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Die Frühjahrssynoden 2004 unserer Kirchenkreise: rechtsrheinisch, im Norden und im Süden wurde getagt: Finanzen und Wahlen

Kirchenkreis Köln-Nord: Vergleichbarkeit und objektive Kriterien bei Gemeindefinanzen
Gemäß dem neuen Gemeindezuweisungssytem stehen seit Anfang diesen Jahres jedem Kirchenkreis des Evangelischen Stadtkirchenverbandes Köln 5 Prozent des Gesamtsteueraufkommens zu, die über die Kirchenkreise an die Gemeinden verteilt werden können. Die Kreissynode Köln-Nord hatte auf ihrer Herbsttagung 2003 beschlossen, diesen Betrag (rund 40.000 Euro dieses Jahr) nicht nach Gemeindegliederzahlen zur direkten Verwendung in die Gemeinden zu leiten, sondern nach Schwerpunktarbeit zu verteilen.
Diese Schwerpunkte und ihre Rahmenbedingungen haben heute die 95 anwesenden der 106 stimmberechtigten Synodalen auf der Frühjahrssynode 2004 in der Auferstehungskirche Köln-Bocklemünd einstimmig festgelegt: Die Schwerpunkte der bestehenden Arbeit des Kirchenkreises sehen die Synodalen im Erhalt der – häufig übergemeindlichen – Funktionspfarrstellen in den Bereichen der Krankenhausseelsorge und der Altenpflegeheimseelsorge. Dabei geht es um folgende halbe Stellen: Heilig-Geist-Krankenhaus Longerich, Franziskushospital Ehrenfeld, und in drei Braunsfelder Einrichtung: dem Dreifaltigkeitskrankenhaus, dem Clarenbachwerk und dem Clarenbachstift. Außerdem sind drei Projekte dem Kirchenkreis so wichtig, dass sie über eine möglichst langfristige finanzielle Sicherheit verfügen sollen: Die Arbeit der Suchtpräventionsstelle Longerich, der Alten- und Begegnungsstätte Lindweiler und der Altentagesstätte Braunsfeld.
Wenn eine Gemeinde die Finanzierung dieser Schwerpunktaufgaben nicht aus eigenen Mitteln bewältigen kann, kann der Kreissynodalvorstand (KSV) sie mit einer zeitlichen Begrenzung von mindestens drei, höchstens fünf Jahren bezuschussen, eine Verlängerung kann nachverhandelt werden. Damit unter den 15 Gemeinden keine Ungerechtigkeiten entstehen, muss bei der Mittelvergabe die gesamte finanzielle Situation der Gemeinde berücksichtigt werden: von den Rücklagen über die Personalstellen bis zu möglichen Einkünften aus Grundstücken oder Immobilien, das Projekt wird genau beschrieben, ein Finanzierungsplan erstellt. Ist die Gemeinde in finanzielle Not geraten, ist sie gehalten, ein Sanierungskonzept vorzulegen. Diesen Prozess der Beratung über Finanzierungskriterien und finanzielle Zukunftssicherung der Schwerpunktarbeit hat der KSV – mit großer Zustimmung der Synodalen – an ein eigens Gremium delegiert, das vor Ort die Gemeinden individuell berät und begleitet. Eine Förderung neuer innovativer Projekte kann wie bisher beantragt werden.

Kirchenkreis Köln-Rechtsrheinisch: Ebenfalls Diskussion über Schwerpunkte
Die schwindenden Finanzmittel lassen Schwerpunktsetzungen der Aktivitäten des Kirchenkreises Köln-Rechtsrheinisch sinnvoll erscheinen. Besonders gefördert werden sollen, so der Beschluss der Kreissynode nach kontroverser Debatte, „gemeindliche Aktivitäten mit übergemeindlicher Reichweite, die im besonderen Interesse des Kirchenkreises liegen“. Beispiele hierfür sind die bei einer Befragung der Gemeinden des Kirchenkreises als besonders wertvoll für die Gemeinden und somit förderungswürdig erachteten Einrichtungen, etwa das Jugendpfarramt, das Amt für Diakonie, die Krankenhausseelsorge und das Amt für Presse und Öffentlichkeitsarbeit. Um über die zukünftige Förderung entscheiden zu können, wird der KSV beauftragt, bis zum Herbst einen sogenannten ‚Strukturatlas‘ des Kirchenkreises zu erarbeiten. In diesem sollen die derzeitigen Handlungsfelder transparent gemacht werden, um anschließend die kreiskirchlichen Aufgaben der Zukunft formulieren und besser organisieren zu können.


Kirchenkreis Köln Süd: Bewertung und Evaluierung aller Gebäude
Der Kirchenkreis Köln-Süd solle möglichst bald eine Bestandsaufnahme und Bewertung aller Gebäude seiner 18 Gemein­den vornehmen lassen. Diesen ein­dring­lichen Appell richtete Superintendent  Dr. Thomas Hübner, an die 56 stimmberechtigten Synodalen auf der Früh­jahrs­synode, die im Berufsförderungswerk Michaels­hoven tagte. Er be­gründete die vorgeschlagene Maßnahme damit, dass etwa nötige bauerhal­ten­de Maßnahmen „vom Augen­schein her überhaupt nicht feststellbar“ seien und warnte die Synodalen davor „die Gemeinde in die Pleite zu fahren“. Der Su­perintendent schlug vor, nach einer gründlichen Be­standsaufnahme, Kata­logisierung sämtlicher Gebäude, Sichtung und Digi­tali­sierung der Architek­tenpläne dann dieses „Paket“ als Grundlage für eine Evalui­e­rung an die „Planer“ (etwa einem Architektenbüro) zu übergeben.

Hintergrund seiner Forderung ist das seit dem 1. Januar 2004 in Kraft getre­tene neue Kirchengemeinde­zu­weisungssystem, wonach den Kirchenge­meinden keine zweckgebundenen Mittel für Bau­unterhaltung seitens des Evangelischen Stadtkirchenverbandes Köln mehr zugewiesen werden, da sie nun selbst hoheitlich über ihr Geld entscheiden. Seit der neuen Verwaltungs­ordnung (1. September 2001) ist außerdem nicht mehr festgeschrieben, wie hoch die Summe für die Rücklage zur Bauunterhaltung sein soll – somit entscheidet auch hier jede Gemeinde selbstständig, in welcher Höhe sie ihr Geld für die Erhaltung ihrer Gebäude ansetzt, was nach Ansicht von Superintendent Dr. Hübner „zu erheblichen Unterdeckungen führen kann“. Dagegen biete die angestrebte Evaluierung langfristige Planungssicherheit.

Die Synodalen sprachen sich mehrheitlich für eine einheitliche Evaluierung ihres Gebäudebestandes aus und beauftragten den Kreissynodalvorstand darüber hinaus damit, bis zur nächsten Synode im Herbst die voraus­sicht­lichen Kosten und den zeitlichen Rahmen zu erarbeiten und zu benennen. Getragen werden die Kosten vom Kirchenkreis Köln-Süd. Sie beschlos­sen auch, den Gemeinden nahe zu legen, jährlich 1 bis 2 Prozent des Versiche­rungswertes ihrer Gebäude für die Bauunterhaltung bereit zu stellen.

Wahlen der Kreissynode Köln-Rechtsrheinisch
Die Tagung aller Kreissynoden war geprägt von Wahlen. Im Kirchenkreis Köln-Rechtsrheinisch wurde von mehr als 120 stimmberechtigten Mitgliedern über die Abgeordneten zur Landessynode, den Kreissynodalvorstand, die Synodalbeauftragten und die Ausschussvorsitzenden abgestimmt. Hierbei wurden weitestgehend die derzeitigen Verhältnisse bestätigt und den Vorschlägen des Nominierungsausschusses unter der Leitung von Dietrich Neuhaus gefolgt.
Die Mitglieder des Kreissynodalvorstandes, deren Amtszeit von acht Jahren auslief, wurden sämtlich wiedergewählt, so dass weiterhin Pfarrer Christoph Nötzel Synodalassessor, Pfarrer Otmar Baumberger erster stellvertretender Skriba, Pfarrerin Wilma Falk-van Rees zweite stellvertretende Skriba, Barbara Ruhland Synodalälteste, ihre Stellvertreterin Ingeburg Griesemann sowie Dietrich Neuhaus Synodalältester und Karl-Heinz Knippenberg sein Stellvertreter sind. Allein Horst Pithan, seit dreißig Jahren Mitglied des KSV, stellte sich einer Wiederwahl nicht zur Verfügung und wurde nach herzlicher Danksagung von Superintendent Pfarrer Kurt Röhrig feierlich verabschiedet. Gewählte Nachfolgerin ist seine bisherige Stellvertretende Karin Menke. Ihr Stellvertreter wurde wiederum Ekkehard Schmidt. Den durch Rücktritt vakanten Posten des Stellvertreters des ersten Synodalältesten bekleidet nunmehr Paul Jakobs.
Zu Abgeordneten ihrer Kreissynode bei der Landessynode wurden Pfarrerin Andrea Vogel aus Höhenberg-Vingst, Pfarrer Jörg Schmidt aus Bensberg, Bernd Roggemann aus Porz, Silvia Vierkötter aus Volberg sowie Dietrich Neuhaus aus Dellbrück gewählt. Ihre Stellvertretende im Falle einer Verhinderung sind die Pfarrerinnen Ingrid Kibilka und Erika Juckel, die Pfarrer Johannes Voigtländer und Otmar Baumberger sowie Hans Jochen Schäfer, Karin Weisz, Annegret Akkerman, Barbara Ruhland, Adolf Scharfenstein und Karl-Heinz Knipenberg.
Die Ausschussvorsitzenden des evangelischen Kirchenkreises Köln-Rechtsrheinisch, bestehend aus Dietrich Neuhaus (Nominierungsausschuss), Barbara Ruhland (Finanzausschuss), Frank Kemper (Synodaljugendausschuss). Pfarrer Otmar Baumberger (Mission und Ökumene), Pfarrer Klaus Völkl (Theologischer Ausschuss) und Kirsten Beysiegel (Kreisdiakonieausschuss) wurden auf der Kreissynode bestätigt. Die ebenfalls wiedergewählte Vorsitzende des Fachausschusses „Gemeinschaft von Männern und Frauen in der Kirche“, Vera Gast-Kellert, wird im Laufe des Jahres den Kirchenkreis verlassen. Zu ihrer Nachfolgerin wurde bereits jetzt Rosemarie Hadré gewählt.

Wahlen der Kreissynode Köln-Süd
Als theologischen Abgeordneten für die Lan­des­synode wählten die 56 stimmberechtigten Synodalen im Kirchenkreis Köln-Süd Pfarrer Thomas Hennig (Matthäusgemeinde Hürth); als nicht-theologi­sche Abgeordnete wurden Professor Dr. Udo Bühler (Gemeinde Sindorf) und Erika Falcke (Gemeinde Frechen) berufen. Zum Synodalasses­sor ernannten die Synodalen Pfarrer Helmut Schneider-Leßmann (Gemeinde Leche­nich). Zum Ersten Stellver­tretenden Skriba wurde Pfarrer Michael Miehe (Gemeinde Rodenkir­chen) gewählt; Pfarrer Gerhard Johenneken (Gemeinde Zollstock) bleibt Skriba der Synode. In den Rechnungsausschuss der Kölner Kirchenkreise berief die Synode Peter Pfannkuche (Gemeinde Brühl) und Sybilla Haas (Gemeinde Zollstock).

Wahlen der Kreissynode Köln-Nord
Als Synodalassessor wurde Markus Zimmermann, Pfarrer der Gemeinde Mauenheim-Weidenpesch bestätigt, der dieses Amt seit vier Jahren ausübt. Pfarrerin Monika Crohn von der Gemeinde Weiden wählten die Synodalen zur ersten stellvertretenden Skriba, Verbandspfarrer Hans-Martin Brandt-von Bülow zum zweiten stellvertretenden Skriba. Seit acht Jahren ist Elke Voss aus der Gemeinde Pesch Mitglied des KSV, sie wurde wieder zur vierten Ältesten gewählt, Regine Appenroth aus der Gemeinde Braunsfeld, seit vier Jahren im KSV, zur fünften Ältesten. Gabriele Orbach, ebenfalls Gemeinde Pesch, ist seit zehn Jahren im Finanzausschuss der Synode aktiv und bekleidet nun im KSV das Amt der sechsten Ältesten. Aus der Gemeinde Longerich kommt Gabriele Winkler, die als fünfte stellvertretende Älteste wiedergewählt wurde. Seit zehn Jahren gehört Ulrich von Bonin dem KSV an, der alte und neue sechste stellvertretende Älteste. Der neue Kreissynodalvorstand wird am Sonntag, 27. Juni, um 18 Uhr in einem Gottesdienst in der Ossendorfer Dreifaltigkeitskirche (Rochusstraße 216) eingeführt.
Die Kreissynode entschied auch über ihre Vertreter bei der Landessynode: Dr. Martin Bock, Pfarrer der Gemeinde Pulheim, wurde zum ersten Abgeordneten gewählt, Pfarrerin Regina Doffing aus Weiden zu seiner ersten Stellvertreterin, die Braunsfelder Pfarrerin Ulrike Graupner zur zweiten Stellvertreterin. Zweite Abgeordnete zur Landessynode ist nun Gabriele Winkler, ihr erster Stellvertreter ist Dr. Herbert Teutsch aus der Gemeinde Mauenheim-Weidenpesch, gleichzeitig erster Ältester der KSV, ihr zweiter Stellvertreter Wolfgang Kayser aus der Gemeinde Bickendorf. Gerd Korinth, aus der Gemeinde Neue Stadt und erster stellvertretender Ältester des KSV, wurde als dritter Abgeordneter zur Landessynode bestätigt, der er bereits seit 1992 angehört.

Kirchenkreis Köln-Süd: Jobbörse als  „Zeichen der Solidarität untereinander“
Der Kirchenkreis Köln-Süd beschloss, ein „Zeichen der Solidarität der kirchlichen Körperschaften untereinander“ zu setzen. So sollen sich alle Kirchengemeinden, Kirchenkreise, Ämter und Einrichtungen im Evangelischen Stadtkirchenverband Köln einer Stellenbörse anschließen. Dafür müssen sie sich bei einer Stellenbesetzung eine Übersicht von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aushändigen lassen, deren Stellen von betriebsbedingter Kündigung bedroht sind. Abgelehnt wurde allerdings der Vorschlag, der Kreissynodalvorstand könne eine Einstellung verweigern, wenn die interne Stellenbörse nicht genutzt werde.
Kirchenkreis Köln-Nord: Stellenbörse muss vor Neubesetzung eingesehn werden
Einstimmig verabschiedeten auch die Synodalen von Köln-Nord einen Beschluss, nach dem bei Stellenbesetzungen künftig bei der Stellenbörse des Verbandes angefragt werden muss, ob dort geeignete Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen aufgeführt sind. Diese Börse wird seit Mitte der 90-er Jahre von der Personalabteilung des Verbandes geführt und soll dazu dienen, Kündigungen zu vermeiden. Mit ihrem Beschluss befürwortet die Kreissynode Nord nun, dass der KSV die Einstellung externer Bewerber verweigern kann, wenn entweder die Stellenbörse nicht eingesehen wurde oder die Argumente, weshalb bei einer Neubesetzung keine Personen aus der Stellenbörse berücksichtigt wurden, nicht nachvollziehbar sind.
Auch der Kirchenkreis Köln-Rechtsrheinisch schloss sich der Beschlussvorlage an.

Kirchenkreise Köln-Süd und -Nord: Besetzungssperre bei Pfarrstellen aufgehoben


Gegen die so genannte „Kölner Besetzungs­sperre“ bei Pfarrstellen sprachen sich die Abgeordneten beider Kirchenkreise aus. Die Besetzungssperre besagt, dass bei Gemeinden mit mehreren Pfarrstellen eine Pfarrstelle erst nach sechs Monaten wieder besetzt werden darf. Das neue Gemeindezuweisungssystem stellt nun auch die Pfarrstellen in die Hoheit der Gemeinden und somit auch auf Wunsch deren Besetzung

Kirchenkreis Köln-Nord: Fit für’s Ehrenamt
Erneut wurde die Bedeutung des Themas Ehrenamt im Kirchenkreis hervorgehoben. So sollen die Gemeinden in ihren Berichten für die Herbstsynode am 6. November 2004 darstellen, was sich im Hinblick auf die Stärkung des Ehrenamtes in den Gemeinden entwickelt hat. Außerdem soll auf Kirchenkreisebene ein vierköpfiges Koordinationsteam für die ehrenamtliche Arbeit berufen werden. Bereits berufen sind Pfarrerin von Weidenpesch-Mauenheim, Susanne Zimmermann, und Rosemarie Korinth aus der Gemeinde Neue Stadt. Pastorin Reinhild Widdig aus der Gemeinde Bickendorf soll die Geschäftsführung des Teams übernehmen. Aufgaben des Teams werden unter anderem die Vorbereitung und Durchführung des Grundkurses Ehrenamt sein, die Beratung von Gemeinden und die Vernetzung mit anderen Initiativen rund ums Ehrenamt. Außerdem sollen regelmäßig Ehrenamtstage ausgerichtet werden, auf denen Ehrenamtler Informationen erhalten – über Fortbildungsmaßnahmen zum Beispiel – aber auch Zeit für kreative Betätigung finden, sowie Sport- und Wellness-Angebote nutzen. Der erste Ehrenamtstag soll am Samstag, 21. Mai 2005, stattfinden, Anregungen werden gerne entgegen genommen, Kontakt: Pfarrerin Susanne Zimmermann, Tel. 0221/74 24

Text: Amt für Presse und Öffentlichkeitsarbeit
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