You are currently viewing Die Landessynode 2004 in Bad Neuenahr, ihr Hautthema und der Internet-Service

Die Landessynode 2004 in Bad Neuenahr, ihr Hautthema und der Internet-Service

Von Sonntag, 11. Januar, bis Freitag, 16. Januar, treten die 244 Mitglieder der Landessynode in Bad Neuenahr zusammen und beraten in Ausschuss- und Plenarsitzungen 26 Vorlagen. Dazu gehören unter anderem der Haushalt 2004 und die Frage einer möglichen Hauptamtlichkeit der Superintendentinnen und Superintendenten. Anträge aus Kirchenkreisen bringen die Erinnerung an 100 Jahre Beginn des antikolonialen Kriegs in Namibia auf die Tagesordnung.
Die Landessynode ist das Leitungsgremium der EKiR. Sie tagt ein Mal im Jahr und setzt sich zusammen aus Abgeordneten der 46 Kirchenkreise der EKiR, den 46 Superintendentinnen und Superintendenten, drei Theologie-Professoren, den Mitgliedern der Kirchenleitung – die übers Jahr die Geschicke der EKiR verantwortet – sowie einigen berufenen Mitgliedern.

Präsesbericht
Präses Nikolaus Schneider beispielsweise sprach zur Eröffnung in seinem Bericht unter anderem über Kopftuchstreit, NRW-Kürzungen, Gottesbezug in der EU-Verfassung. Eine Zusammenfassung des Präses-Berichts hier, im vollen Wortlaut (als pdf-Datei) hier.

Wie immer: Service im Internet
Alle Ereignisse und Beschlüsse der Landessynode werden auch in diesem Jahr wieder aktuell im Internet präsentiert: Auf der Startseite der Evangelischen Kirche im Rheinland stehen zeitnah die wichtigsten Informationen und auch aktuelle Fotos. Unter www.ekir.de/landessynode sind alle Pressemitteilungen zu finden. All dies können alle Gemeinden der Rheinischen Landeskirche – wie auch all unsere Berichte und Fotos im Internet – kostenlos übernehmen: Sei es für den Gemeindebrief oder für die eigene Website. Eine Liste der Themen und einige Anregungen zu deren Aufbereitung finden Sie hier.

Thema Abendmahl
Die Teilnahme am Abendmahl ist eines der großen Themen der bevorstehenden Synode. Die Frage ist: „Darf die Kirche vom Mahl des Herrn ausschließen?“ Die Antwort lautet: "nein".

Ausgangspunkt für die Beschäftigung mit dem Thema Abendmahl ist eine frühere Entscheidung der Landessynode: Vor acht Jahren hatte sie die Bestimmung aufgehoben, die den Abendmahlausschluss als Mittel der Kirchenzucht vorsah. Damit strich sie die Möglichkeit zum Ausschluss vom Abendmahl – obwohl diese in Bekenntnisschriften wie dem Heidelberger Katechismus, der nach wie vor zu den Grundlagen der EKiR gehört, enthalten ist. Die Diskussion um ein gemeinsames Abendmahl von Katholiken und Evangelischen – zuletzt auf dem ersten Ökumenischen Kirchentag in Berlin 2003 – habe das Papier „bestimmt beflügelt“, sagt EKiR-Pressesprecher Jens Peter Iven.

Bedingungs- aber nicht folgenlos – auf diese Formel bringt das Papier nun die Frage der Teilnahme am Abendmahl. Jesu Tischgemeinschaft „nimmt die Menschen an, wie sie sind, aber er lässt sie nicht, wie sie sind“, heißt es in der Vorlage. Die Gäste müssten zwar „nichts mitbringen“. Die Einladung des Gastgebers sei „offen und bedingungslos“, wie Landeskirchenrat Klaus Teschner einmal zum Papier erläuterte. Andererseits aber ermögliche die Teilnahme Buße als „fröhliche Folge“ der Tischgemeinschaft, so der Theologe, der das Papier vor seinem Ruhestand zum Jahreswechsel auf den Weg brachte.

Text: EKiR/AL
Foto(s):