre Pfarrerinnen und Pfarrer selbst wählen. (Ulrike Gebhardt)

Presbyterial-synodal: Das Ordnungsprinzip der EKiR und ihrer Gemeinden

Rheinische und westfälische Gemeinden haben ein starkes regionales Selbstbewusstsein. Laienbeteiligung und Selbstverwaltung werden großgeschrieben. Das spiegelt sich auch in der Kirchenverfassung, die die Verantwortung der Presbyterien und Synoden besonders betont. Die Evangelischen Kirchen im Rheinland und in Westfalen sind „presbyterial-synodal“ geordnet. Das heißt: Die Leitung liegt auf allen Ebenen bei gewählten Mitgliedern und geschieht grundsätzlich in Gemeinschaft. So geordnete evangelische Kirchen bauen sich also „von unten nach oben“ auf, in allen Leitungsorganen darf die Zahl der Theolog/innen die Zahl der Nicht-Theolog/innen nicht überschreiten. Dahinter steht die Überzeugung, dass jeder Mensch mit eigenen Begabungen, Erfahrungen und Ideen dazu beitragen kann, dass alle Menschen hoffnungsvoll und friedlich miteinander leben und die Grundlagen des Lebens erhalten können. Außerdem die Überzeugung, dass sich nur in der Beratung und Zusammenarbeit vieler Menschen mit- und untereinander gangbare Wege für alle herauskristallisieren.

Reformation

Der Evangelische Kirchenverband Köln und Region ist verankert in den Fundamenten reformatorischen Glaubens und leitet sich zurück auf die Reformation Martin Luthers Anfang des 16. Jahrhunderts. Dieser definierte als Grundlagen des evangelischen Glaubens die drei sogenannten „sola“-Prinzipien, was vom lateinischen „allein“ abgeleitet ist.

1. Sola scriptura – allein die Bibel als Heilige Schrift ist die Grundlage des christlichen Glaubens, nicht die Kirche mit ihrer Tradition und Geschichte.
2. Sola fide – allein durch den Glauben wird der Mensch vor Gott gerechtfertigt und nicht durch gute Werke.
3. Sola gratia – allein durch die Gnade Gottes wird der Mensch errettet, nicht durch eigenes Tun.

Hierdurch wird Christus – und nicht die Kirche – als oberste Autorität für die Gläubigen anerkannt. Dadurch, dass es keine Autorität gibt, die für uns entscheidet, was Gottes Wort heute und hier in konkreter Anwendung ist, bedeutet evangelisch sein auch, dass alle sich beteiligen können. Alle können und sollen auch selbst urteilen und selbstständig bedenken, um was es geht, und sind hierbei allein Gott und ihrem Gewissen Rechenschaft schuldig. Dies steht hinter dem Ausdruck des „allgemeinen Priestertums aller Gläubigen“. Der Mensch steht in seinem Gebet direkt vor Gott und braucht keine Vermittlung. An die Stelle einer zentralen Auslegungshierarchie tritt die evangelische Auslegungsdemokratie, in der jede Stimme zählt. Jeder Mensch ist gleichberechtigter Teil der Gemeinde. Verbunden wird somit ein Höchstmaß an Freiheit mit einem hohen Maß an individueller Verantwortung. Wenn der evangelische Mensch gerecht handelt, dann nicht, damit er durch gute Werke erlöst wird. Er darf auf die Liebe Gottes und seine Gerechtigkeit vertrauen. Aus Liebe zu Gott und seinen Mitmenschen aber handelt der Mensch gerecht. In liebevoller Gemeinschaft darf er das Diesseits genießen und das ewige Leben als Geschenk annehmen. So bedeutet evangelisch sein auch Vertrauen in Gott, die so genannte Fiducia, zu haben – Luthers Zuversicht.

Reformationstag – Reformationsgottesdienst

Seit 1667 feiern evangelische Christinnen und Christen den Reformationstag am 31. Oktober. Dieses Datum geht zurück auf eine Anordnung Georg II. von Sachsen, der damit das Reformationsgedenken aller Protestanten auf diesen Tag legte.
Der Evangelische Kirchenverband Köln und Region feiert seit seinem Bestehen diesen Tag mit einem zentralen Gottesdienst, zu dem immer ALLE eingeladen sind. Dieser Gottesdienst hat stets besondere, eigens eingeladene (Predigt-)Gäste, herausragende musikalische Angebote und ist besonders gastlich – in der Regel wird zu einem abschliessenden, gastlichen Beisammensein eingeladen. Näheres zum jeweiligen Reformationsgottesdienst für Köln und Region ist immer auf den aktuellen Seiten dieser Website zu finden.

Sakramente

Sakramente sind nach der Lehre der christlichen Kirchen von Gott eingesetzte, sichtbare Handlungen. Zu einem Sakrament gehören Wort und Zeichen. Die evangelische Kirche kennt zwei (Taufe und Abendmahl), die katholische sieben Sakramente (Taufe, Abendmahl, Beichte, Firmung, Ehe, Priesterweihe und Krankensalbung). Der Zweck von Sakramenten besteht darin, in besonderer Weise die Gemeinschaft der Glaubenden mit Gott zu betonen. So ist die Taufe der Akt der Aufnahme in die Gemeinde Jesu Christi, das Abendmahl die Feier, für Jesu Tod und Auferweckung zu danken, es als Gemeinschafts- und Versöhnungsmahl in der Beziehung zu Gott und zu den Mitmenschen zu verstehen.

Soli

„Allein Gott sei Ehre“: diese 4 Worte hat Johann Sebastian Bach handschriftlich unter alle seine musikalischen Werke gesetzt. Er bekennt sich damit als gläubiger, evangelischer Kirchenmusiker – und markiert bis zum heutigen Tag in alle Konzertsäle, in denen „Bach“ gespielt wird, was ein Kern evangelischen Glaubens und Frömmigkeit ist: Die von maßlosem Vertrauen geprägte Beziehung zwischen Mensch und Gott, dem deshalb alle „Ehre“ gilt, weil sich Menschen auf Gott in jeder nur erdenklichen Lebenssituation vollends verlassen können und dürfen. Der Philosoph Hans Blumenberg hat dies eine „theologische Großzügigkeit“ genannt, die sich auch heutige Menschen beim Hören der Musik Bachs ganz unabhängig von ihrem christlichen Vorverständnis schlicht gefallen lassen. Genau damit nimmt Bach aber auch den Kern reformatorischer Theologie auf: der Großzügigkeit Gottes Raum zu geben und sie nicht einschränken zu lassen durch institutionelle Interessen jedweder Art. Martin Luther sah diese Gefahr vor allem darin, dass die Kirche seiner Zeit sich zwischen Gott und Mensch stellte und damit verdunkelte, was Gott in Jesus Christus getan hatte. Deshalb betonten er und alle Reformatoren, dass „allein“ die Bibel, Jesus Christus, unser Glaube und Gottes Gnade im Mittelpunkt der christlichen Verkündigung stehen. In der Gegenwart haben sich die Kirchen der Reformation im Gespräch mit der römisch-katholischen Kirche über diesen Konfliktpunkt verständigen können und feiern deshalb das Reformationsjubiläum 2017 als gemeinsames „Christusfest“. (Martin Bock)

Foto: Jens Schulze / fundus-medien.de

Taufe

Die christliche Taufe ist ein Sakrament, das die Zugehörigkeit zur Kirche bezeugt. Sie gründet sich auf den Glaubenssatz, dass Gott den Menschen ohne Vorbedingungen annimmt. Zur christlichen Taufe gehören ein Einsetzungswort Jesu (Matthäus 28, 19: „Ich taufe Dich im Namen des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes“) und das Element Wasser. Mit dem Wasser wird der Kopf des Täuflings dreimal benetzt. Die Taufe soll in der Regel durch ordinierte Menschen (Pfarrer, Pfarrerinnen, Diakone, PrädikantInnen) vollzogen werden, jedoch ist in Notsituationen (Beispiel: Ein Täufling befindet sich in Lebensgefahr) jeder evangelische Christ und jede evangelische Christin berechtigt, zu taufen (Nottaufe).

Trauung

Die Ehe ist in den Worten Martin Luthers ein „weltlich Ding“. Damit hat Luther gemeint, dass erwachsene Menschen in Liebe füreinander Verantwortung übernehmen und in dieser „weltlichen“ Freiheit vor Gott und die Gemeinde treten. Damit hat auch der evangelische Traugottesdienst bis heute einen anderen Akzent als er durch das sakramentale Verständnis der katholischen Kirche weiterhin gegeben ist. In der evangelischen Kirche ist die Trauung „ein Gottesdienst anlässlich einer Eheschließung, in dem die eheliche Gemeinschaft unter Gottes Wort und Segen gestellt wird. Dabei bekennen die Eheleute, dass sie einander aus Gottes Hand annehmen, und versprechen, ihr Leben lang in Treue beieinander zu bleiben und sich gegenseitig immer wieder zu vergeben“. So formuliert es die Kirchenordnung der Evangelischen Kirche im Rheinland. Da 2 von 3 Ehepaaren heute konfessionsverbindend zusammenleben und eine Familie gründen, ist es wichtig, dass ein evangelischer Traugottesdienst immer mit der Beteiligung der katholischen oder orthodoxen Kirche gefeiert werden kann. So wird deutlich: In einer konfessionsverbindenden Ehe kann ‚Kirchengemeinschaft‘ auf kleinstem Raum gelebt werden.

In der Evangelischen Kirche im Rheinland können seit 2016 nicht nur heterosexuelle Ehepaare getraut werden, sondern auch gleichgeschlechtliche Paare mit einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Entscheidend ist nicht die sexuelle Orientierung eines Menschen, sondern die Bereitschaft, füreinander vor Gott Verantwortung zu übernehmen, die Würde des anderen zu achten und dem Partner bzw. der Partnerin mit dem nötigen Respekt zu begegnen. Der Kirchenkreis Köln-Nord hatte im Herbst 2014 den Anstoß für die Veränderung der Kirchenordnung gegeben, indem er einen entsprechenden Antrag an die Landeskirche gerichtet hatte. Diesem Antrag hatten sich später auch der Kirchenkreis Köln-Mitte und der Kirchenkreis Düsseldorf angeschlossen. (Angelika Knapic)

Vaterunser – das Grundgebet der Christenheit

Das Vaterunser (lateinisch: pater noster) ist das Grundgebet der gesamten Christenheit, das bekannteste Gebet des Christentums und das einzige, das Jesus von Nazaret selbst seine Jünger zu beten gelehrt hat. Es wird von Christinnen und Christen fast aller Kirchen und Konfessionen sowohl im Gottesdienst als auch privat gebetet. Es erscheint im Neuen Testament in zwei leicht verschiedenen Versionen, je einmal im Matthäusevangelium (Mt 6,9–13 EU) und im Lukasevangelium (Lk 11,2ff EU). Sie werden beide als „Lehre“ (griech. didaskale, hebr. tora) Jesu eingeführt, ihr Wortlaut wird also direkt auf ihn selbst zurückgeführt. Seit 1970 gibt es eine für katholische wie evangelische Christinnen und Christen gleiche Fassung – bis dahin bestanden leichte Übersetzungsunterschiede. Das Vaterunser wurde in der Christentumsgeschichte und der profanen Musikgeschichte oft und auf verschiedene Weisen musikalisch vertont.

Verkündigung

Verkündigung werden alle Formen der Interpretation eines biblischen Textes genannt, ob als Predigt oder Andacht. Auch die Worte, Gleichnisse und Geschichten Jesu werden mit diesem Begriff zusammengefasst.

Weihnachten – Weihnachtsgottesdienste

An Weihnachten wird die Geburt Jesu gefeiert: Gott wurde Mensch. Es ist nach Ostern das höchste Fest der Christenheit. Nach Berechnungen frühchristlicher Kalendarien fiel das Geburtsfest Christi zunächst auf einen Frühjahrstermin. Im Jahr 354 legte Papst Liberius aber das Weihnachtsfest auf den 25. Dezember. Heute werden in den meisten evangelischen Gemeinden vor allem an Heilig Abend, dem 24. Dezember, die „großen Gottesdienste“ gefeiert. Mancherorts gibt es bis zu drei Termine in einer Kirche: vom Kindergottesdienst bis zur Christmette um Mitternacht.  Im Mittelpunkt des Gottesdienstes steht die Weihnachtsgeschichte aus dem Lukas-Evangelium (Kapitel 2).

Zehn Gebote

Das erste Gebot
Ich bin der Herr, dein Gott. Du sollst keine anderen Götter haben neben mir.

Das zweite Gebot
Du sollst den Namen des Herrn, deines Gottes, nicht missbrauchen.

Das dritte Gebot
Du sollst den Feiertag heiligen.

Das vierte Gebot
Du sollst deinen Vater und deine Mutter ehren.

Das fünfte Gebot
Du sollst nicht töten.

Das sechste Gebot
Du sollst nicht ehebrechen.

Das siebte Gebot
Du sollst nicht stehlen.

Das achte Gebot
Du sollst nicht falsch Zeugnis reden wider deinen Nächsten.

Das neunte Gebot
Du sollst nicht begehren deines Nächsten Haus.

Das zehnte Gebot
Du sollst nicht begehren deines Nächsten Frau, Knecht, Magd, Vieh noch alles, was dein Nächster hat.