Der Evangelische Kirchenverband Köln und Region ist verankert in den Fundamenten reformatorischen Glaubens und leitet sich zurück auf die Reformation Martin Luthers Anfang des 16. Jahrhunderts. Dieser definierte als Grundlagen des evangelischen Glaubens die drei sogenannten „sola“-Prinzipien, was vom lateinischen „allein“ abgeleitet ist.

 

1. Sola scriptura – allein die Bibel als Heilige Schrift ist die Grundlage des christlichen Glaubens, nicht die Kirche mit ihrer Tradition und Geschichte.
2. Sola fide – allein durch den Glauben wird der Mensch vor Gott gerechtfertigt und nicht durch gute Werke.
3. Sola gratia – allein durch die Gnade Gottes wird der Mensch errettet, nicht durch eigenes Tun.

Hierdurch wird Christus – und nicht die Kirche – als oberste Autorität für die Gläubigen anerkannt. Dadurch, dass es keine Autorität gibt, die für uns entscheidet, was Gottes Wort heute und hier in konkreter Anwendung ist, bedeutet evangelisch sein auch, dass alle sich beteiligen können. Alle können und sollen auch selbst urteilen und selbstständig bedenken, um was es geht, und sind hierbei allein Gott und ihrem Gewissen Rechenschaft schuldig. Dies steht hinter dem Ausdruck des „allgemeinen Priestertums aller Gläubigen“. Der Mensch steht in seinem Gebet direkt vor Gott und braucht keine Vermittlung. An die Stelle einer zentralen Auslegungshierarchie tritt die evangelische Auslegungsdemokratie, in der jede Stimme zählt. Jeder Mensch ist gleichberechtigter Teil der Gemeinde. Verbunden wird somit ein Höchstmaß an Freiheit mit einem hohen Maß an individueller Verantwortung. Wenn der evangelische Mensch gerecht handelt, dann nicht, damit er durch gute Werke erlöst wird. Er darf auf die Liebe Gottes und seine Gerechtigkeit vertrauen. Aus Liebe zu Gott und seinen Mitmenschen aber handelt der Mensch gerecht. In liebevoller Gemeinschaft darf er das Diesseits genießen und das ewige Leben als Geschenk annehmen. So bedeutet evangelisch sein auch Vertrauen in Gott, die so genannte Fiducia, zu haben – Luthers Zuversicht.

Am 10. November 1483 als Sohn eines Bergmanns in Eisleben geboren, begann Martin Luther 1501 sein Studium in Erfurt, um auf Wunsch seines Vaters Rechtswissenschaften zu studieren. Doch es kam anders: Als er 1505 von einem Blitz zu Boden geschleudert wurde, schwor Luther in seiner Todesangst, Mönch zu werden. Zwei Wochen später trat er in das Augustiner-Eremiten-Kloster in Erfurt ein. 1510 reiste er im Auftrag seines Ordens nach Rom, studierte Theologie und übernahm nach seiner Promotion 1512 die Bibelprofessur von Johann von Staupitz an der Universität Wittenberg. Im Jahr darauf hielt er seine erste Vorlesung. Doch Zweifel und Angst ließen ihn nie los: Beim Studium des Römerbriefs machte er vor dem Hintergrund der Frage „Wie bekomme ich einen gnädigen Gott?“ eine wichtige Entdeckung: Gerechtigkeit habe nichts mit einem strafenden Gott zu tun, sondern werde allen Menschen von Gott geschenkt. Wie neu geboren, verkündigte Luther fortan diese frohe Botschaft. Daraus resultiert das, was wir heute die „Rechtfertigungslehre“ nennen: Im Lichte der Bibel weiß der Mensch, dass er den Sinn seines Lebens nicht herstellen, sondern nur dankbar empfangen kann – von Gott. Allein dadurch, dass der Mensch auf Christus vertraut, ist er – ohne irgendwelche Taten – vor Gott gerecht, oder eben „gerechtfertigt“, im Sinne von: In Gottes Liebe geborgen.

Seit April 1517 verkaufte der Mönch Tetzel Ablassbriefe, durch die deren Käuferinnen und Käufern Sündenvergebung gegen Geld versprochen wurde – ihr Erlös war für den Bau der Peterskirche in Rom bestimmt. Dagegen vor allem protestierte Luther in seinen 95 Thesen, die er am 31. Oktober 1517 präsentierte. In Rom wuchs die Sorge über die schnelle Verbreitung und ungeheuere Wirkung dieser Thesen. Es folgten Verhöre und Disputationen. Doch Luther wollte nicht widerrufen. Im Januar 1521 sprach der Papst den Bann über Luther aus. In seiner berühmten Rede auf dem Reichstag zu Worms 1521 weigerte er sich erneut zu widerrufen. Auf der Rückreise wurde er durch einen inszenierten Überfall auf die Wartburg bei Eisenach entführt, wo er als „Junker Jörg“ in Sicherheit lebte. In zehn Monaten verfasste er viele Schriften und übersetzte das Neue Testament aus dem Griechischen ins Deutsche, 1534 lag die Bibel komplett in deutscher Übersetzung vor. Anfang März 1522 kam er nach Wittenberg zurück, obwohl der Reichstag im „Wormser Edikt“ über ihn die Reichsacht verhängt und ihn damit für vogelfrei erklärt hatte.

1525 heiratete Luther die frühere Nonne Katharina von Bora. Sie hatten sechs Kinder. Seine publizistischen Aktivitäten waren enorm. Er verfasste zahlreiche Schriften, darunter 1529 den „Kleinen Katechismus„. 1530 lud Kaiser Karl V. zu einem Reichstag nach Augsburg ein. Luther verfolgte diesen wegen der Reichsacht von der Veste Coburg aus und ließ sich durch seinen engsten Mitarbeiter, Philipp Melanchthon, vertreten. Der legte dort das Augsburger Bekenntnis („Confessio Augustana„) vor, um nachzuweisen, dass die Evangelischen in Fragen der Lehre den Boden der katholischen Kirche nicht verlassen hatten. Doch die Verlesung der Artikel am 25. Juni führten nicht zu dem erhofften Ziel. So setzte sich der Konflikt zwischen den beiden „Religionsparteien“ mit wechselndem Geschick bis zum „Augsburger Religionsfrieden“ von 1555 fort.

Luther starb am 18. Februar 1546. Am 22. Februar wurde sein Sarg in der Schlosskirche zu Wittenberg beigesetzt.