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Pressekonferenz mit Rafael Nikodemus (v.l.), Dalia Höhne, Burkhard Schnieder und Helge Scharfscheer.

285 Menschen in 2018 über Flughafen Köln/Bonn abgeschoben

Knapp 5.300 Menschen sind in 2018 von den Flughäfen Köln/Bonn und Düsseldorf abgeschoben worden. Bei den Abschiebungen von NRW-Flughäfen sei es im Jahr 2018 aber zu „keinen schwerwiegenden Vorfällen“ gekommen. Das geht aus dem NRW-Jahresbericht 2018 zur Abschiebebeobachtung hervor, den das Forum Flughäfen in Nordrhein-Westfalen (FFiNW)  vorgestellt hat. Gleichzeitig stellten die Experten fest, dass die Willkommenskultur gegenüber Geflüchteten sich in eine „verstärkte Abschiebeorientierung“ verwandelt hat.

„Die Bundesländer scheinen sich in der Anstrengung überbieten zu wollen, möglichst hohe Abschiebungszahlen präsentieren zu können“, kritisierte der Moderator des Forums Flughäfen in NRW (FFiNW), Kirchenrat Rafael Nikodemus, am Donnerstag  in Düsseldorf die Abschiebepraxis der Bundesländer.

Im Forum Flughäfen in NRW arbeiten Vertreterinnen und Vertreter von Bundespolizei, dem NRW-Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration, der Zentralen Ausländerbehörden, der evangelischen und katholischen Kirche, der Diakonie, der Liga der Wohlfahrtsverbände, des Flüchtlingsrats NRW, des UNHCR, von Pro Asyl und Amnesty International zusammen. Gemeinsames Ziel ist Transparenz im Vollzug von Abschiebungen an Flughäfen. Dazu arbeiten zwei Abschiebungsbeobachterinnen auf eineinhalb Stellen, vor allem am Flughafen Düsseldorf, außerdem auch am Flughafen Köln/Bonn, sie erstatten dem Forum den Jahresbericht und bringen im Forum regelmäßig Fälle ins Gespräch.

Genau 5.008 Menschen wurden 2018 über den Flughafen Düsseldorf abgeschoben, weitere 285 über  Köln/Bonn, die allermeisten in Sammelabschiebungen. Abschiebungsbeobachterin Dalia Höhne sagte hierzu: „Diese Vielzahl an Rückführungsmaßnahmen erforderte einen hohen Verwaltungsaufwand und eine große Arbeitsbelastung auf Seiten der Behörden.“ Soweit beobachtet, habe es keine unverhältnismäßig groben Behandlungen der Betroffenen gegeben, sagte die Sozialwissenschaftlerin.

Allerdings monierte Höhne Probleme im Vorfeld von Abschiebungen. Immer wieder komme es vor, dass schwer kranke und auch suizidgefährdete Menschen abgeschoben würden. In mehreren Fällen sei es zu Trennungen von Familienmitgliedern gekommen, problematisch sei das vor allem bei Minderjährigen. Beobachtet wurden zum Beispiel Fälle, in denen Medikamente, die Betroffene regelmäßig einnehmen müssen, fehlten oder fast aufgebraucht waren. Höhne zog daher das Fazit, dass es Verbesserungsbedarf vor allem im Blick auf Abschiebung und Krankheit sowie im Blick auf den Schutz von Ehe und Familie gebe.

Kirchenrat Rafael Nikodemus erklärte bei der Vorstellung des Jahresberichts Abschiebungsbeobachtung, dass es beim Vollzug von Abschiebungen um die Wahrung humanitärer Standards und um Verhältnismäßigkeit gehe. Es gelte der Grundsatz: „Keine Abschiebung um jeden Preis!“ Burkhard Schnieder, Abteilungsleiter im NRW-Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration, hob hervor, dass die Abschiebebeobachtung in NRW unabhängig erfolgt, dies sei EU-weit einmalig.

Das FFiNW wurde gegründet, um durch die Bündelung von Informationen und Kompetenzen im Zusammenhang von Flugabschiebungen zu erhöhter Transparenz beizutragen und eine verbesserte Sachverhaltsaufklärung zu Fragen im Hinblick auf Abschiebungen auf dem Luftweg zu erreichen.

Ziel der Abschiebungsbeobachtung ist es, den Vorgang und Vollzug von Rückführungsmaßnahmen transparent zu machen sowie mögliche Missstände zu erkennen und zu thematisieren. Dabei sind die Stelleninhaberinnen als objektive Zeuginnen zu sehen und können zugunsten aller Beteiligten aussagen. Die Wahrung humanitärer Standards und des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ist hierbei übergeordnetes Prinzip.

Hier finden Sie den NRW-Jahresbericht 2018 zur Abschiebebeobachtung.

Text: ekir.de/APK
Foto(s): Anna Neumann