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Arbeitsplatz- Sicherungsverordnung

Die rheinisch-Westfälisch-lippische arbeitsrechtliche Kommission hat in ihrer zweiten Arbeitsplatz-Sicherungsverordnung Ende März 2003 die Voraussetzungen für eine Dienstvereinbarung zur Arbeitsplatzsicherung geschaffen. Durch sie sollen die Arbeitsplätze sicherer gemacht werden. Danach wird es in den Dienststellen möglich, im Falle von finanzieller Notlage entweder die Arbeitszeit auf 39,5 Wochenstunden zu erhöhen oder das Weihnachtsgeld um 20 Prozent zu senken.


Den vollen Wortlaut der Arbeitsplatz-Sicherungsverordnung finden Sie hier.

(Achtung: Dahinter verbirgt sich eine pdf-Datei. Um die lesen zu können, brauchen Sie den „Acrobat-Reader“. Wenn Sie den noch nicht installiert haben, können Sie ihn sich im Internet kostenlos auf Ihre Arbeitsplatte kopieren. Alle dazu Nötige finden Sie hier.)

Text: Rheinisch-Westfälisch-Lippische Arbeitsrechtliche Kommission
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