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Erhöhung der Bezüge: Mitteilung der Rheinisch-Westfälisch-Lippischen Arbeitsrechtlichen Kommission

Die Rheinisch-Westfälisch-Lippische Arbeitsrechtliche Kommission hat am 26. März 2003, die Erhöhung der Bezüge der rund 140.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kirche und Diakonie beschlossen.


Die Kommission hat dabei den Tarifabschluss des öffentlichen Dienstes übernommen – trotz erheblicher Bedenken in Kirche und Diakonie. Damit gelten nun auch für die Beschäftigten im Bereich der Evangelischen Kirche im Rheinland, der Evangelischen Kirche von Westfalen und der Lippischen Landeskirche die entsprechenden Tariferhöhungen (2,4 Prozent für 2003; 1 Prozent ab 1. Januar 2004 und 1 Prozent ab 1. Mai 2004). Gleichzeitig verständigte sich das paritätische mit neun Arbeitgebervertretern und neun Arbeitnehmervertretern besetzte Gremium auf folgende Regelungen des neuen Tarifabschlusses: Der Arbeitszeit-Verkürzungstag (AZV-Tag) bleibt in den Jahren 2003 und 2004 bestehen, statt dessen wird keine Einmalzahlung gezahlt. Der Zahltag bleibt unverändert. Außerdem sieht der Beschluss zur Sicherung von Arbeitsplätzen bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten die Möglichkeit vor, durch Dienstvereinbarung die Arbeitszeit auf bis zu 39,5 Wochenstunden zu erhöhen oder die Zuwendungen um bis zu 20 Prozent zu reduzieren. In diesem Fall wären für die Dauer der Laufzeit der Dienstvereinbarung (längstens bis 31.12.2004) betriebsbedingte Kündigungen unzulässig, soweit den betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kein gleichwertiger anderer Arbeitsplatz angeboten werden kann.


Der Text der Arbeitsrechtsregelung kann in Kürze im Internet unter www.ekir.de abgerufen werden. Die Rheinisch-Westfälisch-Lippische Arbeitsrechtliche Kommission hat am 26.März 2003 beschlossen:


Anhebung der Löhne und Vergütungen
Die monatlichen Einkommen werden für alle Arbeiter und Angestellten der Verg.Gr. X – IVa bzw. Kr. I – Kr XI ab 1. Januar 2003, für die übrigen Angestellten ab 1. April 2003 um 2,4% erhöht. Ab 1. Januar 2004 werden alle Einkommen um weitere 1% und am 1. Mai 2004 nochmals um 1% angehoben. Die Zuwendung bleibt bis dahin „eingefroren“ und beträgt 2003 83,74% und 2004 82,07%.


Auszubildende
Die Ausbildungsvergütungen für Auszubildende nach dem Berufsbildungsgesetz und für Schüler in der Krankenpflege sowie die Entgelte und Verheiratetenzuschläge der Ärzte im Praktikum und der Praktikanten werden · ab 1. Januar 2003 um 2,4 %, · ab 1. Januar 2004 um weitere 1,0 % und · ab 1. Mai 2004 um weitere 1,0 % erhöht.


Arbeitsfreier Tag
Der arbeitsfreie Tag (AZV-Tag) bleibt für die kirchlichen Mitarbeiter bis ins Jahr 2004 erhalten. Dafür entfallen die Einmalzahlungen im März 2003 (7,5 % der Vergütung) und November 2004 (50,- EURO)


Einschränkung des Stufenaufstiegs
Fällt der Aufstieg in die nächste Stufe der Grundvergütung bzw. Lohnstufe in die Zeit vom 1. Januar 2003 bis zum 31. Dezember 2004, wird der Unterschiedsbetrag zur nächsten Stufe für die Dauer eines Jahres nur zur Hälfte gezahlt. Nach Ablauf dieser Frist besteht Anspruch auf den vollen Betrag. Die folgenden Aufstiege werden nach den entsprechenden Regelungen absolviert.


Auszahlung der Bezüge
Der Zahltag für den Bereich BAT-KF bleibt beim 16. des Monats.


Text: Rheinisch-Westfälisch-Lippische Arbeitsrechtliche Kommission
Foto(s): Rheinisch-Westfälisch-Lippische Arbeitsrechtliche Kommission