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Die Landessynode 2004 – was gibt’s Neues zum Arbeitsrecht?

Die Landessynode 2004 behandelte zwei arbeitsrechtliche Themen: den Prüfbericht zum Arbeitsrecht und  die Modifikationen im Rechtssetzungsverfahren.

Das Arbeitsrechtsregelungsgesetz
In der Absicht, für das kircheneigene Verfahren nach dem Arbeitsrechtsregelungsgesetz /ARRG „differenzierte und sachgerechte Entscheidungsstrukturen“ einzuführen, wurde im ersten Schritt über getrennte Arbeitsrechtliche Kommissionen für Kirche und Diakonie diskutiert (2001) und im zweiten Schritt eine Arbeitsrechtliche Kommission/ARK mit getrennten Fachgruppen verabschiedet (2002). Bei diesen Diskussionen wurden die Bedenken gegen die Arbeitsrechtssetzung nach kircheneigenem Verfahren – dem Dritten Weg – nicht ausgeräumt. Deshalb erteilte die Landessynode 2002 die Aufträge zu prüfen,
a) wie die Legitimation Mitarbeiterseite gestärkt werden könnte – in der Arbeitsrechtlichen Kommission/ARK – und
b) welche Möglichkeiten sich für eigene kirchengemäße Tarifverträge bieten.


Die Bearbeitung der Prüfaufträge erfolgte in mehreren Schritten; dazu gehörte ein Symposium zum Thema Arbeitsrecht 2002, eine Arbeitsgruppe aus der Evangelischen Kirche im Rheinland und eine weitere aus den drei Landeskirchen Rheinland, Westfalen, Lippe unter Leitung von Oberkirchenrätin Petra Bosse-Huber sowie eine abschließende Anhörung zum Entwurf des Prüfberichtes im Juni 2003. Der Prüfbericht für die Landessynode 2004 dokumentiert die Vorträge und Anhörungsvoten.


Ergebnisse des Prüfauftrags
Der Prüfauftrag kommt zu den Ergebnissen, dass
1. der „Dritte Weg“, das kircheneigene Verfahren zur Arbeitsrechtssetzung erhalten bleiben und kein Tarifvertrag eingeführt werden soll 
2. es solche Modifikationen im Verfahren geben soll, die der Gewerkschaft ver.di die Mitarbeit erleichtert.


Die Landessynode hat den Prüfbericht angenommen und die Modifikationen beschlossen.


Stellungnahme der Mitarbeitervertretungen
Die AG-MAV Rheinland und der MAV-Beirat für Fortbildung haben dazu abermals Stellung bezogen und erinnern daran, dass sich alle Dienstnehmer-Vertretungen in dem Prüfprozess für den Abschluss eines Tarifvertrages ausgesprochen haben.

Weiteres Thema: Die Novellierung des Mitarbeitervertretungsgesetzes/MVG, gültig ab April 2004
Die EKD-Synode hatte im November vergangenen Jahres ihr MVG novelliert; dabei blieben Kernpunkte unverändert. Diese Veränderung übernahm die Landessynode fast identisch für ihr Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG).

Eigene Regelungen finden sich in § 3, der die zusammenarbeitenden Dienststellen oder Dienststellen-Verbände als eigenständige Dienststellen definiert, in der eine Mitarbeitervertretung/MAV zu bilden ist.

Der Paragraf 23 a Absatz 2 erlaubt die Bildung eines Ausschusses für Wirtschaftsfragen für alle Dienststellen mit mehr als 150 Beschäftigten (nicht nur in der Diakonie). In den letzten Jahren war es möglich, alle Beschäftigten der rheinischen Landeskirche in die MAV zu wählen.

Durch die Wiedereinführung der sogannten ACK-Klausel (die besagt, dass nur Beschäftigte aus den Betrieben der zur Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen gehörenden Einrichtungen vertreten werden), können bei der nächsten Wahl im Jahr 2006 nur noch christliche Mitarbeitende in die MAV gewählt werden.

Kritik
die Wiedereinführung der „ACK-Klausel“ kritisieren die MAV-Zusammenschlüsse in ihrer Stellungnahme, wie auch die bescheidene Ausstattung des Ausschusses für Wirtschaftsfragen und die Tatsache, dass die Landessynode weiterhin keinen landeskirchlichen Gesamtausschuss vorsieht.

Text: Morgenstern-Przygoda
Foto(s): ekir