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Drei Fragen an Pfarrerin Susanne Beuth

Bisher waren Gemeindeglieder, die zur Besorgung ihrer Angelegenheiten unter Betreuung stehen, vom aktiven Wahlrecht ausgeschlossen. Für die Presbyteriumswahlen am 14. Februar gilt nun – anders als beim staatlichen Betreuungsgesetz – laut Paragraf 22, Absatz 2 des Presbyteriumswahlgesetzes, „Hilfebedürftige dürfen sich der Unterstützung eines Mitgliedes der Kirchengemeinde bedienen“.

Was haben die Kirchengemeinden unternommen, um Menschen mit Einschränkung – egal ob körperlicher, geistiger oder sinnlicher Art – die Teilnahme an der Presbyteriumswahl zu ermöglichen? Wir haben dazu die Synodalbeauftragte für Inklusion des Kirchenkreises Köln-Mitte, Pfarrerin Susanne Beuth, befragt.

Wie haben Sie Kontakt zu Menschen mit Behinderung und zu deren Einrichtungen in Ihrem Gebiet aufgenommen, um deren Wahlteilnahme vorzubereiten und zu ermöglichen?

Susanne Beuth: Im Gemeindegliederverzeichnis gibt es keinen Hinweis darauf, wer eine Behinderung hat – das ist also grundsätzlich ganz inklusiv. Die ca. 5000 Wahlberechtigten in unserer Gemeinde – alle Evangelischen ab 16 Jahren und die jüngeren Konfirmierten – wurden mit der Wahlbenachrichtigungskarte eingeladen zu wählen. Praktisch wird sich die Neuerung in der Gemeinde kaum auswirken, denn die rechtliche Änderung betrifft nur wenige. Und wenn jemand wegen einer Behinderung Hilfe benötigt, zum Beispiel stark Sehbehinderte, dann haben wir es auch früher den Wählenden überlassen, ob sie jemanden mit in die Wahlkabine nehmen. Und bei der Briefwahl lassen sich Menschen ja oft von vertrauten Personen unterstützen. Wir haben das bisher nie besonders thematisiert.

Wie haben Sie Ihre Gemeindeglieder auf die Wahl vorbereitet, so dass sie in der Lage sind, eine Wahl zu treffen und sie frei und geheim durchzuführen?

Susanne Beuth: So wie wir das immer gemacht haben: Auf der Gemeindeversammlung und in einer Sonderausgabe des Gemeindebriefes haben die Kandidatinnen und Kandidaten sich vorgestellt – auch ein Bild gehört natürlich dazu. Und diesmal hängt in jeder Wahlkabine ein Plakat mit den Bildern und Namen, so dass man sich leichter erinnern kann.

Wie verstehen Sie Inklusion in Ihrer Gemeinde?

Susanne Beuth: Menschen mit Behinderung gehören selbstverständlich zur Gemeinde. Es gibt zum Beispiel eine Freizeitgruppe mit Menschen mit geistiger Behinderung, ein Demenzcafé, mehrere Selbsthilfegruppen und unser Theaterprojekt „all inclusive“. So sind Menschen mit Einschränkungen in der Gemeinde sichtbar, aber sie nehmen auch an vielen Veranstaltungen wie Kindergottesdienst, Seniorenfeiern selbstverständlich wie alle anderen teil.

Text: APK/She
Foto(s): EKiR