You are currently viewing Das Besondere Kirchgeld – ein Beitrag zur Solidargemeinschaft Kirche

Das Besondere Kirchgeld – ein Beitrag zur Solidargemeinschaft Kirche

Oberkirchenrat Georg Immel, Finanzdezernent der Evangelischen Kirche im Rheinland, erklärt das „Besondere Kirchgeld“ so: Es ist „ein Beitrag zur Steuergerechtigkeit“, erklärte Immel: „Es wird von solchen Kirchenmitgliedern erhoben, deren Ehegatte keiner steuererhebenden Religionsgemeinschaft angehört – und zwar dann, wenn der Partner, der in der Kirche ist, kein oder nur ein geringes Einkommen (im Verhältnis zum gesamten Familieneinkommen) bezieht.“

Ein Beispiel: Wenn ein alleinverdienender Familienvater konfessionslos ist, aber seine Frau und seine Kinder in der evangelischen Kirche sind, zahlte diese Familie bisher keine Kirchensteuer, obwohl sie mehrheitlich zur Kirche gehört. „Es geht also beim Besonderen Kirchgeld nicht um eine ,Steuer für Ausgetretene‘, sondern darum, die Mitglieder im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit an der Mitfinanzierung der kirchlichen Aufgaben zu beteiligen“, so Oberkirchenrat Immel: „Schließlich ist die Kirche eine Solidargemeinschaft!“

Das Besondere Kirchgeld beträgt nur rund ein Drittel der Kirchensteuer; zwischen 0,24 und 1,2 Prozent des gemeinsam zu versteuernden Einkommens. Die rheinische Kirche erwartet durch das Besondere Kirchgeld Einnahmen in Höhe von bis zu 30 Millionen Mark. Diese fließen wie die Kirchensteuer in den Gesamthaushalt, aus dem die Kirche Seelsorge und Verkündigung, Schulen, Kindergärten, Krankenhäuser, Diakoniestationen und andere soziale Einrichtungen finanziert. Das Kirchensteueraufkommen im Rheinland liegt bei derzeit rund einer Milliarde Mark. Alle evangelischen Landeskirchen außer Bayern erheben das Besondere Kirchgeld, ebenso zahlreiche katholische Bistümer.

„Damit wir alle Fragen rund um dieses Thema schnell und kompetent beantworten können, haben wir nun das kostenfreie Servicetelefon geschaltet“, so Immel. Dank modernster Telekommunikationstechnik werden die Anruferinnen und Anrufer – wo immer möglich – von Fachleuten aus ihrem unmittelbar zuständigen Kirchenkreis beraten. Ansonsten wird der Anruf im Landeskirchenamt in Düsseldorf angenommen.

Die kostenfreie Servicenummer 0800-000 10 34 ist montags bis donnerstags von 9 bis 12 und von 14 bis 16 Uhr sowie freitags von 9 bis 12 Uhr besetzt.

Eine Broschüre zum Thema, die auch die neue Kirchgeldtabelle und Beispielrechnungen enthält, bekommen Interessierte in den Gemeinden, bei den Kirchenkreisen und im Landeskirchenamt, als pdf-Datei auch hier.

Text: EKiR
Foto(s): EKiR