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Bessere Begleitung sterbender Menschen: Bundesarbeitsgemeinschaft Hospiz, Caritas und Diakonie begrüßen die Gesundheitsreform

Künftig wird es möglich sein, schwerstkranke und sterbende Menschen in der gewohnten Umgebung durch spezialisierte ambulante Palliative-Care-Teams medizinisch und pflegerisch professionell zu versorgen. Mit dem Wettbewerbsstärkungsgesetz werden hierzu jetzt die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen. Dadurch müssen Menschen nicht mehr so häufig notfallmäßig in Krankenhäuser eingewiesen werden und können bis zuletzt gut versorgt zu Hause leben und auch sterben. Dies wünschen sich die meisten Menschen. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Hospiz e.V., das Diakonische Werk der EKD e.V. und der Deutsche Caritasverband e.V. begrüßen ausdrücklich entsprechende Änderungen des Sozialgesetzbuches. Zu den Verbesserungen gehört auch, dass ambulante Hospizdienste zukünftig für die psychosoziale Begleitung von sterbenden Menschen auch in Pflegeheimen eine Förderung erhalten. Positiv für die stationären Hospize ist, dass bei Nichteinigung in Vertragsverhandlungen eine Schiedsperson bestellt werden kann.

Die stationären Kinderhospize müssen zukünftig nur noch fünf Prozent der Kosten durch Spenden aufbringen, was aber in der Regel zu einer weiteren finanziellen Belastung der Familien führt.

Die Verbände bedauern zugleich, dass bei stationären Hospizen für Erwachsene der Eigenanteil bei mindestens zehn Prozent geblieben ist. Ein Vorschlag zur Neuregelung der Finanzierung wurde leider nicht beachtet. Er hatte zum Ziel, die finanzielle Belastung der Patienten zu reduzieren und zugleich den Verwaltungsaufwand zu verringern.

Wünschenswert wäre weiterhin gewesen, dass der multiprofessionelle Ansatz in der Sterbebegleitung unter Einbeziehung des Ehrenamtes für die neu entstehenden Palliative-Care-Teams gesetzlich noch deutlicher verankert wird. Das Maß dieser Zusammenarbeit wird nun der Gemeinsame Bundesausschuss bis Ende September 2007 festlegen.

Text: Diakonisches Werk der EKD e.V.
Foto(s): Diakonie