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Aufgepasst: Hier könnte es Geld geben! Die RheinEnergieStiftung „Familie“ nimmt ihre Arbeit auf – bis 31. August bewerben!

„Wir wollen Vorhaben unterstützen, die die Integration von Familien mit unterschiedlichen sozialen Hintergründen oder aus Zuwanderungsländern umfassen. Auch Familien, die wegen verschiedener Umstände belastet sind, zum Beispiel, weil sie alleinerziehend sind, behinderte Familienangehörige haben oder Pflegeeltern sind, sollen von der Stiftung besonders berücksichtigt werden.“ Dies sagt Helmut Haumann, der Vorsitzende des Stiftungsvorstands „Familie“ der RheinEnergie, der gemeinsam mit Thomas Breuer, Personalvorstand und Arbeitsdirektor, den Stiftungsvorstand bildet. Das Projekt Familienstiftung der RheinEnergie ist brandneu – und wird mitgetragen von einflussreichen Menschen aus Politik, Wirtschaft – und Kirchen, vom Oberbürgermeister bis zum Stadtsuperintendenten.


Die Stiftung „Familie“ hat eben erst ihre konstituierende Sitzung erfolgreich absolviert, den Stiftungsvorstand und den Stiftungsrat gebildet und die Förderrichtlinien verabschiedet, damit ist jetzt auch die zweite Fördereinrichtung  – nach der „Stiftung Kultur“ – unter dem Dach der RheinEnergieStiftung arbeitsfähig und hat ihre Gremien berufen.

Der Stiftungsvorstand besteht aus Helmut Haumann (Vorsitzender) und Thomas Breuer, Personalvorstand und Arbeitsdirektor der RheinEnergie. Wichtig ist beiden Vorständen der Aspekt der Integration innerhalb der Projektförderung. Breuer: „Ziel der Familienstiftung ist es, Maßnahmen zu fördern, die der Stärkung des Familienlebens dienen. Schwerpunkte liegen in der Förderung von Vorhaben und Engagement im Bereich der Familienbildung, Familienerholung, Familienberatung und Erziehung.“

Die Stiftung ist derzeit mit einem Stiftungskapital von 15 Millionen Euro ausgestattet und vergibt aus den jährlichen Kapitalerträgen Fördergelder an anerkannte Träger der freien Jugendhilfe oder gemeinnützige Institutionen in Köln und der Versorgungsregion der RheinEnergie. Der Stiftungsrat der Familienstiftung tagt in Zukunft in der Regel zweimal jährlich, um Projekte zu bewilligen.

Die Mitglieder des Stiftungsrats der Familienstiftung



  • Oberbürgermeister Fritz Schramma, Stiftungsratsvorsitzender

  • Prof. Dr. Rolf Bietmann, stellvertretender Stiftungsratsvorsitzender

  • Prälat Johannes Bastgen, Stadtdechant, katholisches Stadtdekanat Köln

  • Martin Börschel, Aufsichtsratsvorsitzender der GEW Köln AG

  • Ernst Fey, Stadtsuperintendent Evangelischer Kirchenverband Köln und Region

  • Guido Kahlen, Stadtdirektor und Beigeordneter der Stadt Köln, Dezernat für Bildung, Jugend und Sport

  • Michael Mertens, Landesrat Dezernat Schulen, Jugend im Landschaftsverband Rheinland (LVR)

  • Erwin Müller-Ruckwitt, Erzbistum Köln, Generalvikariat

  • Siegmund Potulski, stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender RheinEnergie AG

  • Wilfried Räpple, Finanzvorstand der RheinEnergie AG

  • Dr. Rolf Martin Schmitz, Vorstandsvorsitzender der RheinEnergie AG

  • Armin Laschet, Landesminister für Generationen, Familie, Frauen und Integration

Aus den Förderrichtlinien der Stiftung
Um die aufgeführten Ziele zur erreichen, fördert die Stiftung Projekte und Maßnahmen von anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe oder von anerkannten kirchlichen Trägern oder gemeinnützigen Institutionen (z. B. e. V.), die ihren Sitz in der Versorgungsregion der RheinEnergie (im folgenden „Förderregion“ genannt) haben. Letztere sollen Mitglied in einer der folgenden Dachorganisationen sein: der Arbeiterwohlfahrt (AWO), des Deutschen Roten Kreuzes (DRK), des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes (DPWV), der Diakonie oder der Caritas. Sie können zum Beipsiel  Träger sein einer oder mehrerer Familienbildungsstätten, Familienferienstätten, Familienzentren, Familienbildungswerke, Elternschulen sowie Bildungs- und Beratungszentren.

Die Dauer der Förderung von Projekten und Maßnahmen soll einen möglichst kurzen Zeitraum umfassen und darf (auch bei Wiederholungsanträgen) 4 Jahre nicht überschreiten. Längere Förderung können in Ausnahmefällen Projekte erhalten, an denen die Stiftung selbst operativ mitwirkt.

Finanzierung: Die Förderung eines Projektes kann nur bei einer gesicherten Gesamtfinanzierung bewilligt werden. Diese soll mindestens 10 % Eigenleistung und möglichst Drittmittel enthalten. Die Stiftungsförderung soll in einem Umfang erfolgen, der eine Verbindung zwischen Projekt und Stiftung deutlich macht.

Die kompletten Förderrichtlinien hier.

Sie glauben, Sie haben ein Projekt, das vom Stiftungsrat der Familienstiftung RheinEnergie gefördert werden könnte und sollte?
Interessierte Projektträger können ab sofort Anträge an die Stiftung richten. Sie müssen  der Stiftung bis zum 31. August 2006 eingereicht sein. Anträge finden Sie hier.

Kontakt
für Interessenten und Projektträger:
Stiftungsreferentin „Familie“:
Monika Weiler
Telefon 0221 178 4959
Telefax 0221 178 2284
E-Mail: m.weiler@rheinenergie.com

Text: Stiftung Rheinenergie/AL
Foto(s): Stiftung Rheinenergie